Ich bin gerade dabei, mir einen Wolfslord in Terminatorrüstung zusammenzustellen. Eigentlich möchte ich ihn mit einer Energiewaffe und einem Energiehammer ausrüsten, damit er sowohl gegen Infanterie als auch gegen härtere Gegner bestehen kann.
Wenn ich ihm statt der Energiewaffe eine einzelne Energieklaue gebe, kann ich meine misslungenen Schadenswürfe wiederholen, verzichte allerdings auf meine zweite Nahkampfattacke. Bei KG 5 des Wolfslords ein akzeptabler Deal.
Wenn ich allerdings meinen Energiehammer nutze, "schalte" ich die Energieklaue ab, da ich nur von einer Waffensonderregel profitieren kann. Jetzt die Frage: gilt diese dann als zweite Nahkampfwaffe, so dass ich beim Angriff mit dem Energiehammer die weitere Attacke erhalte?
Wenn ich ihm statt der Energiewaffe eine einzelne Energieklaue gebe, kann ich meine misslungenen Schadenswürfe wiederholen, verzichte allerdings auf meine zweite Nahkampfattacke. Bei KG 5 des Wolfslords ein akzeptabler Deal.
Wenn ich allerdings meinen Energiehammer nutze, "schalte" ich die Energieklaue ab, da ich nur von einer Waffensonderregel profitieren kann. Jetzt die Frage: gilt diese dann als zweite Nahkampfwaffe, so dass ich beim Angriff mit dem Energiehammer die weitere Attacke erhalte?