Eine strafrechtliche Frage

O~MA

Codexleser
26. März 2003
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Hallo allerseits!

Also ich hab da mal eine blöde Frage, ist mir heute während der Schule eingefallen 😛h34r: :

Es gibt ja Siamaesische(keine ahnung wie man das schreibt) Zwillinge, die naja irgendwie aneinander gewachsen sind, sie gelten aber beide als seperate Person. Was passiert wenn einer der zwei ohne dem wissen des anderen, also das er davon gewusst hätte, eine Person Tötet? Zwilling A konnte es nicht verhinder, wusste nichts davon.. ist also unschuldig, wie wird dann Zwilling B(der mörder) bestraft?
Man kann sie ja nicht ins Gefängnis stecken dann würde man ja Zwilling A bestrafen obwohl er ja unschuldig ist.

Naja wollte nur mal wissen was Ihr dazu meint.

Gruß!
 
Originally posted by O~MA@2. Mar 2005, 19:44
Also ich da mal eine blöde Frage
Da stimme ich Dir 100%ig zu. Es ist eine blöde Frage. 😛 😉

Erstens, es muss geklärt sein, in welchem Land das Verbrechen geschah und zweitens ist das eine Frage, bei der wahrscheinlich noch nicht einmal Juristen eine Antwort hätten, da es keinen Präzedenzfall gibt.
Allerdings werden kinder von straffällig gewordenen Müttern auch teilweise im Knast aufgezogen.
 
Zwangsläufig unschuldig, da man den zweiten nicht einfach mit ins Gefängnis stecken kann, wobei es aber eigentlich fast unmöglich ist den einen außer Kraft zu setzen, sodass er nichts mitbekommt, da Betäubingsmittel auf beide wirken würden über die körperliche Verbindung und bewußtlos schlagen oder ähnliches fällt auch weg, da der wohl dann gerne wissen würde was passiert ist, also ist das auch eine schwachsinnige Situation. 🙄
 
Konkret geregelt ist das in Deutschland auf jeden Fall nicht. Ich glaube auch kaum, dass es hier einen Präzedenzfall gibt. Da müsste man sich evtl. mal eingehender mit BGH-Urteilen auseinandersetzen.

Es ist eine sehr schwierige Frage, über die, sollte es wirklich mal einen Fall dazu geben, riesige Diskussionen mit etlichen verschiedenen Argumenten entstehen würden. Eine wirklich zufrieden stellende Lösung könnte das aber vermutlich auch nicht bringen.

Ohne einen konkreten Fall ist das wirklich nicht allzu sinnvoll. Aber prinzipiell wäre das mal echt eine interessante Frage...

@Kanedat
Das kommt ganz darauf an, inwieweit er es mitbekommen würde. Ein Mord kann ja auch stillschweigend geplant werden und muss nicht zwangsläufig großartig im Vorfeld ausdiskutiert oder vorbereitet werden. Außerdem könnte man den anderen Zwilling in einer solchen Situation kaum wegen Mitwisserschaft verknacken.

@KoRny
Es gibt derart viele Möglichkeiten, wie siamesische Zwillinge verwachsen sind. Das jeder Zwilling die Hälfte des Körpers steuert, ist eine ziemlich naive Ansicht. Es ist immer möglich, dass etwas nicht verhindert werden kann. Das käme ganz auf den konkreten Fall an, aber pauschal kann man da mal echt nichts über Schuld oder Unschuld aussagen.
 
@Möglichkeit:
Zwillinge schlafen. Ein Mann kommt in das Zimmer. Einer wacht auf. Schnappt sich die Knarre (mit Schalldämpfer) vom Nachttisch und knallt den Typen ab (angenommen er handelt nicht in Notwehr). Dabei wird der Mann im Bauch getroffen, torkelt rückwärts richtung Fenster, stürzt runter, tot.
Fertig. 😉



Interessanter Fall. Vielleicht erzwingt das Gericht eine Operation (je nach Schwere des Verbrechens) um nur den einen einzubuchten. Aber wohl eher nicht (wär wahrscheinlich gegen die Menschenrechte...ok in den USA wärs möglich :lol: 😉 )....


greez ju'mal
 
... oder stellt euch nurmal vor, der eine zwilling bringt ganz ausversehen den anderen um ...
und ich setz sogar noch eines drauf und sag euch wie. : er wollte naemlich selbstmord begehen. :blink:

oder stellt euch vor, die beiden sitzen im auto: der eine trinkt gerade aus ner flasche wodka und der andere faehrt. ploetzlich werden sie von der polizei gestoppt. - alokoholtest. :lol:

oder stellt eich vor, der eine faellt hin und reisst den anderen mit zu boden, welcher sich den kopf aufschlaegt und verblutet. kommt der andere dann wegen fahrlaessiger toetung dran, oder doch bloss wegen unterlassener hilfeleistung ....


=> so ein schmarrn. :lol: <_<
aber in dem fall des threaderstellers wuerde ich sagen, dass selbst, wenn der zwilling in den knast kommen sollte, er zumindest auf keinen fall in einzelhaft gesteckt werden kann. :lol: :lol:
und er eingentlich auch immer besuch empfangen koennen duerfen muesste.- zumindest solange es sein bruder ist. 😉
 
@ju'mal
In deinem Fall mit dem Mann, der Nachts plötzlich ins Zimmer kommt, ist es nicht machbar, einen Mord hineinzuinterpretieren, wenn dann könnte das höchstens ein Totschlag sein. Auch die Notwehr ist mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben, wenn nicht, kommt man über den Notstand zumindest zu einer Entschuldigung. Demnach würde der Zwilling höchstwahrscheinlich überhaupt nicht bestraft.

Eine Operation würde auf keinen Fall erzwungen. Das wäre nicht möglich!