gewerbliche auftragsarbeiten

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darkvid

Aushilfspinsler
04. April 2011
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Hi.
Ich hab grad keine ahnung in welchen Bereich man das thema schieben sollte. ^^

Ich fang mal an:

Dadurch das hier im Forum ja sehr viele Auftragsarbeiten über den Marktplatz laufen, würde
mich mal interessieren wer alles als Gewerblicher pinselt und baut.
Vlt. kann man sich ja ein paar tricks und tipps geben.

Ich selber führe es als Nebengewerbe (nicht mehr als 17500€ Umsatz im Jahr) in einer GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts) mit meinem Kollege zusammen.
 
Vlt. kann man sich ja ein paar tricks und tipps geben.
Sorry, Tips und Tricks sind bares Geld. Wie Du schon richtig erkannt hast: Momentan bietet sich jeder, der sich einen Airbrush leisten kann und einen Pinsel halten kann, seine Dienste als Auftrags-irgendwas an und wollen oftmals die schnelle Mark mit ihrem Hobby machen. Daher denke ich kaum, dass Du hier den Leitfaden zum schnellen Glück finden wirst oder Dir hier jemand seine Trade Secrets auf dem Silbertablett servieren wird.
Warum hast Du eine GbR dafür gegründet?

Tip des Tages:
Zeige Deine Minis in guter Fotoqualität, nenne Deine Referenzen, nenne Deinen Stundensatz oder geschätzen Lohnsatz pro Figur, damit man weiss, welche Dienstleistung man für welches Geld in etwa erwarten kann, und pack das ganze in die Rubrik "Traumschmiede".
 
hi.
Okay ich denke es wurde falsch verstanden, sry.

Mir geht es nicht um ein geschäftsmodell oder ähnliches.
Ich (Wir) malen schon sehr lange auf Auftrag.
Will keine werbung machen ((www.miniatur-bemalung.de) Seite im Aufbau))


Mir geht es nur um das Rechtliche, ob schonmal jemand Probleme hatte mit Kunden oder den Ämtern etc.

Ich bin in einer GbR da wir 2 Gesellschafter sind.
 
Nein, meine Kunden waren immer zufrieden - im Allgmeinen gibt es jedoch auch faule (oder angefaulte) Eier in der Szene. Sowas findest Du ggf. in der Rubrik "Schlechte Geschäftspartner".
Mit dem Amt hatte ich noch nie ein Problem.
Ich verstehe nur nicht, weshalb man bei einem Kleinst/gelegenheitsbetrieb Gesellschafter benötigt? Das hat steuerrechtlich mWn. keine wirkliche Bedeutung und bringt nur Nachteile (Teilung des Geldes, gesamtschuldnerische Haftung, etc.).
 
Vorteile bringt es nicht nein. Aber wie ich finde auch keine Nachteile.
Es ist so: Es war unser beiden Idee. Ich verwalte die Aufträge und die Maler, und er kümmert sich um die HP und anderen Kram der eben so anfällt.

Und es ist ja notariell alles in Sack und Tüten wenn es um Rechtsstreitigkeiten gehen sollte. Was bei uns extrem unwahrscheinlich ist.

Oder gibts es bei der GbR jetzt einen rießigen Nachteil?
 
Das Kleingewerbe, genau genommen der Kleinunternehmer, wird steuerlich genauso behandelt wie ein normaler Gewerbetreibender. Der Kleinunternehmer bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und ist eine Vereinfachungsregel für Unternehmer die einen Gesamtumsatz im Jahr von 17.500€ nicht überschreiten. Ja und es ist demnach auch erlaubt ein betriebliches Fahrzeug zuhalten.
 
Ah okay. Würde mir deswegen nie ein Firmwagen zulegen aber hatte mich nur mal interessiert.

Denn ich denke das man damit nicht wirklich etwas spart. Muss aber zugeben hab was das thema firmenfahrzeug angeht keinen plan.
Zitat Wiki:
Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch.[SUP][10][/SUP] Im Außenverhältnis haftet demzufolge jeder Gesellschafter einzeln für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen. Im Innenverhältnis kann u.U. ein Regressanspruch gegen Mitgesellschafter bestehen, der aber im Außenverhältnis keine schuldbefreiende Wirkung entfaltet.[SUP][11][/SUP]

Diese Haftung kann seit einem Urteil des BGH von 1999[SUP][11][/SUP] nicht mehr durch einen Rechtsformzusatz ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) gibt es seitdem nicht mehr.
Keine Ahnung, ob man da was vertraglich ausschliessen kann - aber ein Bösewicht (solche Kompanions sind mit durchaus bekannt), könnte da Dich theoretisch nun übelst reinreissen.
 
@Raven17 -.-

Ich wollte nur ein wenig schreiben um vlt ein paar lücken zu schließen und um mal zu erfahren wie es andere auftragsmaler machen die gewerblich sind.
Ich bin nicht auf der suche nach steuertipps. Ist halt nur ein thema welches ich in der fanworld noch nicht gesehen hatte.

