4. Edition Truppchampion mit Zugriff auf Rüstkammer

Themen über die 4. Edition von Warhammer 40.000

Aidan

Tabletop-Fanatiker
03. Januar 2002
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www.saar-versicherung.de
Beispiele:

- Ganzer Trupp hat Bolter und Nahkampfwaffen. Der Champion kauf ein Zweihandschwert, verliert er dann seinen Bolter oder die Nahkampfwaffe oder Beides oder darf er Beides behalten?

- Chaos Space Marine Besessener mit Dämonenklauen (ne Mutation, die die Benutzung anderer Waffen untersagt) will ne Energiefaust kaufen. Ersetzt sie seine Mutation oder darf er keine kaufen?

- Space Marine Champion mit Bolter / Nahkampfwaffe möchte ne Boltpistole kaufen, verliert er dann seinen Bolter oder seine Nahkampfwaffe oder Beides oder Nichts?

- Champion mit 2 Einhändigen Waffen (Pistole/NKW) kauft sich nen Bolter aus der Rüstkammer.
 
angenommen champ hat Boltp + NKW und will ne e-faust "kaufen".

so wie ich das sehe, muss er dafür 1 waffe hergeben und kann es sich aussuchen, was er weggeben will.
meistens würde man die NKW weggeben, weil die boltp ja noch nützlich ist.
aber ich hab 2 modelle mit NKW + e-faust und ich machs immer so, dass ich die pistole weggebe. und ich sehs nicht ein, dafür noch extra ne nkw zu kaufen, wenn er doch eine hat. durchs weggeben der pistole handel ich mir ja sogar nen nachteil ein. ach, was tut man nicht alles für stylische minis.....


stichwort dämonenklauen:
die kann er nicht weggeben, wenn er sie durch truppoption bekommt (besessene), bekommt er sie aus der rüstkammer (z.b. general), kann er sie logischerweise wieder weggeben 😉
 
Wie sieht das eigentlich bei normalen Truppenmodellen aus, wenn ich die mit einer Waffe ausrüste.
z.B. Moschaboyz der Orks haben Knarre & Spalta, 2 einhändige Waffen und jetzt rüste ich nen Modell mit Brenna, Fetter Wumme oder Bazooka auf, wie wird das bei denen gehandhabt?

In unserem Fantasyladen sagen se, dass das Modell eine seiner einhändigen Waffen gegen die 2händige tauscht und die andere behält.
 
was für eine doofe sache es nur ist zu einer regelfrage eine abstimmung zu machen.

jedes modell behält all seine ausrüstung, steht zum beispiel im kodex: orks drin. ich habe nicht alle codices, daher kann ich nicht sagen obs überall drin steht.

wenn ein modell allerdings ausrüstung verlieren sollte, die es eigentlich besitzt muss das dabei stehen. es gilt allerdings weiterhin die regel das ein modell immer nur eine zweihändige und eine einhändige bzw. zwei einhändige waffen besitzen darf.

zu den dämonenklauen. das ist keine waffe sonder eine ausrüstung (bzw. ein dämonengeschenk). wenn ein modell diese ausrüstung hat kann es diese unter keinen umständen weggeben. ein aufstrebender champion der besessenen z.b. dessen ganzer trupp dämonenklauen erhalten hat darf keine anderen waffen erhalten. ein chaosgeneral mit dämonenklauen darf dies allerdings auch nicht. dem muss man dann ja keine dämonenklauen geben.
 
Originally posted by Zagdakka@18. Mar 2005, 18:13
zu den dämonenklauen. das ist keine waffe sonder eine ausrüstung (bzw. ein dämonengeschenk).
Eine Kettenaxt oder eine beliebige Dämonenwaffe ist auch ein Dämonengeschenk zählt aber als Waffe, siehe Chaos Codex S. 16 (Eintrag zu "Waffen").

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
wenn ein modell diese ausrüstung hat kann es diese unter keinen umständen weggeben.[/b]
Wieso? Ein aufstr. Champion des Chaos, der ein E-Klauenpaar aus der Rüstkammer nimmt, gibt auch seinen Bolter weg.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
wenn ein modell diese ausrüstung hat kann es diese unter keinen umständen weggeben. ein aufstrebender champion der besessenen z.b. dessen ganzer trupp dämonenklauen erhalten hat darf keine anderen waffen erhalten. ein chaosgeneral mit dämonenklauen darf dies allerdings auch nicht. dem muss man dann ja keine dämonenklauen geben.[/b]
Wenn ich meinen Bolter weggeben kann so kann ich auch die E-Klauen weggeben. Beides zählt regeltechnisch als Waffe, die der Champion besitzt, bevor er regeltechnisch zu einem aufstr. Champion aufgewertet wird.

Greg
 
grunsätzlich gilt, dass kein Modell mehr als 2 Einhand- oder 1 Zweihand & 1 Einhandwaffe tragen darf.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
- Ganzer Trupp hat Bolter und Nahkampfwaffen. Der Champion kauf ein Zweihandschwert, verliert er dann seinen Bolter oder die Nahkampfwaffe oder Beides oder darf er Beides behalten?
[/b]
also verliert er auf jeden Fall den Bolter. Und was mit der NKW ist, ist regeltechnisch ziemlich egal.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
- Chaos Space Marine Besessener mit Dämonenklauen (ne Mutation, die die Benutzung anderer Waffen untersagt) will ne Energiefaust kaufen. Ersetzt sie seine Mutation oder darf er keine kaufen?[/b]
Mein gelesen zu haben, dass man die als truppoption net ersetzten kann (weil man eben keine andere Waffe benutzten kann)

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
- Space Marine Champion mit Bolter / Nahkampfwaffe möchte ne Boltpistole kaufen, verliert er dann seinen Bolter oder seine Nahkampfwaffe oder Beides oder Nichts?

