Hallo zusammen...
meine Frau und ich sind grad umgezogen, sitzen noch zwischen den Kartons und schon stellt sich eine Frage... zur alten Wohnung...
Im Mietvertrag steht was von Schönheitsreparaturen und Renovieren bei Auszug. Nun hört man alle Nase lang, daß das Unsinn ist und solche Klauseln nichtig. Schönheitsrparaturen ja, Streichen nein, besenreine Übergabe, Versetzen in Ursprungszustand etc. ...
Kennt sich jemand mit diesen Dingen aus? Ich bin mir mit den technischen Gegebenheiten speziell unserer Wohnung nicht so sicher...
- Bezug der Wohnung 2006 mit "angenutztem" Teppichboden und weißen Wänden.
- Die Wände wurden bunt gemacht, Auszug 2010.
Daß ich den Teppichboden nicht neu machen muß weiß ich recht sicher (zumal der gewechselt werden soll...). Die Löcher in der Wand muß ich natürlich auch wieder schließen...
Mir geht es eher ums Streichen... Muß ich?
Ich danke für hilfreiche Antworten!
meine Frau und ich sind grad umgezogen, sitzen noch zwischen den Kartons und schon stellt sich eine Frage... zur alten Wohnung...
Im Mietvertrag steht was von Schönheitsreparaturen und Renovieren bei Auszug. Nun hört man alle Nase lang, daß das Unsinn ist und solche Klauseln nichtig. Schönheitsrparaturen ja, Streichen nein, besenreine Übergabe, Versetzen in Ursprungszustand etc. ...
Kennt sich jemand mit diesen Dingen aus? Ich bin mir mit den technischen Gegebenheiten speziell unserer Wohnung nicht so sicher...
- Bezug der Wohnung 2006 mit "angenutztem" Teppichboden und weißen Wänden.
- Die Wände wurden bunt gemacht, Auszug 2010.
Daß ich den Teppichboden nicht neu machen muß weiß ich recht sicher (zumal der gewechselt werden soll...). Die Löcher in der Wand muß ich natürlich auch wieder schließen...
Mir geht es eher ums Streichen... Muß ich?
Ich danke für hilfreiche Antworten!