7. Edition Magische Waffen

Ynnead Gott der Toden

Tabletop-Fanatiker
28. November 2006
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Im kleinen regelbuch auf seite 120 steht im Abschnitt "Magische Waffen": "Magische Waffen unterliegen nicht den Sonderregeln des selben Typs, sofern es in ihrer Beschreibung nicht anders angegeben ist."

Ist es korreckt, dass damit der Seelenschnitter (Magische waffe der DE, mit dem Regeltext. "Zweihandwaffe, Rüstungsbrechend") nicht +2 auf stärke gibt da er zwar eine Zweihandwaffe ist dies aber durch oben zitierte regel negiert wird - zum vergleich: Beim Fleischklopfer (Mag. Waffe ogerkönigreiche) wird im Regeltext explizit darauf verwiesen, dass er in allen bellangen als 2 Handwaffe zählt, d.h. nicht nur sein unmagischer grundtyp eine zweihandwaffe ist?
 
genau so ist es..

zweihandwaffe steht deswegen dabei, damit man dem guten Jungen nicht noch nen Schild in die Hand drücken kann..

das rüstungsbrechend verwirrt mcih da schon eher.. ist das nun der magische effekt?

Jap, das problem ist ja aber, dass das Teil damit um vieles schlechter ist als z.B. ne reißende Klinge, die nur 1/3 kostet - da man durch den oben zitierten Absatz des Grundregelwerks keinen Stärkebonus bekommt - ähnliches lässt sich über diverse andere magische Waffen anderer Völker sagen, die dafür einfach sehr teuer sind, als dass sie nur todesstoße, Flammenattacken o.ä. geben - aber es scheint nunmal die einzige koreckte auslegung der grundregel zu sein, wobei mich dann wundert warum solche gegenstände immer wieder in den Armelisten auftauchen, wenn man für die gleichn Punkte ein schwert der macht haben könnte...

Bin jetzt nicht ganz vertraut mit dem DE-Armeebuch, aber wenn da steht "Zweihandwaffe", dann bedeutet das für mich, dass diese magische Waffe den Grundregeln einer Zweihandwaffe folgt, mit einigen Ergänzungen. Wenn die Waffe eine "zweihändige Waffe" wäre, dann wäre das was anderes...

Hab ich früher auch gedacht, aber der im ersten Abschnitt zitierte Absatz aus dem Regelbuch besagt nunmal was anderes und wenn man in anderen Regelbüchern schaut, sieht man auch, dass es ne ganz andere Formulierung gibt wenn so ne Waffe wirklich als Zweihänder oder Lanze zählt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man sich andere DE Waffen ansieht wird man festellen, dasses dort auch Waffen gibt wo extra dabei steht, dass sie 2 Hände brauchen um geführt zu werden. Dieser Passus steht beim Seelenschnitter nicht dabei sondern einfach nur "Great Weapon", also Zweihandwaffe.
Insofern würde ich persönlich einfach davon ausgehen, dasses sich wirklich um einen 2-Händer (also zuletzt zuschlagen, +2 S, 2-händig) mit der Regel rüstungsbrechend handelt.
 
Exakt.
Da ist wiedermal ein wenig das Übersetzungsproblem dabei, da im deutschen die Begriffe teils nicht eindeutig sind. Es gibt allerdings etliche Waffen, die als Sonderregeln an erster Stelle z.B. stehen haben 'Handwaffe, mit Sonderregel x...', alle diese Waffen folgen den normalen Regeln ihres Typs (Handwaffe, Hellebarde o.ä.) und haben zusätzlich noch irgendeine Sonderregel obendrauf.
So sieht das hier doch auch aus.
 
Exakt.
Da ist wiedermal ein wenig das Übersetzungsproblem dabei, da im deutschen die Begriffe teils nicht eindeutig sind. Es gibt allerdings etliche Waffen, die als Sonderregeln an erster Stelle z.B. stehen haben 'Handwaffe, mit Sonderregel x...', alle diese Waffen folgen den normalen Regeln ihres Typs (Handwaffe, Hellebarde o.ä.) und haben zusätzlich noch irgendeine Sonderregel obendrauf.
So sieht das hier doch auch aus.

Das das nicht von GW so gewollt sein kann ist klar (dadurch bekommen nähmlich hexenfeuerlanze und schreckenslanze bei den Vampieren auch keinen Stärkebonus im Angriff), dennoch ist es: "Magische Waffen unterliegen nicht den Sonderregeln des selben Typs, sofern es in ihrer Beschreibung nicht anders angegeben ist." eindeutig formuliert und solange es kein diesbezügliches Errata gibt, kann daran ansich leider auch nicht rumgedeutelt werden - war selbst entsetzt, als ich darauf hingewiesen wurde, aber Regel ist nunmal Regel...
 
Du widerlegst dich aber gerade selbst 🙂
Dadurch, dass bei der Waffe "Zweihandwaffe" in der Regel-Beschreibung steht, wurde extra darauf hingewiesen, dass sie diese Sonderregeln verwendet.
Da muss nicht extra stehen, dass die Waffe in allen Belangen als Zweihänder zählt. "Zweihandwaffe" als Sonderregel reicht völlig aus um genau dies auszudrücken.

Diese Regel greift hauptsächlich dann, wenn die Waffe z.B. "Zweihandwaffe des Schreckens" hieße und im Regeltext nichts davon steht, dass es eine Zweihandwaffe ist. In dem Fall verliert sie die Sonderregeln einer normalen Zweihandwaffe.

Edit: Warum sonst sollte man extra dabeischreiben, dass es eine Zweihandwaffe ist, wenn sie sowieso keine Sonderregeln hat? Übrigens wenn die Waffe sämtliche Sonderregeln einer Zweihandwaffe verlieren würde.. würde sie auch nicht mehr mit 2 Händen geführt werden 😉
Also macht es keinerlei Sinn das extra in den Regeln zu vermerken. Nichtmal GW würde dazuschreiben, dass es eine Zweihandwaffe ist, wenn es dann weder 2 Hände zum Führen benötigt noch +2 Stärke gibt noch zuletzt zuschlagen lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da habe ich auch gerade ein DE-Waffen Problem:

Wenn man dieses 80 Punkte Beilchen seinem Chef gibt, und den in eine Einheit steckt wo der Bannerträger das Always Strike First Banner hat, welche Sonderregel hat dann Priorität?

Magische Zweihandwaffe trotzdem zuletzt, oder gewinnt das ASF des Banners?


Gruß
General Grundmann
 
In erster Linie wegen des Wortes "immer",wie mein Vorposter schon geklärt hat.Ich mag das Beil auch^^

Mir wurde mal gesagt (ohne das ich es persöhnlich überprüft hätte), dass die Axt des Henkers im Englishen AB diesbezüglich den gleichen regeltext hätten wie die Zweihandwaffen im Englischen AB - auserdem wird bei Dingen, welche Erstschlag negieren, explizit darauf verwiesen (Gestank bei Nurgledämonen, die Brosche bei WE)...