GW verklagt Curse

Soulseeker

Blisterschnorrer
16 Juli 2007
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@ Neopoe

Stell dir vor, ich bin ein Shop, mit Webseite, mit Fehlerhaftem oder fehlendem Impressum. Du bestellst bei mir, ich liefere. Die Ware, die du bekommst, ist Fehlerhaft. Du kannst Garantie bzw den Wiederuf nicht geltend machen, weil es keine Kontaktdaten gibt von meinem Shop. Du hast zwar eine Emailadresse, sowie eine Kontoverbindung (ob Paypal oder Bankdaten egal), aber, du kannst deine Ansprüche nicht richtig geltend machen.
So, jetzt kommen wir zu dem könnte:
Ich könnte jetzt, wenn ich wollte, alle deine Anfragen Ignorieren, weil ich ja gewußt haben könnte, die Ware ist fehlerhaft. Also verschaffe ich mir wie auch immer einen Vorteil, weil ich diese fehlerhafte Ware ja eventuell sehr billig und schon fehlerhaft eingekauft haben könnte und Sie Dir im vollem Bewußtsein weiterverkauft haben, da ich weiß, das du nicht Ordnungsgemäß von unserem Vertrag zurücktretten könntest.
Ok, ob das jetzt ein 100% Betrugsversuch ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall kann ein Fehlerhaftes Impressum dazu führen, das der Kunde nicht seine Rechte in Anspruch nehmen kann.

Ich hoffe, du verstehst das jetzt, worauf ich hinaus will. Es muss nicht sein, kann aber.
Und wem heulen dann Betroffene die Ohren voll?
 
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