Forderung von BFS risk & collection GmbH

Chinchilla

Aushilfspinsler
10. Dezember 2009
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7.031
Guten Abend liebe User,

ich habe heute ein schreiben vom Inkassounternehmen BFS risk& collection GmbH bekommen in dem ich Aufgefordert werde 70 Euro zu zahlen und zwar von 1&1 Mail und Media GmbH alias Web.de.

Mein Account wurde von mir über Telefon gekündigt da ich zu Telekom gewechselt bin und habe das dann aber auch Bestätigt bekommen von dem Sachbearbeiter.(War vor nem halben Jahr)

Nun kommt dieses Schreiben und ich habe mit google mich über dieses Inkassounternehmen mal informiert und bin unentschlossen was ich nun tun soll weil diese Firma im Ruf steht leute abzuzocken.

Was kann ich nun tun ?
Web nachfragen , ignorieren und abwarten oder gleich zur Polizei gehen?

mfg

Chinchila
 
hast du eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung? Wenn nein, dann hat besagter Sachbearbeiter ggf. seinen Job nicht richtig gemacht oder dir was vom Mann im mond erzählt. Wenn 1 & 1 die Leistung weiter zur Verfügung gestellthat weil keine nachweisbare Kündigung deinerseits vorliegt, macht das die Sache schwierig.

-ignorieren ist immer schlecht, erst recht wenn du vorher Kunde bei 1 & 1 warst. Die machen das ja nicht aus Langeweile. Natürlic ist zu prüfen ob der Anspruch von 1 & 1 gerechtfertigt ist - durch ignorieren findet man das aber nicht raus und das kann dann schnell mal zum gerichtsvollzieher gehen.

-Polizei ist ebenfalls ggf übertrieben. Auch hier: wenn nicht ordentlich gekündigt wurde und 1 & 1 die Leistung weiterhin zur Verfügung gestellt hat, haben die ja sogar Anrecht auf den Betrag. Wenn du den Betrag tatsächlich schuldig sein solltest, kann dir die Polizei nicht helfen.

die sinnigste Idee wäre wohl mal bei 1 & 1 direkt nachzufragen wieso weshalb warum etc. In einem sachlichen, ruhigen und unaufgeregten Ton wohlgemerkt, das macht deinen Gegenüber immer auskunftsfreudiger.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf alle Fälle mal schriftlich Widerspruch einlegen (an das Inkasso Unternehmen UND in Kopie an 1&1, Web.de etc.) und darin auf die telefonische Kündigung verweisen, desweiteren am besten auch gleich mit rechtlichen Schritten drohen... ansonsten hast du irgendwas schriftliches? Wenn nicht muss ich echt sagen schön blöd (nicht persönlich gemeint, aber "wer schreibt, der bleibt".

(an das Inkasso Unternehmen UND in Kopie an 1&1, Web.de etc.)
<--- um zu erfahren, ob das Inkassounternehmen überhaupt durch 1&1 beauftragt wurde
 
Deswegen kann er trotzdem erstmal Widerspruch einlegen (Ahja, am besten per Einschreiben Rückschein), da es schon oft genug vorgekommen ist, dass irgendwelche Anwälte und Inkassos ungerechtfertigte Forderungen gestellt haben (mir auch schon mal passiert) meistens ist in diesem Falle nach dem Widerspruch mit Anwaltsdrohung Ruhe. Ansonsten auch mal die Verbraucherzentrale einschalten.
 
So das habe ich nun per Post rausgeschickt


Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen ....... in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von ...... ? für .......... bin ich zur Zeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen bewusst ist.
Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot" zu erhalten.

Betrachtet man Ihre "Startseite", so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen.
Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an.

Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.

Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend.
Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor.

Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich.

Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum ...... (Datum, 3 Wochen). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Mit freundlichen Grüßen