Schön dass Du es auch noch erklärst🤣 ... nicht dass noch einer glaubt, das wäre echt ein Preis für die kompletten Eigentumsrechte ... aber egal wie, in der Höhe kann er da vermutlich nie diese Ansprüche pro Datei beziffern, wirtschaftlich zumindest nicht, wenn man die Erträge des KS zugrundelegt und das gedanklich hochrechnet (da hat eine Datei etwa 2000€ gebracht). Aber das ist ein weites Feld und er kann ja im Streitfall immer noch Schaden nachweisen, in welcher Höhe er immer kann.
Allerdings setzt sich hier die oben schon angemerkte dezente Schlamperei im Textwerk fort:
Im KS aus 03/2022 steht zu dem Thema ein Text von 12/2021: Fine for breaking the agreement: If the Licensee breaks this agreement (for example by sharing the files or using them in a commercial manner without owning the commercial licence)a minimum contractual penalty of 5.000€ has to be paid to the Licensor.
Selbst wenn das eine AGB-Grundlage sein mag, muss man nicht unbedingt glauben, die 50.000€, die dann unter 14.04.2022 im Shop genannt werden, irgendwie sicher vereinbart zu haben.
Zudem kauft der Kunde m.E. die files im Kickstarter und wickelt später das im shop nur technisch ab, der Gutschein gestattet ja nichts anderes als genau diese technische Abwicklung für das bundle und im shop werden ihm dann geänderte AGB "untergejubelt". Im KS jedenfalls vereinbart der Kunde diesbezüglich nichts, der KS-Text "if you buy the files you must agree to these terms" ist nur ein Hinweise auf ein ausstehendes, zukünftiges agreement aber noch kein agreement. Das weiß der Verkäufer auch, denn im shop heißt es dann sinngemäß "with this purchase ..." im Deutschen "mit diesem Kauf bestätigen Sie die Gültigkeit ...". Auch das ein weites Feld aber im Geschäftsleben mindestens eine unnötige Tür für Käufer sich aus dem Geschäft rauszuwinden und Erstattung zu fordern, wenn nicht gar mehr als das im Streitfall.
Also Kurztext: AGB in KS und Shop - Beträge passen nicht zueinander und es gibt abweichende Datumsangaben. Ob die AGB und wenn ja welche, wirksam vereinbart sind, ist nicht klar.
Es ist für mich immer schade zu sehen, wenn jemand, der professionelle Produkte abliefert und sogar mal ans "paperwork" denkt, dann in der Umsetzung doch abfällt. Da muss man auch in einer "Runde 2" darauf achten, dass alles aktuell noch zueinander passt und im Zweifel eben doch immer jemanden zum kritisch Gegenlesen ransetzen. Auch wenns "nur wegen Formfehlern" nicht hält, hält es eben nicht.