7. Edition Schlechte Bindung - Was tun?

Ein Bekannter hat mal ein KdC AB bestellt und am ersten Tag ist es dann auseinander gefallen. Hat ne Mail geschrieben und es zurückgeschickt. 2Monate später ist ein neues gekommen...

Das Rückgaberecht liegt bei 2Wochen nach dem Kauf, ohne Kassenzettel siehts aber schlecht aus. Bei Bestellung brauchst du die Bestellnummer.
 
Das Rückgaberecht liegt bei 2Wochen nach dem Kauf, ohne Kassenzettel siehts aber schlecht aus. Bei Bestellung brauchst du die Bestellnummer.


Totaler Quatsch. Rechtlich gesehen stimmt es zwar, aber im GW gibt es normalerweise null Probleme, etwas umzutauschen. Hab noch nie nen Kassenbon oder sonstwas zeigen müssen. Die haben sogar schon fehlende Teile nach Monaten rausgerückt, obwohl ich das Ding bei der MO bestellt hatte (der nächste Laden war zu meinen Schulzeiten 2 Stunden Zugfahrt entfernt).
 
@ Seymoor,

wenn sich das Buch bei Sachgerechter Handhabung auflöst hat das nichts mit einem Umtausch zu tun sondern mit einem Sachmangel / Produktmangel. Und für diesen gilt eine Gewährleistung von Zwei Jahren.

@ Harkhon
Wenn das Buch noch relativ neu ist einfach mal damit im nächstbesten GW aufschlagen 🙂 Die sind da eigentlich immer recht Kulant.
 
Richtig Richtig - Rechtlich gesehen gibt es bei Ladenkäufen kein festgelegtes "Rückgaberecht". Das ist nur leider schon son in manchen Köpfen drinn, und das wird dann auch noch felsenfest in die Welt getragen und da es plausibel klingt auch noch geglaubt. Dem ist aber leider nicht so - Rückgaben bei beschädigter oÄ Ware basieren lediglich auf der Kulanz des Verkäufers!!
Anders isses wieder beim Internetkauf bei einem Händler, wo es wiederum ein Rückgaberecht gibt, ausser er weist AUSDRÜCKLICH darauf hin.
 
Richtig Richtig - Rechtlich gesehen gibt es bei Ladenkäufen kein festgelegtes "Rückgaberecht". Das ist nur leider schon son in manchen Köpfen drinn, und das wird dann auch noch felsenfest in die Welt getragen und da es plausibel klingt auch noch geglaubt. Dem ist aber leider nicht so - Rückgaben bei beschädigter oÄ Ware basieren lediglich auf der Kulanz des Verkäufers!!
Anders isses wieder beim Internetkauf bei einem Händler, wo es wiederum ein Rückgaberecht gibt, ausser er weist AUSDRÜCKLICH darauf hin.


Stimmt nicht ganz, was du sagst.

Wenn ein Produkt nach ordnungsgemäßer Benutzung innerhalb kurzer Zeit nicht mehr funktionsfähig ist, dann ist das Produkt fehlerhaft und muss entweder gegen ein funktionsfähiges Produkt ausgetauscht werden oder innerhalb einer angemessenen Zeit repariert werden, wobei man ggf. einen Anspruch auf einen Ersatz in dieser Zeit hat.

PS
Habe jetzt keine Lust die entsprechenden BGB Paragraphen rauszusuchen. Beginnen tut aber alles mit §323 BGB.
 
Ich denke Xupati meint das 14-tägige Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz.
Kauft man etwas über den Versandhandel kann man es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, daß dieses auch auf das Ladengeschäft zutrifft.
Kauft man etwas im Laden, heißt es dagegen "gekauft wie gesehen" und da kann man nicht einfach ne Woche später sagen "Ach, gefällt mir doch nicht"
Tauscht es der Laden dennoch um, ist das reine Kulanz.

Wenn ein Buch auseinanderfällt, hat das mit dem Rückgaberecht überhaupt nix zu tun, das ist ein Qualitätsmangel, und da gibts in Deutschland soweit ich weiß 24 Monate Gewährleistung, da muß der Händler es austauschen, oder wenn er es nicht kann, eben über den Hersteller Ersatz besorgen.