6. Edition Goblin Gargboss

Was mich angeht:
Ich spiele einen Snotling-Waaagh. Da ist das einzige verfügbare Charaktermodell ein Snotling-Waaaghboss, der die Werte eines Nachtgoblin-Gargboss hat. Dementsprechend setze ich ihn immer ein.
Normale Ausrüstung darf er nicht bekommen (außer der obligatorischen Handwaffe), und nur bis zu 25 Punkte magische Gegenstände. Ich gebe ihm meistens Wollopas Einwegwunda mit (+3 Stärke für eine gelungene Attacke, eine Anwendung).

Bei 'normalen' Grünlingarmeen kann ich nur empfehlen, einen Goblin-Gargboss oder mehrere mitzunehmen. Die Kerlchen haben akzeptable Profilwerte und kosten nicht viele Punkte. Einziges Problem ist der niedrige Moralwert. Darum sollte man ihn mit Einheiten kombinieren, die eine höhere Moral haben, damit sie nicht auf ihn angewiesen sind.
Ihm einen Bogen zu geben, ist relativ sinnlos. Setzt ihn auf einen Wolf und stattet ihn ordentlich für den Nahkampf aus (Speer oder Zweihandwaffe, Leichte Rüstung, Schild).
 
immer
auf alle Fälle eine Zweihandaxt, vielleicht ne magische Rüstung.
ich schick sie am liebsten gegen schwer gepanzerte Einheiten, der Gesichtsausdruck des Gegeners ist immer wieder toll, wenn zwei Gobbos mit Stärke 6 aufkreuzen und seine Ritter demotieren 😀 Außerdem sind sie immer wieder nett, um das Fanatic-Regiment in Reichweite zu kriegen durch ihren Moralwert (und um danach so schnell wie möglich die Kurve zu kratzen)
 
also ich setz sie eher selten ein, aber die Idee mit dem Gargboss in einem Regi mit Fanatics ist klasse!!
aber irgendwie schrecken mich die kleinen ein wenig ab, da sie ja einem die Charaktermodell-Auswahlen wegnehmen....
ich setz also lieber nen Orkboss ein, weiß auch nicht warum 😀 🙄 :huh: <_<
 
@Natas
ich setz eigentlich nur noch Gobbochars ein, als Magier sind Nachtgobbos besser als Orks, die Gargbosse sind vielleicht etwas zerbrechlich, aber sie sind billiger, und ich darf zusätzliche aufstellen. Für den Moralwert stell ich einfach dem Waaaghboss und die Armeestandarte mit dem Rebellenbanner in ein Regiment, dann hab ich auch MW 9