Hallo zusammen,
da ich gerade in ähnlicher Sache massive Probleme mit der Rückzahlung bei einem Onlineshop habe, wollte ich für Interessierte einfach mal das folgende Urteil posten:
"Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg gab der Klage in der Berufung statt. Die Vorkasse-Regelung des Discounters benachteilige aufgrund der Kombination mit der Regelung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags die Verbraucher unangemessen.
Nach den AGB müsse der Kunde den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach der Bestellung überweisen. Doch weder bei der Überweisung durch den Kunden noch beim Zahlungseingang bei dem Discounter gebe es bereits einen Kaufvertrag, weil dieser nach den AGB erst mit der mehrere Tage späteren Zustellung der Ware geschlossen wird. Das OLG nahm hier Bezug auf die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Leistungen nur erbracht werden müssen, wenn dafür ein Rechtsgrund besteht – wie eben ein Vertrag.
Der Discounter, so das OLG, besitze zwar ein legitimes Interesse daran, nicht dem Risiko ausgesetzt zu sein, dass der Besteller den Kaufpreis für die Ware nicht leisten will oder nicht leisten kann. Dieses Interesse rechtfertigt jedoch nur, eine Vorauszahlung zu verlangen, nicht aber, auch den Vertragsschluss hinauszuschieben. Das Hinausschieben des Vertragsschlusses bei der Zahlungsoption „Vorkasse“ berge erhebliche Nachteile für den Kunden, weil er die Liquidität über einen längeren Zeitraum entbehren müsse, ohne sicher sein zu können, dass er die Ware geliefert bekommt. Er könnte zwar das Geld zurückverlangen, nicht aber auf Lieferung der Ware bestehen oder Schadensersatz verlangen.
Das Unterlassungsverlangen der Verbraucherschützer hielten die Richter deshalb für gerechtfertigt. Der Discounter muss seine AGB ändern.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.1.2024, Az. 3 U 1594/23"
Ich will hier auch gar keine Rechtsdiskussion los treten, aber gerade in den Bereichen Tabletop/ Sammelkarten/ Actionfiguren usw. kommt es durch regelmäßige Limitierungen bei PreOrdern bekanntermaßen im Nachhinein zu Stornierungen und sonstigen Problemen.
Dabei stelle ich noch bei vielen Online Händlern fest, dass diese immer noch diese eigentlich nicht mehr zulässigen AGB aufweisen. Das soll meiner Meinung jetzt auch nicht den Krieg gegen die Händler los treten, sondern denjenigen helfen, die Probleme bei der Rückerstattung haben, denn ich habe auch AGB gesehen, die z.b. sich bei einer Stornierung herausnehmen 14 Tage Zeit für die Rückerstattung zu lassen und wenn man das sofort möchte Entgelt zu erheben, oder sich bei den Kunden einfach nicht melden und dann ewig deren Geld zu parken. Gibt ja leider genügend schwarze Schafen denen man auch bei einer Stornierung und/ oder Widerspruch hinsichtlich seines Geldes hinterher läuft.
Daher nur mal z.K.
da ich gerade in ähnlicher Sache massive Probleme mit der Rückzahlung bei einem Onlineshop habe, wollte ich für Interessierte einfach mal das folgende Urteil posten:
"Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg gab der Klage in der Berufung statt. Die Vorkasse-Regelung des Discounters benachteilige aufgrund der Kombination mit der Regelung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags die Verbraucher unangemessen.
Nach den AGB müsse der Kunde den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach der Bestellung überweisen. Doch weder bei der Überweisung durch den Kunden noch beim Zahlungseingang bei dem Discounter gebe es bereits einen Kaufvertrag, weil dieser nach den AGB erst mit der mehrere Tage späteren Zustellung der Ware geschlossen wird. Das OLG nahm hier Bezug auf die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Leistungen nur erbracht werden müssen, wenn dafür ein Rechtsgrund besteht – wie eben ein Vertrag.
Der Discounter, so das OLG, besitze zwar ein legitimes Interesse daran, nicht dem Risiko ausgesetzt zu sein, dass der Besteller den Kaufpreis für die Ware nicht leisten will oder nicht leisten kann. Dieses Interesse rechtfertigt jedoch nur, eine Vorauszahlung zu verlangen, nicht aber, auch den Vertragsschluss hinauszuschieben. Das Hinausschieben des Vertragsschlusses bei der Zahlungsoption „Vorkasse“ berge erhebliche Nachteile für den Kunden, weil er die Liquidität über einen längeren Zeitraum entbehren müsse, ohne sicher sein zu können, dass er die Ware geliefert bekommt. Er könnte zwar das Geld zurückverlangen, nicht aber auf Lieferung der Ware bestehen oder Schadensersatz verlangen.
Das Unterlassungsverlangen der Verbraucherschützer hielten die Richter deshalb für gerechtfertigt. Der Discounter muss seine AGB ändern.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.1.2024, Az. 3 U 1594/23"
Ich will hier auch gar keine Rechtsdiskussion los treten, aber gerade in den Bereichen Tabletop/ Sammelkarten/ Actionfiguren usw. kommt es durch regelmäßige Limitierungen bei PreOrdern bekanntermaßen im Nachhinein zu Stornierungen und sonstigen Problemen.
Dabei stelle ich noch bei vielen Online Händlern fest, dass diese immer noch diese eigentlich nicht mehr zulässigen AGB aufweisen. Das soll meiner Meinung jetzt auch nicht den Krieg gegen die Händler los treten, sondern denjenigen helfen, die Probleme bei der Rückerstattung haben, denn ich habe auch AGB gesehen, die z.b. sich bei einer Stornierung herausnehmen 14 Tage Zeit für die Rückerstattung zu lassen und wenn man das sofort möchte Entgelt zu erheben, oder sich bei den Kunden einfach nicht melden und dann ewig deren Geld zu parken. Gibt ja leider genügend schwarze Schafen denen man auch bei einer Stornierung und/ oder Widerspruch hinsichtlich seines Geldes hinterher läuft.
Daher nur mal z.K.