Muss man einen Kabelanschluss mitnehmen?

Nx2

Tabletop-Fanatiker
18. April 2003
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Grüße zusammen,

in den letzten Tagen waren die netten Herren von Kabel Deutschland zweimal an unserer Tür um uns von der Erforderlichkeit eines neuen Kabelanschlusses zu überzeugen. Insgesamt kam mir das ganze sehr surreal vor, so bekannt aus Achtung Kunde und ähnlichen Sendungen. Heute hat man dann nochmal gesprochen und die netten Herren kamen endlich mit ihrem eigentlichen Anliegen raus.

Also folgendes: Vorherige Mitbewohnerin hatte Kabelanschluss angemeldet und bezahlt diesen, sie ist nun ausgezogen und zahlt weiter, das Geld bekommt sie von mir und dem neuen Mitbewohner.

Bei Kabel Deutschland behauptet man, dass bei Umzug ein Kabelanschluss mitgenommen werden muss, die Idee dahinter ist natuerlich, dass die ehemalige Mitbewohnerin ihren Vertrag normal weiterzahlt (damit kann sie nun garnichts anfangen) und wir einen neuen Vertrag abschliessen --- Muss das sein? Kann sie ihren Vertrag nicht einfach so weiterlaufen lassen?

Nebenher: Was mich sehr verwundert hat ist der Besuch dieser Herren im Allgemeinen, woher wissen die, dass die Mitbewohnerin hier nicht mehr wohnt? Auf die Frage hin behauptete man, dass man die Klingelschilder lese, auf dem Klingelschild an der Tuer steht der Name der Mitbewohnerin aber noch (der Post wegen), an der Wohnungstür nicht mehr, aber darauf wurden die Herren erst später aufmerksam. Ich fand das recht gruselig.

Nunja, vielleicht kennt sich da ja jemand aus, die zusätzlichen Kosten könnte meine ehemalige Mitbewohnerin grad garnicht gebrauchen, bzw. wir nicht, die wir sie übernehmen würden und dann 2x zahlen müssten.
 
soweit ich informiert bin (bin allerdings laie und habe mich nur flüchtig informiert als ich ähnliche verträge abgeschlossen habe) sieht die sache so aus (alles ohne gewähr):

die einfachste lösung wäre wohl, das die ehemalige mitbewohnerin bei kabel deutschland einen umzug melded und den vertrag in ihrer neuen wohnung weiter nutzt. Vorraussetzung ist natürlich das dies in der neuen wohnung möglich ist. wenn nicht (also die neue wohnung außerhalb des gebiets des anbieters liegt o.ä.) kommt sie sie wahrscheinlich vorzeitig aus dem vertrag dank BGB §314 "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund" und §313 "Wegfall der Geschäftsgrundlage" - der vertrag ist ja seitens kabel deutschland in dem fall nicht erfüllbar! wenn sie es so versucht sollte sie sich aber nochmal genauer schlau machen (evtl mal bei www.juraforum.de fragen, die haben da mehr ahnung als ich *g*)
Dann könnt ihr einen neuen vertrag abschließen und alle sind zufrieden.

Prinzipiell wäre mir allerdings neu das sie den vertrag mitnehmen muss - evtl. steht das aber im vertrag drin, da solltet ihr mal nachlesen. wenn nicht kann der anbieter niemanden zwingen den bestehenden vertrag zu ändern (wechsel des leistungsortes), für eine vertragsänderung ist immernoch die einwilligung beider seiten erforderlich!

die überlegung woher kabel deutschland von dem umzug weis macht mich allerdings auch stutzig, das kann doch kaum mit rechten dingen zugehen.
 
Vielen Dank für eure Antworten 🙂 Das Problem ist leider, dass in ihrer neuen Wohnung auch ein Kabelanschluss verfügbar wäre - den braucht sie aber nicht, denn dort kann man Fernsehen per DVB-T empfangen, die Mitnahme wäre also kein Problem. Daher auch die Frage ob sie den Anschluss in einer Wohnung in der sie nicht mehr wohnt weiterlaufen lassen kann.

