Hallo Leute!
Der Übergang zur 7. Edition hat durch eine Änderung der Aufstellungsregeln nun eine Frage aufgeworfen, die sich nicht so recht 100%ig beantworten lässt.
Es geht um die Fluchtluke einer Befestigung. Wo darf sie platziert werden?
Das Problem ist einfach, dass der Zeitpunkt wann die Fluchtluke aufgestellt wird nicht genau definiert ist.
Der werte Lintu, hat sich mit dem Problem ausführlicher beschäftigt:
Ich sehe zwei Schwachstellen in dieser Argumentation:
Das Argument aus Punkt 2 begrenzt sich auf die Liste Battlements & Battlefield. Die Fluchtluke ist hier nicht aufgelistet. Es handelt sich also eben nicht um ein eingenständiges Modell, sondern ist an und für sich wieder ein Einzelfall.
Außerdem wird hier eine Unterscheidung gemacht, die so in den Regeln nicht existiert. Sollte solch eine Unterscheidung vorgesehen sein, wird sie in den Regeln auch immer festgehalten. Für meine Begriffe, gibt es also ein "Mal so, mal so" eben nicht. Da bei der Fluchtluke tatsächlich von "anywhere within 12" of the building" die Rede ist, würde ich das wörtlich nehmen. Ähnlich steht's auch z.B. beim Servoschädel der Inquisition: "anywhere on the battlefield outside the enemy’s deployment zone". Wir haben also das Recht den jeweiligen Marker irgendwo mit einer gewissen Einschränkung zu platzieren.
Da ich aber durchaus ein Interesse daran habe, dass mein nur für diesen Zweck gekaufter Imperialer Bunker nicht völlig in der Vitrine verstaubt, bin ich vielleicht zu voreingenommen. Deswegen würde ich gern mal die geballte Regelkompetenz des Forums um ihre Meinung bitten 🙂
Für das betreffende Turnier selbst wurde die Entscheidung nun schon getroffen. Im Zweifelsfall behält also die Orga recht, wenn sie das auch so will. Es ist also kein Versuch innerhalb von 2 Tagen noch wen umzustimmen nur um mal generell Klarheit zu schaffen^^
Ring frei!
Der Übergang zur 7. Edition hat durch eine Änderung der Aufstellungsregeln nun eine Frage aufgeworfen, die sich nicht so recht 100%ig beantworten lässt.
Es geht um die Fluchtluke einer Befestigung. Wo darf sie platziert werden?
Das Problem ist einfach, dass der Zeitpunkt wann die Fluchtluke aufgestellt wird nicht genau definiert ist.
Der werte Lintu, hat sich mit dem Problem ausführlicher beschäftigt:
1) S. 18 (Stronghold Assault): Wir sehen, dass eine Feuerluke eine Gebäude-/Befestigungsaufwertung.
2) S. 132 (RB) - Gebäudeaufwertungen: Das Regelbuch benennt Gebäudeaufwertungen, die nicht auf die Zinnen gestellt werden als "eigenständiges" Modell. Eine Feuerluke ist zusammen mit 1) also ein Modell.
3) Der Begriff "besetzen" ist leider in keinem aktuell gültigen Regelwerk genau definiert, aber S. 15 (Stronghold Assault) [erratiert] besagt, dass mit "besetzen" das Wort "betreten" gemein ist. Weiter benutzt S. 112 (RB) die Formulierung "Wenn eine Einheit ein unbesetzte Gebäude betritt[...]". Auch hier müssen wir also annehmen, dass "betreten" und "besetzen" das selbe ist.
4) S. 18 (Stronghold Assault): "Wenn das Gebäude zum ersten Mal besetzt wird, kann der Spieler der das Gebäude als Teil seiner Armee ausgewählt hat, einen Fluchtluken-Marker [ein Modell] irgendwo innerhalb von 12" um das Gebäude platzieren,[...]" Werden während der Aufstellung also Modelle innerhalb des Gebäudes aufgestellt, so wird es zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal "betreten/besetzt" (siehe 3) ), das Modell Fluchtluke muss also aufgestellt werden.
5) S. 132 (RB) - Aufstellung: "Die Modelle müssen entweder in der Aufstellungszone [...] aufgestellt werden oder in Reserve [...] zurückbehalten werden." Das heißt alle Modelle die während der Aufstellung platziert werden, müssen in der Aufstellungszone stehen, insbesondere auch die Feuerluke.
6) Wird ein Gebäude mit Feuerluke zu einem späteren Zeitpunkt betreten, dann lässt sich 5) nicht mehr anwenden.
Ich sehe zwei Schwachstellen in dieser Argumentation:
Das Argument aus Punkt 2 begrenzt sich auf die Liste Battlements & Battlefield. Die Fluchtluke ist hier nicht aufgelistet. Es handelt sich also eben nicht um ein eingenständiges Modell, sondern ist an und für sich wieder ein Einzelfall.
Außerdem wird hier eine Unterscheidung gemacht, die so in den Regeln nicht existiert. Sollte solch eine Unterscheidung vorgesehen sein, wird sie in den Regeln auch immer festgehalten. Für meine Begriffe, gibt es also ein "Mal so, mal so" eben nicht. Da bei der Fluchtluke tatsächlich von "anywhere within 12" of the building" die Rede ist, würde ich das wörtlich nehmen. Ähnlich steht's auch z.B. beim Servoschädel der Inquisition: "anywhere on the battlefield outside the enemy’s deployment zone". Wir haben also das Recht den jeweiligen Marker irgendwo mit einer gewissen Einschränkung zu platzieren.
Da ich aber durchaus ein Interesse daran habe, dass mein nur für diesen Zweck gekaufter Imperialer Bunker nicht völlig in der Vitrine verstaubt, bin ich vielleicht zu voreingenommen. Deswegen würde ich gern mal die geballte Regelkompetenz des Forums um ihre Meinung bitten 🙂
Für das betreffende Turnier selbst wurde die Entscheidung nun schon getroffen. Im Zweifelsfall behält also die Orga recht, wenn sie das auch so will. Es ist also kein Versuch innerhalb von 2 Tagen noch wen umzustimmen nur um mal generell Klarheit zu schaffen^^
Ring frei!