- Champion mit 2 Einhändigen Waffen (Pistole/NKW) kauft sich nen Bolter aus der Rüstkammer.[/b]
Kannst dir aussuchen, solange er danach entweder 2 Einhand- oder 1 Zweihand- & 1 Einhandwaffe hat.


Ist zumindest meine Meinung dazu. 🙄 😉
 
Originally posted by Changer@19. Mar 2005, 0:07
Dämonenklauen sind keine Waffe als solche,sondern eine Art Ausrüstung.
Wer sagt das? Alles was den Gegner verletzt ist eine Waffe. Kettenäxte, Seuchenschwerter, Dämonenwaffen, Sonicblaster etc. sind auch alles Dämonengaben und dennoch zählen sie als Waffen und somit zur Beschränkung an Anzahl der Waffen, die man tragen kann.

Oder sind die "Klauen und Zähne" der Dämonenbestien keine Waffen? Sind diese Einheiten somit wehrlos im NK?

Greg
 
@mfgreg: die dämonenklauen und auch z.b. dämonengift sind keine waffen. es ist lediglich ausrüstung die folgendes bringt:
- der träger zählt als mit uzsätzlicher nahkampfwaffe ausgerüstet. das bedeutet nicht das es eine waffe ist. es gibt da meines wissens bei den eldar auch einen helm der diesen vorteil bringt, des weiteren eins der orkbionikz. das sind trotzdem keine waffen.
- die nahkampfattacken des trägers zählen als reissende attacken (trefferwurf von 6 bedeutet autoamtische verwundung, keine RWs zugelassen; gegen panzer bei 6 für panzerdurchschlag weiterer W6 auf den durchschlag)
zusätzlich verbieten sie das tragen von anderen waffen.
 
Es ist doch total egal jetzt ob die Klauen oder das Gift als Waffen gelten oder zum Waffenlimit zählen da ein Modell, daß eine dieser beiden Mutationen hat eh keine anderen Waffen mehr einsetzen kann/darf.
Zudem hat Greg recht, es sind Waffen, egal ob sie als Ausrüstung oder Waffe gekauft werden. Das selbe gilt auch für alle anderen Dämonenwaffen wie Kaibolter, Schreckensbeil etc..
Oder meint ihr etwa, daß ein Chaot mit 20 Armen und 10 Kaibolter rumrennen kann und als Entschuldigung "das ist nur Ausrüstung" um den Hals trägt? Ich denke nicht Tim!
 
Originally posted by Zagdakka@19. Mar 2005, 0:19
@mfgreg: die dämonenklauen und auch z.b. dämonengift sind keine waffen.
Natürlich sind es Waffen. Wie schon gesagt, Chaos Codex S. 16, Eintrag zu Waffen. Und wenn Du behauptest, dass Dämonenklauen keine Waffen sind, dann ist ein Seuchenschwert auch keine Waffe. Somit kann ich Dämonenklauen UND ein Seuchenschwert mit mir führen (so habe ich quasi gar keine Waffen bei mir :lol🙂.

@ Jaq
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Es ist doch total egal jetzt ob die Klauen oder das Gift als Waffen gelten oder zum Waffenlimit zählen da ein Modell, daß eine dieser beiden Mutationen hat eh keine anderen Waffen mehr einsetzen kann/darf.[/b]
Ja, das ist glaub' ich jedem klar. Das Problem ist, ob man die Dämonenklauen eines Besessenen Champions durch E-Faust + BP ersetzen kann. Ich bin der Meinung es geht, da man nix anderes tut, als sonst die NKW durch eine E-Faust austauschen (Waffe des Champs gegen Waffe aus Rüstkammer). Einige andere sind der Meinung, man darf das nicht, da die Dämonenklauen eine Art "verwachsene" Ausrüstung sind und somit nicht ausgetauscht werden können - ich finde diese Auslegung nachvollziehbar aber dennoch falsch (Begründung s.o.).

Greg
 
@Sohn des Khaine:
Also im neuen FAQ steht nix drin und was in den alten drin steht ist eigentlich nicht mehr von belang.

@Greg:
Es ist ja auch nachvollziehbar aber dennoch würde ich auch sagen, daß es erlaubt ist.

@All:
Auch wenn es keine Quelle ist aber ich habe soeben mal im Armybuilder nachgeguckt, dort ist es erlaubt einem Besessenen Champ mit Dämonengift oder -klauen ne E-Faust zu geben (und dementsprechend jede andere Waffe auch). Die Dämonenklauen sind daraufhin bei ihm verschwunden und auch nur bei ihm.
 
Originally posted by Sohn des Khaine@19. Mar 2005, 2:04
sucht malin denalten Chaos-Faq's da gabs glaub ich was dazu, hab irgend einen zynischen Kommentar im Kopf der Marke "versuch mal deine Hände auszutauchen"
Du hast es falsch im Erinnerung, so einen Kommentar gab es nie. Ich habe im aktuellen und im letzten FAQ der 3rd Edi nachgeguckt, da ist eine solche Aussage nicht zu finden (geschweige denn dass auf die Problematik überhaupt bezug genommen wird).

Greg