Eine Indizierung bedeutet ein Werbeverbot. Das bedeutet, es darf zum Einen keine "Werbung" im landläufigen Sinne, wie Plakate, Spots, Anzeigen etc. dafür gemacht werden, zum Anderen dürfen indizierte Produkte in Läden nicht offen ausliegen, auch, wenn der Zugang zu dem Ladenlokal Jugendlichen nicht möglich ist - das Werbeverbot bezieht sich auch auf Volljährige. Daher ist Swooshs Bezeichnung als "Bückware" durchaus korrekt, bzw. "unter dem Ladentisch", wie man zu meiner Zeit auch sagte.
Sprich, als Volljähriger kann man in den Laden gehen und die Ware verlangen, und wenn der Händler die Indizierung nicht mit einem Verbot gleichsetzt (was viele effektiv tun, da der gewinnbringende Verkauf ohne (offizielle) Werbung fast unmöglich ist, es sei denn, der Kunde WEISS OHNEHIN, dass der Laden sowas führt), kann er es Dir problemlos verkaufen.
Der Besitz wiederum ist völlig unproblematisch, wobei du es Minderjährigen nicht zugänglich machen darfst, wie schon der Händler.
Der Import in Deutschland indizierter Artikel stellt mE auch kein Problem dar; wenn du es aus einem anderen EU-Land beziehst, sowieso nicht, da dort der Zoll nicht kontrolliert (mit gewissen Ausnahmen bei begründetem Verdacht auf Straftaten).