Mietminderung-wie fordern?

Wandelnder Flohsack

Fluffnatiker
20. März 2002
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ichhabkeinehomepage.de
Hallo,

Ich hätte eine Frage bezüglich Mietminderungen. Ich wohne in Berlin in einer 1-Zimmer-Wohnung und muss nach einigen Monaten feststellen dass die Wände und auch Böden anscheinend nicht genug gegen Schall isoliert sind.
Ich kann durch die Wand meines Nachbarn jedes Wort verstehen und höre ihn auch nachts schnarchen ,2 Räume weiter!! Dazu kommt noch dass die Mieter unter mir gerne auch mal ihre Boxen so laut aufdrehen, dass mein Fussboden merklich vibriert. Generell ist es im Mietshaus nie völlig ruhig, man hört irgendwie immer durch die Wände einen der Nachbarn laut Musik spielen oder Fernsehen kucken. Die Lautstärke ist wohl nicht ganz so hoch, aber die mangelnde Isolierung tut hier ihr übriges. Dementsprechend würde ich auch nun gerne Ansprüche auf Mietminderung geltend machen, was mir soweit ich mich informiere auch zusteht. Ich habe den Vermieter auch bereits kontaktiert, dieser ließ aber nur durchblicken dass er mir natürlich so einfach nicht einfach so einen Teil der Miete erlassen würde.

Ich würde nun gerne wissen welche Schritte ich einleiten muss um solche Ansprüche geltend zu machen. Ich kann leider nur Internetquellen vorweisen bei denen man sich ja nie sicher sein kann wie aktuell und korrekt sie sind. unter anderem habe ich mich hier orieentiert:

http://www.internetratgeber-recht.d...-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm

Dem kann ich entnehmen dass mir bis zu 50% Mietminderungsquote zustehen? Das halte ich zwar für etwas utopisch aber es steht hier so geschrieben. Wie gesagt ist hier natürlich die Frage wie akkurat diese Angaben sind. Mich interessiert aber wie bereits erwähnt wie ich solch eine Mietminderungsforderung in die Wege leite. Brauche ich einen Gutachter?An welche offizielle Stelle kann ich mich wenden? Kann ich meine Miete bis zur Klärung der Mietminderung wirklich einfach einbehalten? Muss ich in den mieterbund eintreten?

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Problem dürfte sein, dass der Grad der Mietminderung bei der Hellhörigkeit einer Wohnung auch davon abhängig ist, wie das Verhalten der Nachbarn eingeordnet wird. Wenn diese "erheblichen Lärm" ausüben (was ja gerade wegen der Hellhörigkeit schwer einzuschätzen ist, insbesondere im Bezug auf die Musikanlagen), wird Dir mit höherer Wahrscheinlichkeit auch eine größere Mietminderung zuteil. Bei Deinem Fall (unzureichender Trittschallschutz dürfte auch hinzukommen) würde ich - ohne Gewähr! - auf rund fünf Prozent tippen.
Was Du praktischerweise tun solltest, ist ja schon gesagt worden. 🙂
 
Wir hatten in der WG wegen anderer Probleme Schwierigkeiten mit dem Vermieter. Ein Gang zum Mieterverein kostete uns zwar erst einmal eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag, allerdings hatten wir das Geld nach einem Monat durch die Mietminderung wieder drin.

Mitglieder des Mietervereins bekommen Rechtsberatung, die nichts weiter kostet, außerdem greift nach ein paar Monaten noch deren Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten. Beraten wird man von kompetenten Anwälten. Nach deren Aussagen und eigenen Erfahrungen reicht es oftmals, die Forderungen nach Mietminderung (oder Nachbesserung) unter Verweis auf den Mieterverein zu stellen.

Gänzlich kostenlose Beratung wirst Du nicht bekommen, das dürfen die nicht. Sie hören sich allerdings im Normalfall erst einmal Dein Problem an und sagen dann, ob überhaupt etwas gemacht werden kann, bevor Du eintrittst.