7. Edition Ikone von Quenelles

Elrond de Gravenesse

König von Bretonia
02. August 2001
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Nabend zusammen 🙂.

Nach langer zeit komme ich mal wieder in die (mittlerweile etwas angestaubten 😉 ) Halle meines alten Themenforums zurück.
Ich hab euch sogar was mitgebracht, nämlich eine kleine Regelfrage.
Nach dem ich nach längerer Zeit meine Bretonen wiederbkommen habe- sie standen einige wochen in dem Schaufenster eines Buchladens als Dekoration für Ritter und Fantasy-Bücher- und ich nach ner kleinen Atempause im studium hatte ich mal wieder lsut auf ne Runde Warhammer.
Sonst fürhre ich ja eher meine Söldner zu Felde, aber diesesmal solltens die Bretonen sein, die eigentlich meine schönsten Modell darstellen...
Jedenfalls einigten mein regulärer Gegner und ich uns auf nen lockers 1000 Punkte spiel. Ich stellte ne bunte liste zusammen, hauptsächlich das wenige, was ich bislang von meinen neuen Bretonen bemalt hatte.

Unter anderem eine Maid, die ich umgebaut hatte, dass sie das Triptichon aus dem Landsknecht-Gußrahmen trägt und weils irgendwie passe, gab ich ihr die Ikone von Quenelles als gegenstand.
(ihr merkt: so langsam komm ich zum Punkt :lol: )
Nun kam es dazu, dass ich so einer Einheit Landsknechte den segen verpasst habe und die Maid kurz drauf aus der einheit nahm, weil ein nahkampf gegen garstige Echsenritter bevorstand.
Mein Gegner meinte, da die Maid nicht mehr Teil der Einheit war, sei der segen für die Landsknechte auch weg.
Wie seht ihr das?

Wir habens dem lustigen Spiel halber dann bei meiner Auslegung belassen, wolltens aber genauer wissen.
 
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Zum einen können Bauern nie, auch nicht mit der Ikone den Segen bekommen (AB)[/b]
wo hast du das denn her? ich hab in meinem AB keinen passus gefunde, der das verbietet.
Weder bei "des Bauern Pflicht"(was nebenbei ja schon seltsam wär, immerhin haben die Gralspilger ja auch den segen), noch beim Segen selbst, oder bei der Ikone im Regeltext
 
S.45, AB, 4.Absatz: "Der Segen betrifft alle Einheiten und Charaktermodelle, die das Rittergelöbnis, das Questgelöbnis oder das Gralsgelöbnis abgelegt haben." + Maiden, Damen und Reittiere von denen.

Gralspilger sind halt anders als Bauern.

Eigentlich Schade, und privat würde ich sowas erlauben, auf Turnieren halt nicht.
 
nun... das reicht mir als beleg nicht aus um ehrlich zu sein 😉
Die Einehiten die da aufgeführt sind, betrifft es in aller Regel.
Die Pilger hingegen sind eine Ausnahme(und als solche nicht in der von dir genannten Auflistung vorhanden), profitieren aber trotzdem vom segen, da es ihnen eine Sonderregel erlaubt.
Die Ikone verleiht einer Einheit den Segen, selbst wenn sie ihn vorher verloren hat( was normal ja auch nciht geht, futsch ist futsch), eine erneute sonderregel.
Sonderregeln überschreiben iaR die allgemeinen regeln. Wenn Landknechte(bzw. Einheiten, die normalerweise keinen Segen haben), bei der Ikone explizit ausgenommen wären, würd ich dir zustimmen.
So jedoch klingt das für mich nach einer offenen Regelfrage und noch tendiere ich zu meiner auslegung 😉
 
Die Ikone verweist auf S.45 => Gelöbnis bzw. Maid/Dame als Pflicht, damit man den Segen hat.

Würde die Ikone nicht auf S.45 verweisen mit den dazugehörigen Einschränkungen, würde ich dir recht geben.


Wie gesagt taugen gralspilger hier schlecht als argument, da sie eine sonderregel haben.
 
hm ich hab den verweis eigentlich immer so verstanden, das aufgeführt ist, wann man welchen rettungswurf erhällt und wie man den Segen wieder verliert, quasi als Erinnerungsstütze.
Und nciht als Verweis darauf, dass bauern den segen nciht erhalten können.
Das hätte man mit dem simplen passus"betrifft keine einheiten, die normalerweise keinen Segen erhalten" einfacher und eindeutiger haben können 😉

Edit: nach deiner Argumentation dürften ja die Gralspilgern den Segen gar nicht zurückbekommen können, indem eine maid die Ikone in der Einheit öffnet. Sie sind nicht in der lsite auf s. 45 aufgeführt 😉. Ich behaupte mal, dass das nicht das ist, was die Designer haben wollten
 
Meiner Meinung nach geht das doch....

Es heißt doch: " Die Trägerin und die Einheit in der sie sich befindet, erhalten auf der Stelle den Segen der Herrin des Sees und unterliegen allen entsprechenden Regeln...."

Der verweiß auf S.45 bezieht sich auf die Regeln des Segens.
Einschränkungen, wer ihn benutzen darf und wer nicht, haben nichts mit den eigentlichen Regeln zu tun. Der Absatz ist doch nur dafür da damit Spieler wissen für wen diese Regeln normalerweise gelten.

mfg
 
Die Bauern können den Segen erhalten, soviel vorweg, habe kürzlich zufälligerweise das selbe Problem gehabt und daraufhin die deutsche Mailorder mal befragt...ich weiß im algemeinen halten viele nicht viel von den Regeltrollen halten, ich hab halt trotzdem mal gefragt.

Die Landsknechte können den Segen also 1. bekommen und verlieren ihn 2. auch nicht, wenn die Maid die Einheit verlässt, es steht ja im AB, das die Einheit den Segen erhält ohne jegliche Einschränkungen, die mit der Maid zu tun hätten.

gruß
zoff