Sers alle zusammen,
Wälze seit paar Stunden diverse StudentenForen und FAQ-Seiten zu meinem GEZ-Fall. Hab aber nix entsprechendes finden können. Evtl kann mir jemand helfen. Folgendes...
Ich bin im Oktober letzten Jahres bei meiner damaligen Freundin ausgezogen. Bin dann über mehrere Zwischenmieten mal hier und mal dort wohnhaft gewesen für welche ich mich jeweils (Zweitwohnung) bei der Stadt gemeldet habe. In der dritten Wohnung innerhalb dieser Zeit bekam ich ein Schreiben von der GEZ, ich solle die Gebühren seit Oktober rückwirkend nachzahlen.
Ja, ich hab vergessen mich abzumelden bzw. mich umzumelden. Da ich immer in WGs untergekommen bin, in denen ich meinen Anteil der GEZ-Gebühr entrichtet habe, hatte ich mir weiter keinen Kopf drum gemacht... mein Fehler bzw Unwissenheit.
Aber das ist nicht das Problem. Ich habe geantwortet und entsprechend die Mitbewohner der letzten Wohnungen, über welche der Beitrag gemeldet war, angegeben und seitdem keine Nachzahlungsaufforderung mehr erhalten. Scheine Glück gehabt zu haben.
Jetzt hat sich aber meine Ex-Freundin nie dort angemeldet. Sie blieb in unserer gemeinsamen Wohnung wohnen. (btw. wir sind weiter gut befreundet und ich will ihr helfen)
Ich hatte ihr geraten sich bei der GEZ zu melden, bevor man dort auf sie aufmerksam wird und Nachzahlungen seit Oktober fordert.
Meine Fragen wären nun...
Wenn sie sich meldet und bereit erklärt den Beitrag zu zahlen, obwohl sie das schon seit meinem Auszug im Oktober hätte tun sollen... findet das die GEZ heraus? Immerhin hat sie auch mich gefunden, was über das Meldeamt geschehen sein muss. Wer in meiner alten Wohnung wohnt haben sie scheinbar nie geprüft, da meine Ex bislang nichts erhalten hat.
Können die auf die Daten des Meldeamtes zugreifen?
Soll sie gleich von sich aus auf den Betrag seit Oktober hinweisen, um nicht Extra-Gebühren aufgebrummt zu bekommen?
Oder einfach jetzt melden, als wäre sie erst seit jetzt eingzogen (was nicht stimmen würde).
Im Online-Formular für Neuanmeldungen gibt es eine Angabe zum Zeitpunkt der Meldung. Alos Nochmal Frage 1: Würden die das prüfen bzw. herausbekommen? Kann man sowas riskieren?
Danke schonmal im Voraus!
Wälze seit paar Stunden diverse StudentenForen und FAQ-Seiten zu meinem GEZ-Fall. Hab aber nix entsprechendes finden können. Evtl kann mir jemand helfen. Folgendes...
Ich bin im Oktober letzten Jahres bei meiner damaligen Freundin ausgezogen. Bin dann über mehrere Zwischenmieten mal hier und mal dort wohnhaft gewesen für welche ich mich jeweils (Zweitwohnung) bei der Stadt gemeldet habe. In der dritten Wohnung innerhalb dieser Zeit bekam ich ein Schreiben von der GEZ, ich solle die Gebühren seit Oktober rückwirkend nachzahlen.
Ja, ich hab vergessen mich abzumelden bzw. mich umzumelden. Da ich immer in WGs untergekommen bin, in denen ich meinen Anteil der GEZ-Gebühr entrichtet habe, hatte ich mir weiter keinen Kopf drum gemacht... mein Fehler bzw Unwissenheit.
Aber das ist nicht das Problem. Ich habe geantwortet und entsprechend die Mitbewohner der letzten Wohnungen, über welche der Beitrag gemeldet war, angegeben und seitdem keine Nachzahlungsaufforderung mehr erhalten. Scheine Glück gehabt zu haben.
Jetzt hat sich aber meine Ex-Freundin nie dort angemeldet. Sie blieb in unserer gemeinsamen Wohnung wohnen. (btw. wir sind weiter gut befreundet und ich will ihr helfen)
Ich hatte ihr geraten sich bei der GEZ zu melden, bevor man dort auf sie aufmerksam wird und Nachzahlungen seit Oktober fordert.
Meine Fragen wären nun...
Wenn sie sich meldet und bereit erklärt den Beitrag zu zahlen, obwohl sie das schon seit meinem Auszug im Oktober hätte tun sollen... findet das die GEZ heraus? Immerhin hat sie auch mich gefunden, was über das Meldeamt geschehen sein muss. Wer in meiner alten Wohnung wohnt haben sie scheinbar nie geprüft, da meine Ex bislang nichts erhalten hat.
Können die auf die Daten des Meldeamtes zugreifen?
Soll sie gleich von sich aus auf den Betrag seit Oktober hinweisen, um nicht Extra-Gebühren aufgebrummt zu bekommen?
Oder einfach jetzt melden, als wäre sie erst seit jetzt eingzogen (was nicht stimmen würde).
Im Online-Formular für Neuanmeldungen gibt es eine Angabe zum Zeitpunkt der Meldung. Alos Nochmal Frage 1: Würden die das prüfen bzw. herausbekommen? Kann man sowas riskieren?
Danke schonmal im Voraus!