4. Edition Erbeutete Plasmawaffen

Themen über die 4. Edition von Warhammer 40.000

Severon

Erwählter
05. Februar 2005
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Ich hab letztens mal über eine neue Konfiguration meiner Plünderatrupps nachgedacht und da hat sich folgende Frage aufgeworfen.

Plasmawaffen überhitzen sich bei einem Trefferwurf von 1 und der Schütze erleidet einen Treffer, gegen den er Rüstung werfen darf.
Plünderamobz können erbeutete Waffen tragen. Bei einem Trefferwurf von 1 mit einer erbeuteten Waffe erleidet der Plünderamob einen Treffer mit dieser Waffe, der Treffer darf frei auf ein Modell im Mob verteilt werden. Schablonen kommen nicht zum tragen.

Wenn nun ein Plünderer mir einer erbeuteten Plasmakanone oder einem erbeuteten Plasmawerfer schießt und eine 1 beim Trefferwurf wirft, was tritt nun ein?
a)Waffe überhitzt, Plündera erleidet einen Treffer mit RW. Der Mob bleibt unbetroffen.
b)Waffe überhitzt nicht aber Plünderamob erleidet Treffer mit der Waffe.
c)Waffe überhitzt und der Träger erleidet einen Treffer, zusätzlich erleidet der Mob einen Treffer durch die Waffe.

Wie seht ihr das?
 
Nach den Plünderaz-Regeln bekommt der Trupp einen Treffer bei nem 1-trefferwurf. Und bei Plasmawaffen gibts nen Treffer gegen den Schützen.
Das sind also erstmal 2 vollständig eigentständige Regeln, die zwar das selbe Ereignis betreffen, aber unterschiedliche Ergebnisse haben.

Daher würde ich sagen, c) ist richtig: Der Trupp + der Schütze bekommen einen treffer. Das ist ein einfacher und nach regeln korrekter Weg. Nur der HG macht mal wieder net mit, aba der ist ja auch net Regel-relevant. 🙄
 
Antwort C) gilt, denn Plasmawaffen überhitzen auch, wenn sie treffen (z.B. Wenn man zwei Schüsse mit BF 5 abgibt, trifft ma auf 2 und überhitzt). Wenn Plünderaz eine 1 werfen wird der Trupp von der Waffe getroffen (irgendein Modell). Es muss also der Schütze einen RW schaffen und ein armer Ork des Trupps wird mit großer wahrscheinlichkeit durch seinen eigenen unfähigen Kollegen zu einem Häufchen Asche verarbeitet...