[Dieser Text wurde von mir vorgestern im kFkA-Thread gepostet, ging dort jedoch unter: http://www.gw-fanworld.net/showthre...-6th-Edition?p=2935957&viewfull=1#post2935957 ; damit das nicht wieder geschieht, hier der gesonderte Thread dazu.]
Eigenartigerweise habe ich die folgende Frage (respektive eine dazugehörige Antwort) hier im Forum noch nicht gefunden, was sicherlich nicht daran liegt, dass sie noch nicht gestellt wurde. (Ich sehe den Fehler also bei mir.)
Frage: Gilt die durch Eisenarm erhöhte bzw. durch Schwächen gesenkte Stärke als die Stärke, die beim Beuteschlag (analog: Niederschmettern) Anwendung findet?
[Anmerkung: Die beiden Kräfte stehen hier exemplarisch; das gleiche Problem tritt etwa auch beim Flammenleib auf.]
Das RB-Errata hinzuziehend: Modifizierte Stärke wird ausgeschlossen. Auf S. 5 des Erratas scheint mir das präzisiert: Sonderregeln, Waffen, Ausrüstungsgegenstände, etc., die die Stärke modifizieren, kommen nicht zum Tragen.
Um so eine Modifikationen handelt es sich in den beiden befragten Fallen jedoch mEn nicht: Sie greifen direkt in den Profilwert ein, insofern als dass schlicht der "neue" Wert gilt [und beim Beuteschlag steht ja auch nicht, dass der im Profil abgedruckte, unmodifizierte Wert benutzt wird]. Der Dämonenprinz hat dann (bis zum Beginn des folgenden eigenen Spielzugs) eine Stärke von bspw. 8, anstatt dass er bspw. "Stärke 6 mit einem Bonus von +2" hätte.
Hierfür ist von Belang, ob die Auflistung der Quellen von Modifikationen (RB, S. 3) erschöpfend bzw. vollständig ist: Dort werden nämlich ausschließlich "Bestimmte Ausrüstungsgegenstände oder Sonderregeln" als Quellen von Modifikatoren im Regelsinn (!) (also dem gleichen, den wir auch beim Passus des Beuteschlags anzuwenden haben, wenn die Regelwerks-Terminologie transitiv [hinsichtlich der Bedeutung der verwendeten Termini] ist, was rationalerweise unterstellt werden muss) genannt. Dieser Wortlaut scheint mir eine erschöpfende Auflistung nahe zu legen; insb. da im Errata auf S. 5 die analoge Darstellung (hinsichtlich des Ausschlusses der dadurch zustande gekommenen Modifikationen betreffs der Stärke des Beuteschlags) auftritt. (Hier ist ebenfalls von Relevanz, ob die Darstellung erschöpfend ist.)
Psikräfte sind jedoch keine Ausrüstungsgegenstände (respektive Waffen). Und sie sind auch keine Sonderregeln (die sich im RB ab S. 32 und in den Codices bei den Auswahlen unter Sonderregeln finden ("Sonderregel" scheint also ein spezifischer Regel-Term zu sein).)
Demzufolge sind Profilwert-Änderungen durch Psikräfte keine "Modifikationen" im Regelsinne - und damit mit dem Beuteschlag (sowie: Niederschmettern) kompatibel.
Ist diese Interpretation vernünftig? Wie wird es denn meist gehandhabt? Bei einem kurzen Blick ins Netz fand ich Verfechter beider Interpretationen (a) Eisenarm/Schwächen geben den aktuellen Stärke-Wert an und wirken sich deshalb auch auf den Beutschlag aus; [sie stellen keine Modifikation im Sinne des Regelwerks dar;] b) Eisenarm/Schwächen gelten als Modifikationen der Stärke, analog zu Sonderregeln, Ausrüstungsgegenständen und Waffen, weshalb sie sich nicht auf den Beuteschlag auswirken: Ein DP, der zZ unter Schwächen leidet, hätte dann beim Beuteschlag dennoch Stärke 6).
Ich schließe nicht aus, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens war. Aber die Kritik der Genese macht noch nicht die Kritik der Geltung: Gerade das Problem der erschöpfenden Angabe von expliziten Modifikations-Quellen scheint dafür sprechen zu können, bei der Beuteschlag/Niederschmettern-Stärke Veränderungen durch Psikräfte zuzulassen.
