10. Edition Kämpfen nach Neuordnung S. 32

Themen über die 10. Edition von Warhammer 40.000

WAAAGH´

Testspieler
28. Januar 2022
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Gummersbach
Hallo

auf Seite 32 der Regeln steht (siehe Anhang).

Kann mir dazu jemand eine anschauliche Erklärung / Szenario geben?

Wenn meine Einheit gekämpft hat und sich durch eine Neuordnungbewegung in die Nahkampfreichweite einer neuen, feindlichen Einheit bewegt, darf meine Einheit doch vermutlich nicht -nochmal- gegen diese -neue- Einheit kämpfen.

Danke
 
Anhang fehlt 😉

Genau, Deine Einheit kann nur 1x zum kämpfen aktiviert werden. Machst Du mit der Neuordnung eine Bewegung zu einer feindlichen Einheit und kommst in Nahkampfreichweite, kann der Gegner diese Einheit aktivieren und gegen dich kämpfen. Du aber nicht mehr, erst in der nächsten Nahkampfrunde.
 
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Anhang fehlt 😉
Aus gutem Grund. Ich habe den wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht gelöscht.

Ich erinnere nochmal an die Zitierregeln:
 
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Der Anhang war aus Goonhammer soweit ich weiß 😵
Alles gut, dass es nicht die "Originalquelle" war habe ich kontrolliert und bin zu dem selben Schluss gekommen. Es gibt halt nur ein riesiges Problem bei der Sache - klar, die Sachen sind online frei verfügbar und vermutlich gibts keinen Kläger und somit auch keinen Richter. Das Problem ist das "vermutlich". Für mich persönlich ist es in der Moderation unglaublich schwierig zu erkennen, ob du da irgendeine Originalquelle per Screenshot postest, Goonhammer oder Wahapedia. Deswegen lösche ich grundsätzlich erstmal alle Bildquellen die offizelle Regeltexte enthalten. Denn theoretisch müsstest du goonhammer als Quelle angeben, wenn du es da her holst. Die dürften es auch maximal unter Angabe einer Quelle veröffentlichen.

Deswegen habe ich in Absprache mit dem Team versucht, eine möglichst transparente, wie auch möglichst nutzernahe Lösung zu finden.

Hieraus leiten sich folgende Regeln für Regelzitate in diesem Forenbereich ab:

  • Regelzitate dürfen nur benutzt werden, wenn sie der Klärung eines spezifischen Sachverhalts dienen.
  • Es sollte nur so viel aus den Regeln zitiert werden, wie zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist.
  • Regeln müssen unverändert wiedergegeben werden. Das heißt, die Regeln sind in Textform (keine Screenshots, Fotos usw.) und ohne zusätzliche Hyperlinks etc. wiederzugeben. Farbiges hervorheben relevanter Formulierungen ist jedoch weiterhin gestattet.
  • Regelzitate müssen eine Quellenangabe haben, es muss mindestens auf ein Buch oder eine digitale Regelquelle verwiesen werden.
Heißt, es reicht theoretisch, wenn du in Zukunft den Text kopierst/zitierst und sagst, dass du es aus dem Grundregelwerk hast. Damit sind wir dann auf einer sichereren Seite. Ich habe hier bewusst unter Absprache auf eine Nennung der Seitenzahl verzichtet, damit ggf. Onlinequellen oder Apps ohne Seitenzahlen ebenfalls zitiert werden können.