6. Edition wie darf man das verstehen?

lord vraneth

Bastler
30. Dezember 2002
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weihnachten ist doch wunderbar! hab von meiner freundin den blutkessel geschenkt bekommen und bin jetzt schon eifrig das regelwerk am wälzen. dabei sind mir direkt ein paar sachen aufgefallen und ich habe zwei fragen:

1. die obertusse beim blutkessel darf sich ja mit giften, tränken und fertigkeiten aus dem tempel des khaine eindecken. nur leider hat die gute frau schon von hause aus gift an ihrer klinge. und man darf ja maximal ein gift an einer waffe haben. hat gw da einfach mal wieder schlecht reglementiert?!?

2. gilt das "hexenbräu" auch noch für die einheit, wenn die oberfunz abgenippelt ist oder das regiment verlassen hat (weils ja vor der schlacht getrunken wird)?


viel spaß beim miträtseln 🙄 und nochmal frohes fest und so... :eagle:
 
zu 2.
nein, wenn das modell mit dem entsprechenden item ausgeschaltet wird, ist auch der effekt verloren, egal, was der hintergrundtext sagt.

zu 1.
da die waffen der priesterin nicht explizit als mit höllendrachengift bestrichen gelten, gehe ich davon aus, dass du auch weitere gifte hinzufügen kannst, da sich der passus in der rüstkammer bezüglich der gifte mMn nur auf die ebenfalls in der rüstkammer enthaltenden gifte bezieht
 
Moin,
ich hab da mal ne andere Frage zu Blutkessel:

Die Hexenbesatzung unterliegt ja wie alle Hexen Raserei darf aber den Blutkessel nicht verlassen. Muss also angreifen wenn ein Gegner in Reichweite is und darf nicht. In dem Fall gilt denk ich die Regel dass sie nicht angreifen darf. Was ist aber wenn ein Gegner sich in 2" Umkreis um den Blutkessel bewegt ohne anzugreifen. Müssen dann die Hexen angreifen? Und wenn ja was is dann wenn nicht alle Hexen den Gegner sehn, weil z.B. der Blutkessel die Sicht einer Hexe blockiert. Oder tut er das nicht weil sie eine plänkelden Einheit bilden?