Im kleinen regelbuch auf seite 120 steht im Abschnitt "Magische Waffen": "Magische Waffen unterliegen nicht den Sonderregeln des selben Typs, sofern es in ihrer Beschreibung nicht anders angegeben ist."
Ist es korreckt, dass damit der Seelenschnitter (Magische waffe der DE, mit dem Regeltext. "Zweihandwaffe, Rüstungsbrechend") nicht +2 auf stärke gibt da er zwar eine Zweihandwaffe ist dies aber durch oben zitierte regel negiert wird - zum vergleich: Beim Fleischklopfer (Mag. Waffe ogerkönigreiche) wird im Regeltext explizit darauf verwiesen, dass er in allen bellangen als 2 Handwaffe zählt, d.h. nicht nur sein unmagischer grundtyp eine zweihandwaffe ist?
Ist es korreckt, dass damit der Seelenschnitter (Magische waffe der DE, mit dem Regeltext. "Zweihandwaffe, Rüstungsbrechend") nicht +2 auf stärke gibt da er zwar eine Zweihandwaffe ist dies aber durch oben zitierte regel negiert wird - zum vergleich: Beim Fleischklopfer (Mag. Waffe ogerkönigreiche) wird im Regeltext explizit darauf verwiesen, dass er in allen bellangen als 2 Handwaffe zählt, d.h. nicht nur sein unmagischer grundtyp eine zweihandwaffe ist?