Serwuz,
leider kann ich im RB hierzu nichts finden also wende ich mich mal direkt an die "Kenner".
Nehmen wir ein ich nutze einen Runenpriester. Dieser kann lt. RB keine weitere Psikraft nutzen, wenn er im selben Spielzug die Geisterwolfklinge einsetzten möchte.
Dazu zwei Fragen:
1. Kann die GW-Klinge dennoch als normale E-Waffe genutzt werden?
2. Wenn Sturmbringer am Psitest scheiteret kann dann (obwohl versucht wurde eine Psikraft zu wirken) die GW-Klinge nochmal einen Psitest durchführen ? Der Terminus heißt ja NUTZEN. Ich habe aber nicht genutzt, sondern nur versucht.
Grüze
-Marc
P.S.: Irgendeine Art von Regelstelle wäre klasse, aber ich habe ja selbst auch keine gefunden 🙄
leider kann ich im RB hierzu nichts finden also wende ich mich mal direkt an die "Kenner".
Nehmen wir ein ich nutze einen Runenpriester. Dieser kann lt. RB keine weitere Psikraft nutzen, wenn er im selben Spielzug die Geisterwolfklinge einsetzten möchte.
Dazu zwei Fragen:
1. Kann die GW-Klinge dennoch als normale E-Waffe genutzt werden?
2. Wenn Sturmbringer am Psitest scheiteret kann dann (obwohl versucht wurde eine Psikraft zu wirken) die GW-Klinge nochmal einen Psitest durchführen ? Der Terminus heißt ja NUTZEN. Ich habe aber nicht genutzt, sondern nur versucht.
Grüze
-Marc
P.S.: Irgendeine Art von Regelstelle wäre klasse, aber ich habe ja selbst auch keine gefunden 🙄