Die beiden Kabel-Deutschland Menschen sagten, dass ginge auf keinen Fall, rein rechtlich schon nicht - aber grade das will ich denen nicht abkaufen, daher meine Frage hier. Ich weiss aber auch nicht, wo man sowas nachschauen kann, in den AGB scheint das nicht geregelt zu sein.
 
Vielen Dank für eure Antworten 🙂 Das Problem ist leider, dass in ihrer neuen Wohnung auch ein Kabelanschluss verfügbar wäre - den braucht sie aber nicht, denn dort kann man Fernsehen per DVB-T empfangen, die Mitnahme wäre also kein Problem. Daher auch die Frage ob sie den Anschluss in einer Wohnung in der sie nicht mehr wohnt weiterlaufen lassen kann.
Dann soll sie den alten Vertrag kündigen, in ihrem neuen zu Hause DVB-T nutzen und ihr macht einen eigenen Vertrag. Mal ehrlich, da mag nerviger Weise eine Kündigungsfrist dran hängen, aber am Ende ist es doch besser wenn ihr eure eigenen Verträge habt und das nicht so über eine andere Person läuft. Ob sie das rechtlich in einer Wohnung in der man nicht mehr wohnt weiterlaufen lassen kann, weiß ich auch nicht, aber es macht - sollte man es dürfen - meiner Meinung nach auch keinen Sinn.
 
Das ist natuerlich klar, das Problem ist halt, dass der der Vertrag noch 8 Monate weiterlaufen müsste, wegen der Kündigungsfrist. Das sind mal eben ~150 Euro, die man gerne vermeiden würde, da sie in einem 400 euro job steckt und darauf wartet, naechstes Jahr studieren zu können. Es geht hier garnicht mal um Bequemlichkeit, sondern einfach um die Kohle ^^
 
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Das ist natuerlich klar, das Problem ist halt, dass der der Vertrag noch 8 Monate weiterlaufen müsste, wegen der Kündigungsfrist. Das sind mal eben ~150 Euro, die man gerne vermeiden würde, da sie in einem 400 euro job steckt und darauf wartet, naechstes Jahr studieren zu können. Es geht hier garnicht mal um Bequemlichkeit, sondern einfach um die Kohle ^^
Klar, das verstehe ich. Aber warum macht ihr es während der Kündigung nicht so, wie es aktuell bei euch läuft? Ihr zahlt ihr das Geld und nutzt den Anschluss und bestellt euch erst zu dem Zeitpunkt einen neuen Anschluss, wenn ihr Vertrag ausgelaufen ist. Und selbst wenn die Leute von Kabel Deutschland recht haben sollten und sie verpflichtet ist den Anschluss mitzunehmen (was ärgerlich wäre, aber noch zu beweisen ist), wäre die Sache dann wenigstens durch. Nutzen könnte sie den Anschluss ja in der neuen Wohnung, klar, der Bedarf wäre dank DVB-T nicht wirklich vorhanden, aber den ein oder anderen Sender hat man dann halt noch, den man per DVB-T nicht hat und DVB-T gibt es nicht in HD, sollte sie schon einen HD-Fernseher haben, könnte sie sich immerhin noch sagen, dass sie für ihr Geld (Kabelgebühren) noch ein besseres Bild bekommt (um mal ein paar Vorteile hervorzuheben, damit man nicht alles negativ sieht 🙂)!
 
Die beiden Kabel-Deutschland Menschen sagten, dass ginge auf keinen Fall, rein rechtlich schon nicht - aber grade das will ich denen nicht abkaufen, daher meine Frage hier. Ich weiss aber auch nicht, wo man sowas nachschauen kann, in den AGB scheint das nicht geregelt zu sein.
prinzipiell kann kabel deutschland absolut egal sein ob ihr vertragspartner tatsächlich an dem ort wohnt an dem ihre leistung erbracht wird oder nicht - sowas ist ja nichts ungewöhnliches, gibt ja auch genug beispiele in denen z.b. eltern für ihre kinder so etwas übernehmen.

