Fakt ist: Im aktuellen Regelwerk der 4th Edition befindet sich keine Aussage mehr, dass man nur noch eine Psikraft pro Runde einsetzten darf.
Die einzige Beschränkung für Psikräfte sind die Psikräfte an sich: Wenn eine Psikraft "anstatt zu schiesen" verwendet wird, dann darf ich halt nur eine davon einsetzten.
Deshalb meine Schlussfolgerung: Wenn ich meinen Runenpropheten nun mit "Gunst des Schicksals" (...zu Beginn des Spielzugs...) und mit "Mentales Duell" (...anstatt zu schiesen) ausrüste, dann kann ich doch beide Psikräfte in einem Spielzug einsetzten, ohne mir diese absolut überteuerten Seelensteine kaufen zu müssen!
Liege ich damit richtig? Wäre halt (besonders) fürs GT wichtig zu wissen!
Die einzige Beschränkung für Psikräfte sind die Psikräfte an sich: Wenn eine Psikraft "anstatt zu schiesen" verwendet wird, dann darf ich halt nur eine davon einsetzten.
Deshalb meine Schlussfolgerung: Wenn ich meinen Runenpropheten nun mit "Gunst des Schicksals" (...zu Beginn des Spielzugs...) und mit "Mentales Duell" (...anstatt zu schiesen) ausrüste, dann kann ich doch beide Psikräfte in einem Spielzug einsetzten, ohne mir diese absolut überteuerten Seelensteine kaufen zu müssen!
Liege ich damit richtig? Wäre halt (besonders) fürs GT wichtig zu wissen!