Erstens habe ich niemanden aufgefordert eine Handlung zu begehen zweitens habe ich selber keine Handlung vollzogen noch werde ich eine vollziehen. Wenn du mit Paragrafen umherschmeißen willst dann darfst du Äußerungen nicht verdrehen.
Da es keine Handlung noch eine Aufforderung von Handlungen gibt ist deine Aussage nichtig. Die Aufforderung zur Teilnahme einer Handlung wurde niemals geäußert.
Meine Fragestellung hat sich auf einen allgemeinen Ideenaustausch bezogen der mir laut Persönlichkeitsrecht der freien Meinungsäußerung zusteht.
Meine Freunde dürfen mir ganz legal Musik schicken da Sie die Urheber sind und demensprechend brauchen sie keine Erlaubnis von Amazon oder sonst einen Onlineshop obwohl diese auf Amazon erhältlich sind.
Da du mir und meinen Freunden ja unterstellst kriminelle zu sein kann ich dich informieren das die Unterstellung falscher Tatsachen eine Verletzung unseres Persönlichkeitsrechts darstellt und demnach selbst ein Gesetzesbruch ist.
PS:
thx für den Link, sehr interessant