Evtl. liegt hier einfach nur eine verwechlung vor weil von der vertragspartnerin (deine ehemalige mitbewohnerin) eine gültige rechnungsanschrift angegeben werden muss (allerdings müssen rechnungs und lieferadresse ja nicht identisch sein).

ich würde mich erstmal sturstellen, wenn die der meinung sind das sie den vertrag ummelden/mitnehmen muss sollen die das gefälligst schriftlich vortragen und stichhaltig begründen - wenn das passiert kann man den zettel immernoch nem anwahlt unter die nase halten das der sich das ansieht. irgendwelchen vertretern die meinen bei euch klingeln zu müssen würde ich einfach zukünftig die tür vor der nase zumachen.
 
Aus meiner Sicht kann sie den Vetrag sofort außerordentlich kündigen, da sie umgezogen ist.
( eine Kündigung zum Ende eines Monats oder max. Folgemonats wird aber wahrscheinlich sein ).
Wichtig ist jedoch eine tatsächliche Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung am neuen Wohnort.
Da sie in der neuen Wohnung DVB-T hat und diesen auch nutzen möchte kann sie niemand dazu zwingen den Vetrag umschreiben zu lassen.

Dies würde ein Monopol voraussetzen, welches nicht existiert.
Sicher findet sich im Kleingedruckten Ihres Vetrages ( AGB ) ein Passus über Kündigungsrecht und außergewöhnliches Kündigungsrecht zu welchem auch Wohnortwechsel gehört. ( Ist bei Sportstudios und Ihren Verträgen nicht anders ).
Im Zweifelsfall würde ich mal mit "verbraucherschutz, Kündigung, Umzug" googeln..

Ich habe das mal erledigt und der Link fördert schon einiges zu Tage..
Also ruhig Blut 😉
klick

Wolkenmann
 
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prinzipiell kann kabel deutschland absolut egal sein ob ihr vertragspartner tatsächlich an dem ort wohnt an dem ihre leistung erbracht wird oder nicht - sowas ist ja nichts ungewöhnliches, gibt ja auch genug beispiele in denen z.b. eltern für ihre kinder so etwas übernehmen.

Das kann sowohl Kabel Deutschland als auch jedem Vertreter der deutschen Justiz keineswegs egal sein, da der Wohnort für das Kündigungsrecht eine entscheidende Rolle spielt.

Im übrigen vertreten Eltern ihre Kinder, weil diese rechtlich gesehen noch nicht geschäftsfähig und die Eltern (Überraschung!) der Vormund sind.

Aus meiner Sicht kann sie den Vetrag sofort außerordentlich kündigen, da sie umgezogen ist.
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Sicher findet sich im Kleingedruckten Ihres Vetrages ( AGB ) ein Passus über Kündigungsrecht und außergewöhnliches Kündigungsrecht zu welchem auch Wohnortwechsel gehört. ( Ist bei Sportstudios und Ihren Verträgen nicht anders ).
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Nein, kann sie nicht.

Eine Kündigung entgegen der vertraglichen Fristen ist nur möglich, wenn die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann und dem Kunden daraus ein Schaden entsteht.

Meinen Vertrag von z.B. McFit kann ich also nur kündigen, wenn sich am neuen Wohnort keine McFit-Filiale in zumutbarer Nähe befindet. In dem Fall würde McFit von mir nämlich Geld kassieren, obwohl ich deren Studios nicht benutzen kann, was keineswegs Inhalt des Vertrages war. Sofern am neuen Wohnort ein McFit ist hab ich Pech gehabt, auch wenn ich das nicht mag und 50 Meter weiter noch zufällig Peters Muckibude ist, die 10€ weniger kostet.

Nx2 spricht nur von Kabel am neuen Wohnort. Ich geh mal davon aus, dass dort auch das Kabel Deutschland Angebot verfügbar ist.

In dem Fall hier wird die Frau keineswegs geschädigt und auch der weiteren Nutzung des bestehenden Vertrages steht nichts im Weg, außer der Kundin selbst. Die möchte nämlich nun den Vertrag nicht mehr, nur weil sie am neuen Wohnort eine kostenlose Alternative zur Verfügung hat.

Sofern ihr das nicht passt darf sie sich gerne bei ihrer schlechten Planung bedanken, während sie den bestehenden Vertrag weiterhin bezahlt. Denn Kabel Deutschland ihre Zeitplanung sicherlich nicht aufgestellt.
 
