Wie kündige ich richtig?

DrCox

Erwählter
09. November 2007
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Leider konnte ich unter Google nichts dazu finden, daher frage ich hier kurz nach:

Ich möchte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. Ich kann immer nur bis zum Ende des Monats kündigen und muss dann vier Wochen warten. Der letzte Arbeitstag wäre also der 30. November 2011.

Kündige ich nun fristgerecht zum 31. Oktober (da letzter Tag, an dem ich die Kündigung einreichen kann) oder zum 30. November?
 
Ist diese Detailfrage so wichtig oder geht es dabei um jusristische Spitzwegigkeiten? Es reicht doch, wenn der Arbeitgeber weiss, dass er ab 1. Dez. nen neuen Schergen braucht. Einfach "nicht kommen" ist ja auch immer noch ne Möglichkeit😉. Wenn es eh "halböffentlich" ist, Dein Chef es also schon weiss (vermute ich mal nicht😀), dann kannst Du ihn auch direkt fragen bzw. den Personalchef, wie er es gerne hätte.

Kurzum, meiner Ansicht nach kündigst Du zum 30. November - geh aber sicher, dass Dein Schrieb bis zum 31. Oktober (oder einfach früher) bei ihm auf dem Tisch liegt.

Ansonsten ist google doch relativ voll damit.

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Ort, Datum

Arbeitgeber
Personalabteilung / Absprechpartner
Anschrift
PLZ Ort

Kündigung meines Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx

Anrede,

hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx.

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.

Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes, wodurch sich der xx.xx.xx als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse.


Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,


Unterschrift
 
viel wichtiger ist das du aufpassen musst, das wenn du kündigst du 3 Moante kein Arbeitslosen Geld bekommst, das rechtsblabla ist mir nicht geläufig aber ich habe es schon mehrfach erlebt das Leute 3 Monate Lang ohne zaster dastanden, weil das Arbeitsamt sie da irgendwie gekriegt hat. Also wenn du keinen neuen Arbeitsvertrag schon fertig hast würde Ich flinke Beine machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht darum, dass es sich um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung handelt. Und das garantiert man durch die Unterschrift des Chefs, dass man den erfolgreichen Zugang der Kündigung belegen kann.

Ansonsten könnte ein Chef immer sagen: "Können Sie vergessen, die Kündigung habe ich niemals erhalten!" Und in der Beweispflicht des Zugangs ist der Kündigende, egal ob Chef oder Arbeitnehmer.


Gruß
General Grundmann
 
Ein Einschreiben sagt aber nichts über den Inhalt aus. Das persönliche Überbringen ohne Quittierung ist auch nicht wirklich wasserdicht.

Man kann aber belegen, dass ein Briefumschlag zugegangen ist. In der Sache aber richtig. Darum würde ich mir immer AUF einer Kopie der Originalkündigung den Empfang bestätigen lassen und das Duplikat verwahren.


Gruß
General Grundmann
 
Kannst Du Dich nicht betriebsbedingt kündigen lassen, dann sind auch Deine Leistungen nach dem SGB III gesichert.

Er hat doch was anderes (so lese ich das zumindest).

Mal ganz ehrlich, welchen Chef interessiert das "Recht" heutzutage? Darf er nicht auf die Praktikantin wird aus Frust jemand entlassen, alles schon erlebt Leute. Kostet im Zweifelsfalle Geld, nur die meisten Arbeitssklaven sind doch so eingeschüchtert, dass sie alles akzeptieren.

In Zeiten, in denen mich mein Chef rausschmeisst, wenn er einen findet, der behauptet meinen Job für nen Euro weniger zu machen, darf sich Chef nicht wundern, wenn ich das genausso halte.

Kündigung aus wichtigem Grund geht nämlich auch Mitarbeiterseits. Brauchst im Ernstfall nen Arzt, der dir "medizinisch" dazu rät 🙄. Spreche aus Erfahrung.