Also da die Tzaangor-Häuptlinge als Schamanen gelten, wollte ich wissen ob sie den Stab des Darkoth mit sich führen können.
Wenn ja dann hatte ich folgende Überlegung angestellt:
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Demnach hätte ich einen Häuptling der einen 2+ RW hätte. Oder muss man den Stab auch 2-händig führen wenn man den Rüstungsbonus erhalten will? (weiß ich jetzt nix von, und mein Armeebuch ist ja noch unterwegs :heul🙂. Im NK hätte er dann einen 5+ RW wenn er den Stab zweihändig führt mit Rüstungsbonus der schweren Rüstung (da er den Schild nicht benutzen kann)
Denn man hätte für gut 20 Punkte mehr als sonst einen netten Schamanen in der Armee der im NK auch zu was taugt. 🙂 (natürlich müsste man sich nen anderen Schamanen für die evtl. Schatten-/Bestien-Magie raussuchen)
Wenn ja dann hatte ich folgende Überlegung angestellt:
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Tzaangor-Häuptling mit Stab des Darkoth (zählt als Schamanenstab, also +2 auf den RW oder als Zweihänder einsetzbar), Bannrolle, schwere Rüstung und Schild.[/b]
Demnach hätte ich einen Häuptling der einen 2+ RW hätte. Oder muss man den Stab auch 2-händig führen wenn man den Rüstungsbonus erhalten will? (weiß ich jetzt nix von, und mein Armeebuch ist ja noch unterwegs :heul🙂. Im NK hätte er dann einen 5+ RW wenn er den Stab zweihändig führt mit Rüstungsbonus der schweren Rüstung (da er den Schild nicht benutzen kann)
Denn man hätte für gut 20 Punkte mehr als sonst einen netten Schamanen in der Armee der im NK auch zu was taugt. 🙂 (natürlich müsste man sich nen anderen Schamanen für die evtl. Schatten-/Bestien-Magie raussuchen)