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Im übrigen vertreten Eltern ihre Kinder, weil diese rechtlich gesehen noch nicht geschäftsfähig und die Eltern (Überraschung!) der Vormund sind.
Das war ja nicht gemeint, gemeint war, dass auch volljährige Kinder des öfteren von ihren Eltern Rechnungen bezahlt bekommen. Zum Beispiel der 22 jährige Student dessen Eltern auf ihren Namen dessen Miete, Nebenkosten und Kabelanschluss zahlen. Da vertreten die Eltern die Kinder nicht mehr, die Kinder sind Erwachsene, aber trotzdem wird vom Konto der Eltern ein Vertrag bezahlt, der auf Namen des Kindes läuft.

Aber ansonsten dürftest du mit deinen Ausführungen recht haben, so hätte ich das wohl auch erwartet. Wobei man immer noch die genauen Formulierungen des Vertrages kennen müsste, da es ja theoretisch entsprechende Formulierungen geben könnte, dass man bei Umzug aus einem Vertrag raus kommt.
 
Eine Kündigung entgegen der vertraglichen Fristen ist nur möglich, wenn die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann und dem Kunden daraus ein Schaden entsteht.

Meinen Vertrag von z.B. McFit kann ich also nur kündigen, wenn sich am neuen Wohnort keine McFit-Filiale in zumutbarer Nähe befindet. In dem Fall würde McFit von mir nämlich Geld kassieren, obwohl ich deren Studios nicht benutzen kann, was keineswegs Inhalt des Vertrages war. Sofern am neuen Wohnort ein McFit ist hab ich Pech gehabt, auch wenn ich das nicht mag und 50 Meter weiter noch zufällig Peters Muckibude ist, die 10€ weniger kostet.
In dem Fall hier wird die Frau keineswegs geschädigt und auch der weiteren Nutzung des bestehenden Vertrages steht nichts im Weg, außer der Kundin selbst. Die möchte nämlich nun den Vertrag nicht mehr, nur weil sie am neuen Wohnort eine kostenlose Alternative zur Verfügung hat.

Sofern ihr das nicht passt darf sie sich gerne bei ihrer schlechten Planung bedanken, während sie den bestehenden Vertrag weiterhin bezahlt. Denn Kabel Deutschland ihre Zeitplanung sicherlich nicht aufgestellt.
Kann ich soweit bestätigen. Habe mich damit mal befasst, als ich einen Telefonvertrag hatte, den ich nach Umzug nicht mehr nutzen konnte.

Was wäre wenn ihr jetzt einfach nichts macht, außer den laufenden Vertrag fristgerecht zu kündigen? Quasi vor dem Hintergrund, dass die Vertragsinhaberin ihren Kabelanschluss nunmal in dieser Wohnung haben möchte, für die sie ihn damals hat einrichten lassen. Vielleicht, weil sie ab und an zu Besuch kommt und dann nicht aufs Fernsehen verzichten möchte. Die Nachmieter haben ja schließlich keinen Anschluss. ^^

Im schlimmsten Fall habt ihr irgendwann kein Fernsehen mehr und könnt dann immer noch wieder einen neuen Vertrag abschließen.
 
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Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug, selbst in nicht versorgtes Gebiet, gibt es nicht. Dies wird bestenfalls aus Kulanz gemacht. Ich kann meinen Handyvertrag ja auch nicht kündigen weil mein Handy kaputt ist. Einfach den Vertrag auf die jetzigen Mieter umschreiben lassen und gut ist. Da stellt sich kein Netzbetreiber gegen, der neue Mieter muß ja keinen neuen Vertrag eingehen. Von daher ist das im Interesse von Kabel D.
 
Das war ja nicht gemeint, gemeint war, dass auch volljährige Kinder des öfteren von ihren Eltern Rechnungen bezahlt bekommen. [..]

