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sebigboss79
Gast
Ist gerade Pause im Volkshochschuljurakurs? Mit Begriffen wie "Verklagen" und "Betrug" würde ich nicht so sorglos um mich werfen. Ihr habt hier einen Streitwert von vielleicht 50€ und dass der Artikel nicht ganz so neu ist, wie angegeben, steht letzlich auch in der Beschreibung.
Das ist nicht ganz sauber und verstößt vielleicht auch gegen ebay-Verkaufsrichtlinien, aber da einen Betrug hereinzuinterpretieren ist gewagt. Für 50€ einen Rechtsstreit anzuzetteln, ist eigentlich die Sache von Rentnern die nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen, mir wäre meine Zeit dafür zu schade, von den entstehenden "Sekundärkosten" mal ganz zu schweigen.
Leider kann man mit solchen Auktionen sehr gut durchkommen, weil letzlich der entstandene "Schaden" viel zu gering/diffus ist, als dass man Justitia mit sowas beschäftigen müßte. Und das wissen diese Herrschaften auch.
Mein EX-Arbeitgeber hat einen wegen 5 € verklagt. Ob "sinnvoll" ist laut Richter "nicht justiziabel" Es geht um Recht oder Unrecht.
Und es ist eine Arglistige Täuschung solche Sachen im Kleingedruckten zu verstecken.
Wie du richtig sagst spekulieren die "Herrschaften" darauf. Hab hier grad einen Spezialisten auf ebay UK der auch gerade lernt, dass ich mich von "Geringwertigkeit" nicht abhalten lasse. Es geht hier schließlich um MEIN GELD, für das ICH gearbeitet habe. Und verarschen lasse ich mich nicht.