Sonnige Grüße
Edit: Ich meinte oben immer RB S. 2, wenn ich S. 3 schrieb. Pardon!
Eigenartigerweise habe ich die folgende Frage (respektive eine dazugehörige Antwort) hier im Forum noch nicht gefunden, was sicherlich nicht daran liegt, dass sie noch nicht gestellt wurde. (Ich sehe den Fehler also bei mir.)
Frage: Gilt die durch Eisenarm erhöhte bzw. durch Schwächen gesenkte Stärke als die Stärke, die beim Beuteschlag (analog: Niederschmettern) Anwendung findet?
[Anmerkung: Die beiden Kräfte stehen hier exemplarisch; das gleiche Problem tritt etwa auch beim Flammenleib auf.]
Das RB-Errata hinzuziehend: Modifizierte Stärke wird ausgeschlossen. Auf S. 5 des Erratas scheint mir das präzisiert: Sonderregeln, Waffen, Ausrüstungsgegenstände, etc., die die Stärke modifizieren, kommen nicht zum Tragen.
Um so eine Modifikationen handelt es sich in den beiden befragten Fallen jedoch mEn nicht: Sie greifen direkt in den Profilwert ein, insofern als dass schlicht der "neue" Wert gilt [und beim Beuteschlag steht ja auch nicht, dass der im Profil abgedruckte, unmodifizierte Wert benutzt wird]. Der Dämonenprinz hat dann (bis zum Beginn des folgenden eigenen Spielzugs) eine Stärke von bspw. 8, anstatt dass er bspw. "Stärke 6 mit einem Bonus von +2" hätte.
Hierfür ist von Belang, ob die Auflistung der Quellen von Modifikationen (RB, S. 3) erschöpfend bzw. vollständig ist: Dort werden nämlich ausschließlich "Bestimmte Ausrüstungsgegenstände oder Sonderregeln" als Quellen von Modifikatoren im Regelsinn (!) (also dem gleichen, den wir auch beim Passus des Beuteschlags anzuwenden haben, wenn die Regelwerks-Terminologie transitiv [hinsichtlich der Bedeutung der verwendeten Termini] ist, was rationalerweise unterstellt werden muss) genannt. Dieser Wortlaut scheint mir eine erschöpfende Auflistung nahe zu legen; insb. da im Errata auf S. 5 die analoge Darstellung (hinsichtlich des Ausschlusses der dadurch zustande gekommenen Modifikationen betreffs der Stärke des Beuteschlags) auftritt. (Hier ist ebenfalls von Relevanz, ob die Darstellung erschöpfend ist.)
Psikräfte sind jedoch keine Ausrüstungsgegenstände (respektive Waffen). Und sie sind auch keine Sonderregeln (die sich im RB ab S. 32 und in den Codices bei den Auswahlen unter Sonderregeln finden ("Sonderregel" scheint also ein spezifischer Regel-Term zu sein).)
Demzufolge sind Profilwert-Änderungen durch Psikräfte keine "Modifikationen" im Regelsinne - und damit mit dem Beuteschlag (sowie: Niederschmettern) kompatibel.
Ist diese Interpretation vernünftig? Wie wird es denn meist gehandhabt? Bei einem kurzen Blick ins Netz fand ich Verfechter beider Interpretationen (a) Eisenarm/Schwächen geben den aktuellen Stärke-Wert an und wirken sich deshalb auch auf den Beutschlag aus; [sie stellen keine Modifikation im Sinne des Regelwerks dar;] b) Eisenarm/Schwächen gelten als Modifikationen der Stärke, analog zu Sonderregeln, Ausrüstungsgegenständen und Waffen, weshalb sie sich nicht auf den Beuteschlag auswirken: Ein DP, der zZ unter Schwächen leidet, hätte dann beim Beuteschlag dennoch Stärke 6).
Ich schließe nicht aus, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens war. Aber die Kritik der Genese macht noch nicht die Kritik der Geltung: Gerade das Problem der erschöpfenden Angabe von expliziten Modifikations-Quellen scheint dafür sprechen zu können, bei der Beuteschlag/Niederschmettern-Stärke Veränderungen durch Psikräfte zuzulassen.
Sonnige Grüße
Edit: Ich meinte oben immer RB S. 2, wenn ich S. 3 schrieb. Pardon!
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