Ahoi und guten Abend 🙂,
ich habe mal eine kleine Frage an die Gemeinde:
Ich wohne in einem Haus mit vier Parteien. Letztes Jahr, nach der WM, hat ich mit einem Nachbarn ein bisschen Stress. Wir haben im Haushof einen schönen Garten, der gut 200 Meter vom Haus entfernt ist. Nach dem Fussballspiel sind wir mit 12 Leute noch mal in den Garten und haben ein Bierchen getrunken und waren wohl ein wenig zu laut. Jedenfalls kam mein Nachbar runtergestürmt und hat sich ziemlich aufgeregt, was ich auch verstehen kann und konnte. Ich habe mich jedenfalls am nächsten Tag entschuldigt und ihm die Hand gereicht, was er aber ablehnte.
Nun zum aktuellen Status: Wir saßen letzten Dienstag mit zwei Personen um 23.00 Uhr im Garten und haben uns auf Zimmerlautstärke unterhalten. Nach nur FÜNF Minuten kam er wieder angeschossen und hat sich wieder super aufgeregt.
Ich weiß ja, dass ab 22.00 Uhr Nachtruhe herrscht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es unter Lärmbelästigung fällt, wenn man zu zweit auf Raumlautstärke quatscht. Außerdem sollte man noch berücksichtigen, dass das Haus 200 Meter vom Garten entfernt ist. Und irgendwie ist es ja auch sehr bezeichnend, wenn der Herr nach bereits fünf Minuten angedampft kommt.
Lange, lange Vorrede, aber jetzt kommen wir endlich zur Frage: Darf man sich ab 22.00 Uhr noch auf Zimmerlautstärke unterhalten oder muss das Feld komplett geräumt werden?
ich habe mal eine kleine Frage an die Gemeinde:
Ich wohne in einem Haus mit vier Parteien. Letztes Jahr, nach der WM, hat ich mit einem Nachbarn ein bisschen Stress. Wir haben im Haushof einen schönen Garten, der gut 200 Meter vom Haus entfernt ist. Nach dem Fussballspiel sind wir mit 12 Leute noch mal in den Garten und haben ein Bierchen getrunken und waren wohl ein wenig zu laut. Jedenfalls kam mein Nachbar runtergestürmt und hat sich ziemlich aufgeregt, was ich auch verstehen kann und konnte. Ich habe mich jedenfalls am nächsten Tag entschuldigt und ihm die Hand gereicht, was er aber ablehnte.
Nun zum aktuellen Status: Wir saßen letzten Dienstag mit zwei Personen um 23.00 Uhr im Garten und haben uns auf Zimmerlautstärke unterhalten. Nach nur FÜNF Minuten kam er wieder angeschossen und hat sich wieder super aufgeregt.
Ich weiß ja, dass ab 22.00 Uhr Nachtruhe herrscht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es unter Lärmbelästigung fällt, wenn man zu zweit auf Raumlautstärke quatscht. Außerdem sollte man noch berücksichtigen, dass das Haus 200 Meter vom Garten entfernt ist. Und irgendwie ist es ja auch sehr bezeichnend, wenn der Herr nach bereits fünf Minuten angedampft kommt.
Lange, lange Vorrede, aber jetzt kommen wir endlich zur Frage: Darf man sich ab 22.00 Uhr noch auf Zimmerlautstärke unterhalten oder muss das Feld komplett geräumt werden?