Diskussion FSK18 (aus Verkaufsthread gelöst)

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Blackwoodforest

Testspieler
06. November 2010
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ach so blizzard macht in Deutschland Gesetze das ist ja interessant, zumal Gesetze die erst nach den Kauf eintreten

Wer schreibt denn etwas von Gesetzten? Es geht hier um Rechtsansprüche bzgl. den Richtlinien die er beim Aktivieren seines Accounts und nach jedem Patch erneut bestätigen muss und hat. Ich habe nichts gegen seinen Verkauf an sich, es geht mir ums "ins Forum stellen".
Ich finde es nur reichlich seltsam das für mich solche Verkäufe hier toleriert werden ich aber bei Spieleandeutungen schon dauerhafte Verwarnungen bekommen. Naja, Mods und ihre moods eben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
FSK18 oder indizierte/ungeprüfte Spiele = Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz des Staates
Verkauf von Accounts = Verstoß gegen die Benutzerrichtlinien des Herstellers

Ist doch ganz einfach... 😉

FSK18 IST geprüft! (wofür wohl die FSK steht...-_-), und solange du sicherstellst das du es nicht an einen Minderjährigen verkaufst ist daran doch absolut nichts illegal oder ein Verstoß!
 
FSK18 IST geprüft! (wofür wohl die FSK steht...-_-), und solange du sicherstellst das du es nicht an einen Minderjährigen verkaufst ist daran doch absolut nichts illegal oder ein Verstoß!
Ersten ist es nach Nutzungsbedingunge verboten, damit wäre die Diskussion schon hier zu ende.
Doch zweitens noch eine Erklärung zu FSK bzw. korrekt USK18-Spielen:
Wikipedia schrieb:
Eine verschärfte Regelung gilt für Spiele ohne Jugendfreigabe (18): sie sind vom Versandhandel und vom Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel Verkaufsstand oder Kiosk) ausgeschlossen.
 
In einem Forum ist es kein Versandhandel btw. ist der auch nicht per se verboten (wenn der Versender eine gewisse Regelung einhält) Amazon macht es so:

http://www.amazon.de/Video-Games-18-PC/b?ie=UTF8&node=1087084

und bei Ebay geht es auch:

http://www.ebay.de/itm/Battlefield-...ment_games&hash=item35b5038c49#ht_3175wt_1141


Nutzungssbedingungen des Forums Zitat:

Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben.

Ein FSK 18 geprüftes/freigegebenes Spiel zu veräussern verstößt wohl nicht gegen gesetzliche Vorschriften wenn der Verkäufer sicher stellt das niemand es erwirbt der u-18 ist. Da bin ich aber auch nicht rechtssicher genug.

Der Forenpassus greift wohl eher bei Artikeln die beschlagnahmt, kopierte Medien oder harte Pornografie, Nazi Glump etc sind...

Der Passus hier aus den Kleinanzeigenbereich ist wohl "rechtlich" ohne das "Abklicken" wie bei den Nutzungsbedingungen streitbar:

Wichtig: Es ist ausdrücklich untersagt hier nicht jugendfreie Medien oder sonstige nicht jugendfreie Artikel anzubieten, zu überlassen oder sonstwie zugänglich zu machen. Angebote & Gesuche, die dagegen verstoßen, werden ohne Anhörung und dergleichen kommentarlos gelöscht. Weiterhin werden die Nutzer darauf hingewiesen, sich an die in den jeweiliges geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu halten.


An und für sich ist die Regelung aber hier im Forum schon mehr als sinnvoll vor allem in Hinblick auf evtl. daraus entstehende "Verwicklungen" denn ich glaube kaum das sich hier jemand bei einem Spiel ab 18 den Ausweis schicken lassen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer haftet bei Amazon wenn dort Junior ein Spiel über den Account vom großen Bruder des Kumpels kauft und die Eltern aus allen Wolken fallen, wenn sie die Metzelorgie am Bildschirm entdecken? Richtig, erst einmal Amazon und über sie dann der angemeldete Verkäufer.
Wer haftet hier in der GWFW? Erst einmal Terra als Betreiber und dank der anonymen Anmeldung bleibt es dann auch dabei. Und ich wette keine 5% der Verkäufer hier interessiert es wer ihren Kram kauft und von diesem Spezialversand für 5€ Aufschlag will auch keiner etwas gehört haben oder wissen.
 
@Lichtbringer: Lies Dir mal meinen Link zu Amazon durch. Der Fall kann so nicht eintreten.
Ja, habe ich durchgelesen und es ist trotzdem Augenwischerei. Habe selbst schon DVDs (bspw. Kill Bill 1) bei Amazon gekauft. Neupreis + 5€ Prüfungsporto war teurer und umständlicher als beim Amazon-Dritthändler 50 Cent mehr und 3€ Porto ohne jegliche Prüfung. Doch wenn meine Mami mit mir geschimpft und den Anwalt hinzugezogen hätte, würde Amazon einfach an den Händler verweisen, welcher mit seinen Daten bei Amazon bekannt ist.
 
FSK18 IST geprüft! (wofür wohl die FSK steht...-_-),

Das stimmt nicht: FSK18 ist der Default-Wert für jegliches Medium, welcher nach Prüfung ggfs. nach unten korrigiert wird. Du kannst in Dtl. auch ungeprüfte Medien veröffentlichen, nur sind die dann automatisch FSK18.

und solange du sicherstellst das du es nicht an einen Minderjährigen verkaufst ist daran doch absolut nichts illegal oder ein Verstoß!

Schön. Wie kann ein Verkäufer sicherstellen, dass er FSK18 Titel nicht an Minderjährige vertreibt?

Zum Ausgangspunkt: Wenn der Verkauf von Accounts in den Benutzungsrichtlinien untersagt ist, dann ist die maßgebliche Instanz. Man kann sich auch nicht daran halten, sollte sich dann aber nicht wundern, wenn der Hersteller dann eben diesen Account sperrt.
 
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