Hallo, nachdem ich heute schon die Suchfunktion belastet habe und nichts gefunden habe, öffne ich schließlich einen Thread.
Laut Wikipedia(http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht) dürfte man einen Kauf, den man in einem Laden von GW durchgeführt hat, nicht widerrufen, soweit ich das verstanden habe. Nun hat ein Bekannter mir was schenken wollen, das mir aber iwie überhaupt nicht in den Kram passt. Am liebsten würde ich gerne das Geld für den Eigengebrauch erhalten, aber ich bezweifle das GW in dieser Hinsicht so kulant ist. Vielleicht machen sie es aber trotzdem, wenn man den Hinweis gibt, dass ich mir das schon anderweitig eher besorgt habe? Oder zahlt GW auch das Restgeld aus, wenn man die OVP Box gegen eine von geringerem Wert tauscht?
Nun, ich würde gerne an Euren Erfahrungen und an Eurem Wissen teilhaben!
mfg mixerria
Laut Wikipedia(http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht) dürfte man einen Kauf, den man in einem Laden von GW durchgeführt hat, nicht widerrufen, soweit ich das verstanden habe. Nun hat ein Bekannter mir was schenken wollen, das mir aber iwie überhaupt nicht in den Kram passt. Am liebsten würde ich gerne das Geld für den Eigengebrauch erhalten, aber ich bezweifle das GW in dieser Hinsicht so kulant ist. Vielleicht machen sie es aber trotzdem, wenn man den Hinweis gibt, dass ich mir das schon anderweitig eher besorgt habe? Oder zahlt GW auch das Restgeld aus, wenn man die OVP Box gegen eine von geringerem Wert tauscht?
Nun, ich würde gerne an Euren Erfahrungen und an Eurem Wissen teilhaben!
mfg mixerria