im appendix 6 ( ich meien es war 6 ) des regelwerkes steht eine erläuterung mit ungewollten angriffen. nun meinten mehrere, das die appendixregeln nicht verbindlich sind.
ich selber halte es aber für unsinnig, das eine truppe, die so nahe vor ihrer nase einen gegner hat nicht automatisch in den angriff übergehen kann. wäre ja quasie nur die waffen ausstrecken udn schon ist das ein kampf.
sind diese appendix sachen nun regeltechnisch bindent oder wie die appendixlisten der armeebücher vorschläge.. ?
ich selber halte es aber für unsinnig, das eine truppe, die so nahe vor ihrer nase einen gegner hat nicht automatisch in den angriff übergehen kann. wäre ja quasie nur die waffen ausstrecken udn schon ist das ein kampf.
sind diese appendix sachen nun regeltechnisch bindent oder wie die appendixlisten der armeebücher vorschläge.. ?