ChaOs schrieb am 19.08.2006 19:17
Es stimmt schon, dass der Besitz von Drohnen nichts am UCM-Status des Charaktermodells ändert. Jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das UCM auch weiterhin vollen Zugang zu allen UCM-Sonderregeln besitzt. Folgende Argumentation dürfte dies verdeutlichen:
Tau-Codex, Seite 31, Drohnen, 3. Absatz, 2. Satz:
"[...] Wenn er [Anmerkung von mir: gemeint ist der Besitzer des Drohnencontrollers] ein unabhängiges Charaktermodell ist, formen die Drohnen und das Charaktermodell eine Einheit, sie können sich aber noch immer anderen Einheiten anschließen. [...]"
Das Charaktermodell formt mit den Drohnen eine Einheit.
Regelbuch, Seite 50f, Charaktermodelle, Die Bewegungsphase, Charaktermodelle und Einheiten:
"Charaktermodelle können sich auf dem Schlachtfeld frei bewegen und zeitweise anderen Einheiten anschließen. Wenn es sich in einer Einheit aufhält, gelten für das Charaktermodell so lange die üblichen Formationsregeln, bis es die Einheit wieder verlässt, [...]"
In der Regel würde das Charaktermodell die Fähigkeit, sich anderen Einheiten anzuschließen, verlieren, sofern es sich in einer Einheit aufhält. Da die Drohnen und das UCM eine Einheit bilden, könnte man deshalb nun annehmen, dass das UCM sich keinen anderen Einheiten mehr anschließen kann. Dies wird jedoch durch den Passus im Tau-Codex umgangen, dass sich das UCM samt Drohnen noch immer anderen Einheiten anschließen darf.
Regelbuch, Seite 50f, Charaktermodelle, Die Schussphase, Schiessen auf Charaktermodelle:
"[...] Wenn ein Charaktermodell Teil einer Einheit ist, kann es normaleweise nicht als Ziel ausgewählt werden. Wenn ein Charaktermodell sich nicht in einer Einheit befindet, kann ein Gegner es nur dann anvisieren, wenn das Charaktermodell sein nächstes Ziel darstellt. [...]"
Die Einheit unterliegt, sofern auf sie geschossen wird, den normalen Beschussregeln, da hier nicht anders angegeben. Somit kann auch auf das UCM samt Drohnen ganz normal gefeuert werden.
Regelbuch, Seite 50f, Charaktermodelle, Die Nahkampfphase, 2. Absatz:
"In Nahkämpfen gelten unahängige Charaktermodelle als eigene Einheit. [...]"
Nun würde gelten, dass das UCM als eigenständige Einheit behandelt wird. Also im Fall, dass das UCM mit den Drohnen eine Einheit bildet, würde das UCM im Nahkampf separat behandelt. Jedoch - und nun kommt das Tau-FAQ zu tragen - steht im Tau-FAQ:
TauEmpireFAQ, Linke Spalte, 2. Frage:
"A. [...] In combat, the character (and his drones) count as a separate unit.
[...] except close combat, when he (and his drones) count as a separate unit."
Hier steht recht eindeutig, dass das UCM mitsamt den Drohnen ("he and his drones") im Nahkampf als eigenständige Einheit behandelt werden ("count as a separate unit"). Somit wird das UCM im Nahkampf nicht losgelöst von seinen Drohnen betrachtet, wodurch die Regel im Regelbuch für Tau-UCMs modifiziert werden. UCM ohne Drohnen bildet im Nahkampf eine Einheit. UCM mit Drohnen bildet im Nahkampf eine Einheit.
Fazit: Es stimmt schon, dass das Charaktermodell auch mit Drohnen weiterhin als UCM gilt. Den Status würde das Tau Charaktermodell erst durch Erhalt einer Leibwache/Ehrengarde verlieren (siehe dazu Passus im Tau-Codex auf Seite 32f: "Solange er nicht von einer Leibwache begleitet wird, ist der Commander ein unabhängiges Charaktermodell [...]" sowie "Solange er nicht von einer Ehrengarde begleitet wird, ist der Himmlische ein unabhängiges Charaktermodell [...]"). Die Drohnen heben den UCM-Status definitiv nicht auf. Jedoch gelten für UCMs in Einheiten etwas andere Regeln, welche zum Teil auch wieder, wie oben erläutert, durch Tau-Codex sowie -FAQ modifiziert werden.[/b]