Rechtsfrage ?!?!

DWR

Codexleser
04. August 2003
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Hätt mal ne Frage ob wer weiss wie das aussieht wenn man sich zum beispiel
was von warhammer online (speziell: architektur und bitz wie schwerter oder besser gesagt die großen klingen die auf manchen bildern zu sehen sind ) nachbaut das sind ja alles auf dem pc konstruierte gebäude und dinge die grösstenteils so im modellbau bzw bei games workshop (auch nicht auf bilder) garnicht gebaut wurden.

Wenn ich nun so etwas nachbau un das vertreibe inwiefern können die mich belangen?

Wenn ich das in etwa nachbaue (also schon noch leichte veränderungen vorhanden sind) ?

Und wie das aussieht bei generell neu gestalteten Objekten wie ich die im notfall schützen lassen kann da ich auf den patetnseiten net so ganz durchblick 😀

danke schonmal für eure hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch sogenante Disgin Patente Muster weis der Geier was (meine Freundin, Ilustratorin/grafikerin) sprach mal davon.

Also wenn sie pc spiel hersteller die designs haben schützen lassen, wovon du ausgehst und du deutlcih kopierst könnten sie dich belangen, wie genau das gehandhabt wird müssteste dich in Fachliteratur belesen.
 
Bei einem abgewandelten Nachbau kann Dir gar nichts passieren. Und selbst bei einem 1:1 Nachbau müsste das Original zum Einen geschützt und zum anderen sehr signifikant sein.
Ich weiß nicht, wie es bei der Übertragung des Designs von einem Medium zum anderen aussieht - also beispielsweise von einem PC-Spiel zu einem gebastelten 3D-Objekt. Auf jeden Fall wirst Du keine Namen verwenden dürfen und ich wäre vorsichtig beim Beziehen auf geschütze Produkte von anderen. Falls Du beispielsweise Gebäude aus World of Warcraft nachbaust, solltest Du die nicht unbedingt als Gebäude anpreisen, die WoW perfekt nachempfunden sind.

Naja, 100%ige Sicherheit kann ich Dir da aber auch nicht geben. Dafür müsstest Du letztendlich mit einem Patentanwalt sprechen. Manchmal ist es schon verrückt, was man sich alles schützen lassen kann.

Gruß

Gidian
 
So wie ich das sehe (meine dunklen Erinnerungen an Patentrecht) kann ein "Design", dass ausschließlich virtuell existiert nicht als Geschmacksmuster geschützt werden.

Als Patent und Gebrauchsmuster sowieso schon mal gar nicht, da hier allein schon die Bedingungen der technischen Erfindung nicht gegeben sind (ganz abgesehen von einigen weiteren).

Was jedoch geschützt werden kann (wurde schon erwähnt) Name, Logo usw. können als Marke geschützt werden und sind es bestimmt auch.


Edit: Ist der Grinse-Smile jetzt Standard bei den Beitragssymbolen? Ich will den aber nicht da oben haben! Wenn schon, dann soll er hier unten grinsen 🙂
 
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naja gesagt hat er net viel anderes als ihr
er hat irgendwas gemeint dass ,das dann schon wirklich eine 1:1 nachbildung sein müsste
bzw ich glaub irgendwas hat er gemeint von min. 10% die von dem orginal abweichen müssen damit es keine probs gibt und wenn die kein patent odda nen design schutz auf Modelle und zwar auf 3 modelle zum anfassen 😀 haben dan können se dir garnix allerdings alle angaben ohne gewähr den er hat selbst gesagt irgendwo findet man immer was um jemand zu verklagen 😛^^
 
und das trifft auch nur zu, wenn das schwert wirklich markenrechtlich geschützt ist... und ehrlich gesagt glaube ich kaum, das ein unternehmen sich die mühe macht, wirklichen jeden npc, jede waffe, jede rüstung und alles markenrechtlich schützen zu lassen, sowas kostet schließlich auch nicht gerade wenig geld, und gerade wenn du dann mal an so spiele wie etwa diablo usw. denkst, wo es ja TAUSENDE namen gibt... dann müßten sie das spiel zu preisen verkaufen, das würd niemand mehr bezahlen....