Und warum soll ich beim Steuerberater geld bezahlen um infos zu haben die ich garnicht in die Tat umsetzen will?

@ Freder

Ja wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt kann man alles eingrenzen wie weit man geht oder eben nicht. Dieses muss dann auch an das Amt geschickt werden mit Unterschrift aller Gesellschaftler. Aber du hast recht es gibt wie überall 1000 Lücken die man nur nutzen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denn ich denke das man damit nicht wirklich etwas spart. Muss aber zugeben hab was das thema firmenfahrzeug angeht keinen plan.
Klar sparst du damit. Denn kannst du schön abschreiben und de facto mit anfallenden Gewinnen verrechnen. Also sparst du da Steuern.

Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, wird deine Einkommenssteuer (dein zvE) mittels deines gesamten Einkommens ermittelt. Und 30-40% ESt sparen, das ist Geld.

Eine GbR hat eben den Vorteil, dass sie einfach und kostengünstig gegründet werden kann. Die Nachteile hat Freder aufgezählt. Das Haftungsrisiko ist in euerem Fall wohl gering. Nicht desto trotz sollte man im Hinterkopf behalten, dass man damit baden gehen KANN. Und eben leider auch, wenn dich keine Schuld trifft. Für eine GmbH bräuchtest du allerdings ein EK von 12.500 in bar. Damit wärst du aber auf deine Einlage beschränkt. Lohnt sich in deinem Fall wohl auch eher nicht.
 
Klar sparst du damit. Denn kannst du schön abschreiben und de facto mit anfallenden Gewinnen verrechnen. Also sparst du da Steuern.


Gaaaaanz ganz vorsichtig mit solchen Aussagen; da sie weder begründet, noch differenziert, noch irgendwie handfest ist.
Es gibt genügend Unternehmer, die aus den verschiedensten Gründen bewußt auf einen Firmenwagen verzichten... - schließlich muss jeder Firmenwagen jeden Monat per se erstmal Kosten von X verursachen, damit Du in der Fahrzeuggeschichte überhaupt auf Null kommst - von Steuern sparen bist Du da aber immer noch MEILEN entfernt.



Da sind halt alles Themen, die im hiesigen Forum eher fehl am Platz sind. -.-




MfG
 
(Am Rande: nen Dienstwagen muss erst mal vom FA anerkannt werden, und da sehe ich schon mal zwei Gründe die dagegen sprechen: (1) nebengewerblich und (2) die Nutzung. Der steuerliche Vorteil bei nem Dienstwagen ergibt sich aus der betrieblichen nutzung d.h. Zweifel müsstest du eine entsprechende Nutzung nachweisen, was eher schwierig werden könnte., wenn du die Püppies nicht grade bei deinen Kunden abholst und zurückbringst oder eine separate 'Malwerkstatt' hast zu der du regelmäßig fährst 😉

Sollte wirklich ne Prüfung kommen bringt einen sowas ganz schnell Probleme, da bei Dienstwägen massiv gemogelt wird und alle da sehr genau hingucken.
 
(Am Rande: nen Dienstwagen muss erst mal vom FA anerkannt werden, und da sehe ich schon mal zwei Gründe die dagegen sprechen: (1) nebengewerblich und (2) die Nutzung. Der steuerliche Vorteil bei nem Dienstwagen ergibt sich aus der betrieblichen nutzung d.h. Zweifel müsstest du eine entsprechende Nutzung nachweisen, was eher schwierig werden könnte., wenn du die Püppies nicht grade bei deinen Kunden abholst und zurückbringst oder eine separate 'Malwerkstatt' hast zu der du regelmäßig fährst 😉

Sollte wirklich ne Prüfung kommen bringt einen sowas ganz schnell Probleme, da bei Dienstwägen massiv gemogelt wird und alle da sehr genau hingucken.

Nutzung: Zu Kunden Deutschlandweit fahren, teils persönliche Lieferung. Beim Fa gibts so einige Steuerlücken und da kann das FA mMn nichts machen, auch wenn du ein Porsche als Dienstwagen anmeldest.

Um das mit "du haftest für seine Schulden". Solange alles im Handelsregister eingetragen ist oder im Gesellschafter Vertrag geregelt ist, ist die standardmäßige Haftbarkeit ungültig. Er könnte auch so regeln, dass sein Kumpel nur 10% Gewinn kriegt.
Aber irgendwie ist da eine UG besser sag ich mal aus Kopf heraus.
 
Nutzung: Zu Kunden Deutschlandweit fahren, teils persönliche Lieferung. Beim Fa gibts so einige Steuerlücken und da kann das FA mMn nichts machen, auch wenn du ein Porsche als Dienstwagen anmeldest.

Eben - Deine Meinung; jedoch weit entfernt von Praxis und Tatsachen.
So zB Finanzgericht Thüringen IV 148/02 und BFH XI B 25/06.


Kann hier nicht bitte mal ein Mod dicht machen, ehe noch mehr urbane Legenden verbreitet werden und das am Ende noch für irgendwen so richtig teuer wird?
Danke.
 
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