Necromunda Ratskins und andere Waffen

Themen über das Nebensystem "Necromunda" von Warhammer 40.000

Weyn Hansen

Aushilfspinsler
19. September 2009
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Hi Leute,

erfreulicherweise ist es mir gelungen eine Necroumdakampagne zu starten und es sieht so aus als wenn wir mit 10 Leuten richtig was reißen könnten.

Nach den ersten spielen mit meiner Ratskingang (wir spielen nach den alten Regeln) haben sich aber folgende Fragen ergeben:

Kann eine Ratskingang ihre Kämpfer mit erbeuteten Waffen ausrüsten wie z.B. Bolter oder Plasmapistolen?

Die Ratskingang darf ja an den der Outlawhandelstation handel treiben, darf sie dabei auch andere als in ihrer Anfangsaufstellung verfügbaren Waffen erwerben, wie z.B. Spezialwaffen wie Flamer oder Melter. Wenn Ja, wer darf diese dann benutzen? Alle die auch die Ratskin Spezialwaffen benutzen dürfen?

würde mich über eine Klärung freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:
(1) Wo wohnt ihr denn? Wenn im Ruhrgebiet, dann habt ihr ab sofort 2 Spieler mehr 😉

(2) Meines Wissens nach: Nein, die dürfen die nicht nutzen

Beispiel: Bei den Redemptionisten dürfen NUR Priester (und Diakone) Lasergewehre benutzen - normale Gangmitglieder nicht. Allerdings sind Lasergewehre ja eine "basiswaffe" in anderen Gangs, können also von allen genutzt werden.

Soll heißen: Wenn meine Redemptionisten plötzlich ein Lasergewehr finden, können das auch dennoch nur die Priester verwenden.

Analog dazu kann man dann ja sagen, dass Leute generell NUR die Waffen nutzen können,die sie laut Liste auch dürfen. Gibt es da nicht diesen Technik-Skill, der erlaubt, dass man auch andere waffen tragen darf?

gruß
andreas
 
Ihr müsst da selbst eine Lösung für finden. Wir lassen es wie gesagt gar nicht zu. Bei uns sind die Outlaws auf die Waffen beschränkt, die sie in der Liste haben und dürfen dann den Specialist-Skill neu würfeln, wenn es keine Spezialwaffen in ihrer Liste gibt oder sie diese ab einem bestimmten Level ohnehin nutzen dürfen.