Um das nochmal klar zu stellen.
Ich sage nicht, dass alle Regeln aus den Chroniken ab sofort irrelevant sind weil es ein neues Regelbuch gibt, sondern nur dass alle Chronik-Regeln und Änderungen die sich auf die alten Grundregeln beziehen durch die neuen Grundregeln (welche das letzte Update darstellen) aufgehoben werden.
Wenn also die Chronik-Regel mit den "360 Grad-Sichtlinien bei der Aufstellung" (welche eindeutig eine Grundregel darstellt und, wie ich deinem Auszug entnehme, offenbar zu den "Sonderregeln für Kundschafter" gehört) nicht in den neuen Grundregeln mit aufgenommen wurde, gilt sie durch die neuen Regeln für Kundschafter (bzw. durch die neuen Regeln für Aufstellung, bzw. Sichtlinien) als aufgehoben.
Die Grundregeln der neuen Edition sind in dem Fall vorrangig und diese besagen eben nirgendwo, dass Einheiten bei ihrer Aufstellung einen anderen Sichtradius hätten als im aktuellen Regelbuch unter Sichtlinien beschrieben.
Wenn die besagte Chronikregel noch gültig wäre, hätte man sie (wie gesagt) in den neuen Regeln für Kundschafter (oder Aufstellung, bzw. Sichtlinien) mit aufnehmen müssen.
Gleiches gilt ja auch für Erratas die sich auf die alten Grundregeln beziehen. Sofern kein neues Errata (zu den jetzigen Grundregeln) erscheint, gilt das unveränderte neue Regelwerk immer als vorrangig.
P.S.: Und nochmal zu der beschriebenen Spielsituation... Der Abstand zum rechten Waldrand betrug etwas weniger als 2 Zoll. Mit einem 360 Grad Sichtradius hätte die leichte Kavallerie rechts von den Waldläufern diese also sehen können, was eine Aufstellung im Wald (und somit die Aufstellung in der gegnerischen Aufstellungszone) unmöglich gemacht hätte.
Ich sage nicht, dass alle Regeln aus den Chroniken ab sofort irrelevant sind weil es ein neues Regelbuch gibt, sondern nur dass alle Chronik-Regeln und Änderungen die sich auf die alten Grundregeln beziehen durch die neuen Grundregeln (welche das letzte Update darstellen) aufgehoben werden.
Wenn also die Chronik-Regel mit den "360 Grad-Sichtlinien bei der Aufstellung" (welche eindeutig eine Grundregel darstellt und, wie ich deinem Auszug entnehme, offenbar zu den "Sonderregeln für Kundschafter" gehört) nicht in den neuen Grundregeln mit aufgenommen wurde, gilt sie durch die neuen Regeln für Kundschafter (bzw. durch die neuen Regeln für Aufstellung, bzw. Sichtlinien) als aufgehoben.
Die Grundregeln der neuen Edition sind in dem Fall vorrangig und diese besagen eben nirgendwo, dass Einheiten bei ihrer Aufstellung einen anderen Sichtradius hätten als im aktuellen Regelbuch unter Sichtlinien beschrieben.
Wenn die besagte Chronikregel noch gültig wäre, hätte man sie (wie gesagt) in den neuen Regeln für Kundschafter (oder Aufstellung, bzw. Sichtlinien) mit aufnehmen müssen.
Gleiches gilt ja auch für Erratas die sich auf die alten Grundregeln beziehen. Sofern kein neues Errata (zu den jetzigen Grundregeln) erscheint, gilt das unveränderte neue Regelwerk immer als vorrangig.
P.S.: Und nochmal zu der beschriebenen Spielsituation... Der Abstand zum rechten Waldrand betrug etwas weniger als 2 Zoll. Mit einem 360 Grad Sichtradius hätte die leichte Kavallerie rechts von den Waldläufern diese also sehen können, was eine Aufstellung im Wald (und somit die Aufstellung in der gegnerischen Aufstellungszone) unmöglich gemacht hätte.