7. Edition angriff durch angstverursachenden gegener

TheEvasor

Aushilfspinsler
01. November 2005
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www.raus.de
Hi kurz und bündig:

muss der test auf jedenfall durchgeführt werden, auch wenn der gegner "fliehen" als angriffsreaktion gewählt hat?

sprich kann ein moralcheck verhindern, dass der gegner sich zurückzieht(wenn einheitenstärke des angreifers geringer --> treffen auf 6)

also 1. check, wenn ok dann entsprechende angriffsreaktion

oder

"nur" wenn angriff-annehemen/stehen -schießen gewählt, dann angstcheck, wenn nicht bestanden fliehen/treffen auf 6en

??

PS für untote schon recht wichtig zu wissen
 
Also du solltest an deiner Formulierung arbeiten... das ganze ist sehr undurchsichtig...

Also wenn jemand sich dazu entscheidet zu fliehen, dann flieht er auch. Du kannst dann nicht mit einem Moraltest festlegen das er stehenbleiben muss.

Du musst bloß testen wenn du annehmen möchtest. Und nur mal so - das ist wirklich eine Passage die SEHR detailiert im Regelbuch steht...

Komische Frage...
 
ja sry ist nicht sehr toll fomuliert...

will nur wissen ob man das nervige "ich ziehe mich mal schnell zurück weil ich sonst verkacke, und du läufst meinen truppen vor die nase" wenigsten riskanter mit machen kann, wenn man "Angst" verursacht.


eben wenn ich mich an die pasagen im regelbuch halte, so wie es fomuliert ist, wäre nicht so wie du es sagst(aber das ist ja eigentlich immer so) 🙂
da steht:
"wenn eine Einheit von einem angegrifen wird, vor dem sie Angst hat, muss sie testen ob sie die ANgst überwindet und flieht...""Leg den test ab, wenn der Angriff angesagt wird und festgestellt wurde, dass die Angreifer sich in Reichweite befinden".
Also würde wenn man sich streng an den Wortlaut hält, ANgriff ansagen, messen ob es(zu dem Zeitpunkt reicht, ohne Flucht), dann müsste Moraltest gemacht werden. Wenn er jetzt misslingt und ich unter der Einheitenstärke des Gegners bin, bleibt er stehen und trifft auf 6en.
Gut die GWler sind halt davon ausgegangen, dass man eine "freiwillige Flucht" als spezieller ansieht, aber finde das es trotzdem grade bei Fantasy an der formulierung hapert....

Mann könnte auch so argumentieren: die einheit hat zuviel "Angst" um noch befehlen ect. zu folgen, würdei hcauch nicht zu abwähgig finden. Wäre dan nauch für stehen und schießen interessant.
 
Fliehen kann die EInheit meiner Meinung nach immer!

Der freiwillige Rückzug wird nich von dem Angsttest verhindert, wobei deine Erklärung dazu durchaus recht logisch erscheint.

Denke dennoch dass es regeltechnisch nich möglich is!

Les dir nochmal die Passage über das Fliehen durch muss da irgendwo stehn, hab mein RB grad nich zur Hand!!!
 
Originally posted by TheEvasor@30. Apr 2006 - 21:48
Mann könnte auch so argumentieren: die einheit hat zuviel "Angst" um noch befehlen ect. zu folgen, würdei hcauch nicht zu abwähgig finden. Wäre dan nauch für stehen und schießen interessant.
Genau so kannst du eben nicht argumentieren. Denn wenn du den Test bestanden hast, dann hat die Einheit eben ihre Angst überwunden.

Das Bestehen des Tests bedeutet nur, dass sich die Einheit nicht zurückziehen MUSS, nicht dass sie es nicht DARF. Ansonsten ist es doch vollkommen egal, ob sich die Einheit jetzt zurückzieht, weil sie das möchte, oder weil sie das muss. Wer keinen solchen Test ablegen muss oder diesen besteht, kann als Angriffsreaktion trotzdem noch Flucht wählen.

Spieltechnisch ist es also sinnvoller, auf den Test zu verzichten, wenn du dich ohnehin zurückziehen willst.
 
Originally posted by TheEvasor@30. Apr 2006 - 21:48
eben wenn ich mich an die pasagen im regelbuch halte, so wie es fomuliert ist, wäre nicht so wie du es sagst(aber das ist ja eigentlich immer so) 🙂
da steht:
"wenn eine Einheit von einem angegrifen wird, vor dem sie Angst hat, muss sie testen ob sie die ANgst überwindet und flieht...""Leg den test ab, wenn der Angriff angesagt wird und festgestellt wurde, dass die Angreifer sich in Reichweite befinden".
Da steht doch dass du den test erst machen musst wenn du geschaut hast ob der gegner hinkommt. Da angriffsreaktionenansagen aber davor kommt is doch klar dass du den test nicht machst wenn du wegrennst. Und wenn du auf der Flucht bist musst du ja keine Test mehr machen weil du eh schon rennst.
 
so ein blödsinn... 🙄

die verwirrung kommt einzig dadurch zustande, dass du das regelbuch falsch zitierst... dort steht nicht "überwindet und flieht", sondern "überwindet und kämpft"... sprich: schaffst du den test, kämpfst du, schaffst du ihn nicht und der gegner ist in der überzahl, fliehst du...

hast du ohnehin schon flucht als angriffsreaktion gewählt, kannst du dir das prozedere sparen... der angsttest wird zu dem zeitpunkt abgelegt, wo bestimmt wird, ob die angstverursachende einheit den gegner erreicht, zu dem zeitpunkt ist die angegriffene einheit aber wie schon gesagt bereits auf der flucht...
 
ja, ich hab eh dazugeschrieben, dass das schon jemand gepostet hat, ich habe nur aufgeklärt, wodurch die verwirrung überhaupt aufgekommen ist... wäre das regelbuchzitat so, wie es anfänglich gepostet worden ist, wäre es wirklich so, dass man bei einem verpatzten angsttest nicht freiwillig fliehen darf... dem ist natürlich nicht so, es war lediglich ein falsches regelbuchzitat...
 
Reihenfolge ist einfach Folgende:
1 Angriff ansagen,
2 Angsttest (ausser man will sowieso fliehen),
3 Angriffsreaktion wählen,
4 Nachmessen,
5 evtl Stehen+Schiessen,
6 evtl Paniktest,
7 Angreifer bewegen

Wenn man den Angsttest verpatzt, MUSS man fliehen wählen, wenn man besteht DARF man fliehen wählen (Wenn man eh fliehen will, erübrigt sich der Angsttest). Wurde natürlich bereits schon gesagt, aber wollte es nochmal verdeutlichen.
 
ich versteh ehrlich gesagt gar net wie die frage überhaupt auftreten kann..

wenn ich sowieso fliehen WILL, warum sollt ich dann noch testen müssen.. was passiert wenn ich den test bestehe? bleibens dann stehen? oder wie oder was?
`

wenn du allerdings stehen bleiben willst, musst du testen ob du darfst, bzw. wie gut/schlecht du treffen wirst... auch beim stehen und schiessen