rechtliches Problem

Gomez

Testspieler
16. September 2006
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Hallo,

ich dachte mir mal ich schreibe das mal rein, da ich schon einige qualifizierte Antworten zu rechtlichen Fragen gelesen habe.
Also ich habe vor längerer Zeit für die Firma bei der ich tätig bin 2 identische Hardware-Bundles gekauft. Beide zusammen im Wert von über 1000 Euro. Dies tat ich bei cyberport.de. Das Problem hatte ich dann mit einer der beiden Grafikkarten, es handelt sich um GTX 280 von leadtek. Das Problem ist in diversen online Foren konkret beschrieben.

http://msi-forum.de/thread.php?threadid=41717&sid=5a0edde9d9540160afb668fdef729c00

So mein Problem ist, dass ich jetzt die beginnende 5te Woche auf Ersatz warte und keine Nachricht bekommen habe. Mir wurde bei der hotline mehrmals versichert, dass ich in den ersten 5 Wochen kein Recht auf Ersatz habe. Dazu muss ich sagen, dass wir ungern alles gegen Geld zurück geben würden, da mit dem funktionierenden PC schon gearbeitet wird. Hat also jemand eine Ahung wie lange ich warten muss, und ob die 5 Wochen wirklich in Ordnung sind?
Vielen Dank im Voraus

Gruß
 
Ahem, "in den ersten 5 Wochen kein Anspuch auf Ersatz"?? Was ist den das für ein Unsinn? Nach BGB kannst Du natürlich auf Mängelbeseitigung bestehen. Selbst wenn irgendetwas in dieser Richtung in den AGB der Firm ausgeschlossen wird. Ich fürchte allerdings, dass Du erst mit rechtlichen Schritten etc.pp. drohen musst, bevor cyberport dann wirklich einlenkt.
 
Problem

Hallo,

das habe ich natürlich getan, d.h. habe sogar den Geschäftsführer meiner Firma dort anrufen lassen, doch die bleiben da ganz cool, die scheinen das zu kennen. Ich habe mir von einem Verbraucherschützer sagen lassen, dass man eine Frist stellen soll, das kenne ich aber eben nur von "Verbrauchern" und es geht ja um eine Firma. Außerdem hat man laut dieser Frist dann nur das Recht auf Geld zurück,d.h. eben das, was ich eigentlich vermeiden wollte. Das Problem ist, meine Firma ist ziemlich klein und hat keine eigene Rechtsabteilung oder einen Anwalt. Also kennt jemand da ne spezielle Stelle an die man sich wenden kann um da Druck zu machen?

Gruß
 
Ich habe mir von einem Verbraucherschützer sagen lassen, dass man eine Frist stellen soll, das kenne ich aber eben nur von "Verbrauchern" und es geht ja um eine Firma.

Eure Firma hat auch nicht mehr Rechte als jeder andere Verbraucher der bei Cyberport Ware kauft 😉

Frist stellen usw., die übliche Laier, die 5 Wochen Regelung ist (wie schon von Baneblade erwähnt) vollkommener Mist.
 
Eure Firma hat auch nicht mehr Rechte als jeder andere Verbraucher der bei Cyberport Ware kauft

sie könnte aber weniger rechte als ein verbraucher haben 😉

@ topic

grundsätzlich hat natürlich jeder anspruch auf eine magelfreie ware. wenn ein mangel auftritt, dann muß den der verkäufer auch beheben (sofern er natürlich überhaupt behoben werden kann, bei kauptten bildern z.b. könnte sowas immer problematisch sein 😉 ). als kunde kannst du dem verkäufer eine angemessene frist setzen, um seiner nacherfüllungspflicht beizukommen. im falle einer graikkarte wird wohl nur austauschkarte möglich sein, ich weiß nicht, in wie weit man die wirklich mechanisch reparieren kann. 2 wochen sind da durchaus angemessen.
wenn in den 2 wochen nix passiert, dann könnt ihr halt entweder rechnung kürzen bzw gar nicht bezahlen (was ihr aber wahrscheinlich schon habt) oder ihr besteht auf rückabwicklung bzw teilweiser rückabwicklung des kaufs. und da können die euch erzählen was die wollen, das recht habt ihr....
 
Graka

Hallo,

genau das meinte ich, dass sie vllt weniger oder andere Rechte, bzw. Pflichten hat und somit anders reagieren müsste. Wir haben heute die Frist gesetzt, bin ja mal gespannt was dabei rum kommt. Alles in allem bin ich von der Reaktion von cyberport mehr als enttäuscht, da mein Chef solchen Sachen wie Internetkäufen normalerweise eher skeptisch gegenüber steht und er wie sich ja nun rausgestellt hat auch Recht behielt. Wenn man die Artikel z.B. in einem Laden kauft, bekommt man einen Artikel sofort ersetzt, oder zumindest ein vergleichbares Produkt, beide Optionen würden auf meinen Vorschlag hin abgelehnt.

Gruß
 
Auch wenn es unquallifiziert klingt und ich damit auch dem Rechtsstaat wiederspreche, so muss ich doch folgendes sagen:

Bekannte von mir hatten mal Erger von einer Frima die sie zunächst mit falschen Dinge beliefert hatte und später auch noch immer wieder Werbeanrufe bei denen Getätigt hat.
Es gibt einfach Leute die das Recht zu sehr ausnutzen und da muss man zu anderen Mitteln greifen.

Frag einfach ein Inkassounternehmen ob die Lust haben jemanden mal ordentlich zu bedrohen, gegen den üblichen Preis. Die stellst du denen dann mal vor die Tür. Die sollen dann man ordentlich zulangen und Druck machen.

So kannst du ein wenig Druck ablassen und die bekommen ne Abreibung für ihr Verhalten.

Es gibt einfach Leute die nur auf die Sprache der Wut reagieren.


*ich gebe zu, dass ich in den letzten Tagen sehr viel mit solchem Kram zu tun habe, und daher wohl auch der Frust aus mir spricht*