Necromunda Necromunda und die Benutzung von "Zweihandwaffen"

Themen über das Nebensystem "Necromunda" von Warhammer 40.000

NightGoblinFanatic

Tabletop-Fanatiker
07. Dezember 2008
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Ich bin vor kurzen, als ich meine Ganger umgebaut habe, auf eine Frage gestoßen, die wir (Zagdakka und ich) nicht abschließen und befriedigend klären konnten. Als Basisinformation sei gesagt, dass wir nach der Printversion von '98 spielen. Die Frage ist die, ob das Mitführen von Gewehren, Spezialwaffen etc. das benutzen einer Zweihandwaffe (Zweihandwaffe, E-Axt zweihändig geführt, Eviscerator usw.) verhindert!? Die konkreten Formulierungen sind eigentlich nur so, dass das Mitführer einer solchen Waffe (Gewehr etc.) die Benutzung zweier einzelner Nahkampfwaffen oder Pistolen in Kombination unmöglich macht. Über Zweihandwaffen wird nichts gesagt, zudem sind Zweihandwaffen keine definierte Kategorie oder eine allgemeine Sonderregel, so wie zum Beispiel bei WHF. Mein Fazit, auch wenn es eben unlogisch erscheint, wäre, dass man ein Gewehr mitführen und trotzdem im Nahkampf ein Zweihandschwert benutzen darf. Wie gesagt, es ist irgendwie unlogisch, aber GW-Regeln und Logik gehören ja nicht immer zusammen 😉. Zudem kann man eigentlich jeden Mist begründen (mit einem per Gurt über die Schulter gehängten Lasergewehr zwei Waffen im Kampf taktisch zu schwingen ist kompliziert, der simple Schwung mit der Zweihandwaffe aber möglich, oder so ähnlich 🙂...). Wie seht ihr das, wie handhabt ihr das in eurem Spielerumfeld?
 
Gut, damit liest es jemand genau so wie wir, danke für die Antwort.

Auf Fluff-Ebene wirkt das trotzdem unlogisch. Da wird nämlich als Grund, dass man keine zweite Attacke gelten machen kann, angeführt, dass die Hand gebraucht wird um zum Beispiel das Gewehr zu halten (anscheinend können die sich keine Gurte zum umschnallen vorstellen, obwohl sie selbst solche Modelle produziert haben 😉.) Das würde auf Fluff-Ebene dann auch bedeuten, dass das Gewehr die zweite Hand blockiert, mit der man eben eine Zweihandwaffe führen muss (sonst wäre es ja eine Einhandwaffe 🙂) und daraus könnte dann für einen Regeldesigner der Schluss folgen, dass man am besten eine Regeln einbaut, die auch die Benutzung von Zweihandwaffen verbietet (was anscheinend/offensichtlich nicht gemacht wurde).

Wie gesagt, die Regeln scheinen sich soweit eindeutiger zu lesen als ich auf den ersten Blick dachte, aber es wirkt eben unlogisch. Auf der anderen Seite kann man so etwas auch auf Fluff-Ebene anders erklären (siehe mein Beispiel im ersten Beitrag). Fluff und Regeln haben eben nicht immer etwas miteinander zu tun 😀.

@Zagdakka: Ich denke also, dass es geklärt ist!? Auch wenn wir bisher nur eine Antwort bekommen haben.
 
ich bin schon auf das selbe "regel-hinderniss" gestoßen.
...
wir haben uns den Fluff zu liebe, aber darauf geeinigt,
dass die einzige zulässige Kombi wie folgt aussieht:

als Fernkampfwaffe kann der Ganger "nur eine" Pistole tragen.
und im Nahkampf entweder Angriff mit Zweihandwaffe oder Pistole.
________________________


Meine Fantasie ist zu begrenzt um mir einen Zweihandaxt-schwingenden Goliath vorzustellen, der es auch noch irgendwie schafft seinen unhandlichen Bolter zu benutzen... ^_^
 
@Kommissar Shriken: Also ihr "verbietet" zweihändige Waffen in Kombination mit "klobigen Waffen" (Gewehre, Spezialwaffen, schwere Waffen)?


Naja, mir ist's letztendlich egal.
Ich finde es nicht unbedingt falsch, wenn ein Modell zwei zweihändige Waffen mit sich führt. Eine für den Nahkampf, eine für den Fernkampf.
Ich finde es allerdings auch nicht falsch wenn ein Modell anstatt der zweihändigen Axt zwei einhändige Messer benutzt während das Lasergewehr auf dem Rücken hängt. Dies ist explizit verboten, bzw. gibt eben nicht die Bonusattacke.

Lösung? Keine Ahnung. Einfach einigen. Ich denke wir werden es erlauben z.B. eine Zweihandwaffe mit einem Lasergewehr zu kombinieren. Nicht wahr, NightGoblinFanatic?
 
Lösung? Keine Ahnung. Einfach einigen. Ich denke wir werden es erlauben z.B. eine Zweihandwaffe mit einem Lasergewehr zu kombinieren. Nicht wahr, NightGoblinFanatic?
Sehe ich auch so. Wir sollten es erlauben!

So macht auch das alte Orlock Boss Modell Sinn. Denn dies hat eine Axt, die wegen des Designs locker als E-Axt durchgeht, da der Boss aber auch noch einen Bolter mit sich führt, würde sich bei einem Verbot (was wir ja nicht machen wollen) die Axt nur noch einhändig führen lassen. In diesem Fall lohnt sich die E-Axt aber nicht so recht, da ist das E-Schwert (das man auch noch häufiger angeboten bekommt, beim Handel) viel lohnenswerter, da man mit diesem bei gleicher Stärke noch zusätzlich parieren kann. [Dies nur so am Rande, mir erschien dieses Modell früher schon immer etwas nutzlos]

An sich werden Zweihandwaffen (und dann auch noch in dieser Kombination) ja eher selten genutzt (so mein Gesamteindruck nach ca. 12 Jahren Erfahrung mit Necromunda und auch mit dem was man so in den WD-Spielberichten sehen konnte). Meistens gibt man Waffen wie die E-Axt dann auch eher einem reinen Nahkämpfer, der Fall dass man beides mit sich führt wird eher selten sein. Trotzdem kann es mal passieren, dass der Ganger von seinen Fähigkeiten her beides haben und nutzten soll und dafür wollte ich die Frage geklärt haben.

Edit: Mir ist gerade eingefallen, dass es ein Pro-Argument gibt, dass Zagdakkas und meine Entscheidung unterstützt und ein RAI nahelegt. Der Erzbischof der Redemption (besonderes Charaktermodell) hat nämlich einen Flammenwerfer (Spezialwaffe) und ein Zweihandschwert. Ich glaube kaum dass die Regelschreiber damit im Sinne hatten, dass das Zweihandschwert nur Zierde ist und nicht benutzt werden kann.
 
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