Jop, ist aber uninteressant, da (normalerweise) die Eltern nicht mehr umziehen. Man hat also je nachdem auf wen der Vertrag läuft entweder gar kein Problem mit dem Anbieter oder steht am Ende vor der selben Frage wie hier im Thema. 😉

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug, selbst in nicht versorgtes Gebiet, gibt es nicht. Dies wird bestenfalls aus Kulanz gemacht. Ich kann meinen Handyvertrag ja auch nicht kündigen weil mein Handy kaputt ist.

Der Vergleich ist mehr als deplaziert.

Die Wohnung ist abhängig vom Arbeitsplatz und kann auch nicht nach Belieben gewechselt werden, da man von zig Faktoren abhängig ist, auf die man kaum Einfluss hat, unter anderem der Wohnungsmarkt an sich, ob der Vermieter nach einem persönlichen Kontakt die Wohnung überhaupt überlassen möchte usw. Im Zweifelsfall kann es auch in einer Großstadt kein passendes Angebot geben, im Härtefall sucht man über Wochen hinweg, um am Ende eine Arbeitsstelle antreten zu können.

Ein Handy gibt es in jedem Elektromarkt ab 10-15€, zu dem fährt man dann mal bis zu 2 Std und bekommt das Handy als Kunde auch verkauft, wenn einen alle Mitarbeiter des Marktes für das absolute Arschloch halten. Im Zweifelsfall ist schon Ladenschluß, im Härtefall ist Samstagabend oder ein Block von Feiertagen und man wohnt noch mitten in der Pampa. Dann muss man mal bis zu 4 Tage warten und eventuell statt 2 mal 5 Stunden Fahrtzeit in Kauf nehmen... 🙄

Im übrigen:
BGB § 314 (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Jop, ist aber uninteressant, da (normalerweise) die Eltern nicht mehr umziehen. Man hat also je nachdem auf wen der Vertrag läuft entweder gar kein Problem mit dem Anbieter oder steht am Ende vor der selben Frage wie hier im Thema. 😉
Ja klar. Deine Antwort war aber eben ohne Bezug zu dem was geschrieben wurde, da der Verfasser eben jenen Fall meinte, in dem die Kinder schon volljährig sind und die Eltern trotzdem die Zahlung eines Vertrages übernehmen, der eigentlich auf den Namen des Kindes abgeschlossen wurde. Und wenn so etwas schon existiert und von Unternehmen toleriert wird (ihnen ist im Grunde egal ob die Eltern das Geld zahlen oder ihr direkter Vertragspartner, das Kind, solange sie ihre Kohle bekommen), dann kann man eben auf die Idee kommen, dass der Kabelanbieter hier dies auch toleriert, obwohl die Parteien nicht miteinander verwandt sind. Dann hat es doch wieder Bezug zu unserem konkreten Fall. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Kabel Deutschland so kulant ist und den Vertrag umschreibt, eben den aktuellen Nutzer des Anschlusses.
 
[..]dann kann man eben auf die Idee kommen, dass der Kabelanbieter hier dies auch toleriert, obwohl die Parteien nicht miteinander verwandt sind. Dann hat es doch wieder Bezug zu unserem konkreten Fall. [..]

"A zahlt für B in beiden Fällen" sagt aber wenig etwas aus und ist so nicht anwendbar, genauso beschreibt "Auto kaputt, anderes Auto ist reingefahren" einen Unfall(hergang) nur sehr begrenzt.

Beim Eltern-Kind-Beispiel kann z.B. glaubwürdig dargestellt werden, dass die Vorgehensweise nicht gegen das Interesse des Anbieters arbeitet, da die Eltern hier als finanzieller Puffer dienen und unter Umständen das Kind auch auf die finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Die Vorgehensweise der Mieterin sowie die daraus resultierende Sachlage ist dagegen weniger schön, da sie (anscheinend) an einer sauberen Klärung ihresProblemes nicht interessiert war.

