Da die Frage leider in einem Thread mit anderem Thema versumpft ist wollte ich hier die Diskussion nochmal anregen damit sich auch andere noch beteiligen können:
Was passiert eurer Meinung nach mit der Reliquie nach den neuen Grundregeln? Zwar wurde ein Teilsatz gestrichen "obwohl sie niemals verloren gehen oder erbeutet werden kann" (der sich aber nach meiner Interpretation nur auf die obsoleten Regeln aus der letzten Edition bezieht, da es weder das Standarten "verlieren" noch gibt, noch die "erbeuten" Regel, die besagte, das man verfolgen musste um die Standarte zu bekommen, was ja heutzutage hinfällig ist). Was allerdings geblieben ist ist die Vorgabe das die Reliquie sowohl nach Standartenträgerregeln als auch nach Musikerregeln zu behandeln ist:
Das führt aber zu dem Problem das Musiker nie sterben können solange nicht alle Modelle bis auf die Kommandoeinheit tot sind. Was also tun bei vergeigtem Aufriebstest?
Es gibt meiner Meinung nach in ganz WHF keinen Präzedenzfall, da mir kein anderes Modell bekannt ist was diese beiden Regeln vereinigt.
Also was jetzt?
Was passiert eurer Meinung nach mit der Reliquie nach den neuen Grundregeln? Zwar wurde ein Teilsatz gestrichen "obwohl sie niemals verloren gehen oder erbeutet werden kann" (der sich aber nach meiner Interpretation nur auf die obsoleten Regeln aus der letzten Edition bezieht, da es weder das Standarten "verlieren" noch gibt, noch die "erbeuten" Regel, die besagte, das man verfolgen musste um die Standarte zu bekommen, was ja heutzutage hinfällig ist). Was allerdings geblieben ist ist die Vorgabe das die Reliquie sowohl nach Standartenträgerregeln als auch nach Musikerregeln zu behandeln ist:
Das führt aber zu dem Problem das Musiker nie sterben können solange nicht alle Modelle bis auf die Kommandoeinheit tot sind. Was also tun bei vergeigtem Aufriebstest?
Es gibt meiner Meinung nach in ganz WHF keinen Präzedenzfall, da mir kein anderes Modell bekannt ist was diese beiden Regeln vereinigt.
Also was jetzt?
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