Hallo,
ich hätte eine kurze Frage. Mit der Suche habe ich nichts dazu gefunden.
Insassen von Transportern dürfen nur bis Gefechtsgeschwindigkeit schießen. Wenn das Transportfahrzeug mit Marschgeschwindigkeit unterwegs war dürfen sie nicht schießen.
Hier verhält es sich also bei Transporter und Insassen gleich: ab 6" wird nicht mehr geschossen.
Wie verhält sich das jetzt bei schnellen Transportern? In meinem Fall bei einer Schattenbarke.
Dürfen die Insassen hier auch ab 6" nicht mehr schießen, obwohl das Fahrzeug noch bis 12" seine Schattenlanze/-Kanone abfeuern kann? Oder gibt es da eine Regelstelle, die ich überlesen habe.
Danke im Vorraus
Lukas
ich hätte eine kurze Frage. Mit der Suche habe ich nichts dazu gefunden.
Insassen von Transportern dürfen nur bis Gefechtsgeschwindigkeit schießen. Wenn das Transportfahrzeug mit Marschgeschwindigkeit unterwegs war dürfen sie nicht schießen.
Hier verhält es sich also bei Transporter und Insassen gleich: ab 6" wird nicht mehr geschossen.
Wie verhält sich das jetzt bei schnellen Transportern? In meinem Fall bei einer Schattenbarke.
Dürfen die Insassen hier auch ab 6" nicht mehr schießen, obwohl das Fahrzeug noch bis 12" seine Schattenlanze/-Kanone abfeuern kann? Oder gibt es da eine Regelstelle, die ich überlesen habe.
Danke im Vorraus
Lukas