Eventuell hat der Anbieter die saubrere Klärung in Form einer Umschreibung auch geblockt, was jedoch nicht ihr weiteres Vorgehen rechtfertig. So oder so geht es ohnehin nicht um die Schuldzuweisung, wenn du nochmal nachschaust welchen Freischein Shadow ursprünglich mit dem Vergleich ausstellen wollte 😉
 
@Kanedat: Das was du schreibst ist ja schön und gut und auch logisch, aber es hat eben nichts mit den theoretischen Gedankengängen die wir hier vollziehen zu tun, solange es nicht bewiesen ist. Vielleicht ist Kabel Deutschland kulant und die Aussage "Beim Eltern-Kind-Beispiel kann z.B. glaubwürdig dargestellt werden, dass die Vorgehensweise nicht gegen das Interesse des Anbieters arbeitet, da die Eltern hier als finanzieller Puffer dienen und unter Umständen das Kind auch auf die finanzielle Unterstützung angewiesen ist." spielt deshalb gar keine Rolle, obwohl es theoretisch auf rechtlicher Basis so wäre, wie du schreibst. Deshalb nicht zu versuchen, mit KD eine Lösung auf Basis von Kulanz zu finden, wäre auch nicht sinnvoll.
 
Huch, da schaut man mal ne weile ncih in den Thread und schon lösen die eigenen Aussagen missverständnisse aus, :sorry: dafür

was ich mit dem eltern<->kind beispiel eigentlich sagen wollte: es ist sehr wohl möglich(*) verträge ab zu schließen bei denen die leistung nicht am wohnort eines vertragspartners erbracht wird sondern z.b. in der wohnung eines dritten. Es wäre z.b. also möglich das ich einen vertrag mit einem telefonanbieter über den Telefonanschluss meiner freundin in deren Wohnung abschließe obwohl ich nciht mit ihr zusammen wohne sondern in einer anderen stadt. oder das meine eltern für mich einen vertrag mit einem stromanbieter für die stromlieferung in meine wohnung abschließen.

genauso ist es eben möglich, das "Ehemalige Mitbewohnerin" einen vertrag über der den Fernsehanschluss in der alten Wohnung weiterführt

Natürlich müssen für all diese Beispiele die entsprechenden vorraussetzungen geschaffen werden - so muss z.b. zum einrichten des telefonanschlusses einem telekommitarbeiter der zugung zur wohnung nach terminabsprache möglich sein, auch wenn der vertragspartner nicht in der wohnung wohnt.


* nur weil es möglich ist ist es natürlich kein automatismus: ein anbieter könnte selbstverständlich theoretisch vom schließen eines vertrages absehen wenn der Vertragspartner nicht am erfüllungsort wohnt (genauso wie er auch davon absehen könnte wenn man am ort wohnt, z.b. weil er sich nach einer schufa auskunft dagegen entschließt)
 
[..]Deshalb nicht zu versuchen, mit KD eine Lösung auf Basis von Kulanz zu finden, wäre auch nicht sinnvoll.

In meinen Beiträgen wird zu keinem Zeitpunkt zu einem bestimmten Vorgehen geraten, außer man interpretiert und verwechselt eine Klärung mit einer Empfehlung und/oder hat den letzten Absatz meines letzten Beitrages explizit nicht gelesen.

Shadow hat seinen kleinen Kommentar nochmal sehr schön ausgeführt und spätestens jetzt sollte klar sein, dass zwischen dem theoretischen Elternbeispiel und dem Fall hier Welten liegen. Allein schon weil der Verlauf bereits eskaliert ist und der Anspruch seitens KD berechtigt ist, da die Vormieterin die aktuelle Situation selbst verschuldet hat. Wie man es theoretisch von Anfang machen kann spielt kaum eine Rolle, wenn man es in der Praxis bereits selbst versaut hat.

Auch Kulanz hat einen Bezug zur gültigen Rechtslage, von daher macht es generell wenig Sinn verschiedene Beispiele zwanghaft in Verbindung zu bringen. "Guck mal da sieht das aber irgendwie ähnlich aus und die kriegen kein Ärger!" ist keine Verhandlungsgrundlage.
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Zuletzt bearbeitet:
Im übrigen:
BGB § 314 (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Jipp. Und da ein Umzug immer etwas ist was lange im Vorraus geplant ist und nie spontan passiert wird ein Kündigungsversuch nach BGB § 314 nie Bestand haben, schon gar nicht wenn dem Netzbetreiber Kosten entstehen, z. B. anmieten einer CuDa oder Coaxleitung. Du kannst es gern mal ausprobieren wenn du magst 😉