Wohnung streichen? Das leidige Thema...

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gul_aldret

Hintergrundstalker
05. April 2010
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Hallo zusammen...

meine Frau und ich sind grad umgezogen, sitzen noch zwischen den Kartons und schon stellt sich eine Frage... zur alten Wohnung...

Im Mietvertrag steht was von Schönheitsreparaturen und Renovieren bei Auszug. Nun hört man alle Nase lang, daß das Unsinn ist und solche Klauseln nichtig. Schönheitsrparaturen ja, Streichen nein, besenreine Übergabe, Versetzen in Ursprungszustand etc. ...

Kennt sich jemand mit diesen Dingen aus? Ich bin mir mit den technischen Gegebenheiten speziell unserer Wohnung nicht so sicher...

- Bezug der Wohnung 2006 mit "angenutztem" Teppichboden und weißen Wänden.
- Die Wände wurden bunt gemacht, Auszug 2010.

Daß ich den Teppichboden nicht neu machen muß weiß ich recht sicher (zumal der gewechselt werden soll...). Die Löcher in der Wand muß ich natürlich auch wieder schließen...

Mir geht es eher ums Streichen... Muß ich?

Ich danke für hilfreiche Antworten!
 
Wie bunt sind die Wände denn?

Starre Renovierungspflichten sind nichtig, doch dein Vermieter kann beim Auszug einen zur Weitervermietung tauglichen Anstrich verlangen, wenn dies im Vertrag geregelt ist - beispielsweise mit neutralen, hellen Farben. Weiß ist also kein Muss.

Je nachdem wie deine Wände und dein Vertrag aussehen, musst du leider ran...

Edit: Hier ist noch das BGH-Urteil dazu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Yip, man muss nicht mehr automatisch Neustreichen bei Auszug, wenn man einfach alles so gelassen hätte, wie es beim Einzug war. Übliche Abnutzung ist auch kein Neustreichgrund mehr bei Auszug. Da ihr aber den Ursprungszustand verändert habt, müsst ihr diesen Zustand wieder herbeiführen --> Du musst streichen bzw. die Wohnung wieder in ihren Ursprungszustand zurücksetzen (also streichen lassen), es sei denn Du und dein/euer Vermieter hattet das ausdrücklich anders vereinbart.


Gruß
General Grundmann
 
Wenn ihr die Wände bunt gemacht habt, kann der Vermieter verlangen, steht dann auch meist im Vertrag, dass ihr die beim Auszug in einem neutralen hellen Ton hinterlasst.

Ich hab in meiner aktuellen Wohnung einige Holzwände, im Vertrag steht zum Beispiel, dass ich die ausdrücklich nicht streichen darf und wenn ich die anderen Wände streichen will, muss ich sie beim Auszug wieder weiß streichen.


grüße
 
Die Klauseln zur Neurenovierung in Mietverträgen sind tatsächlich seit einiger Zeit größtenteils ungültig gesprochen.
Ich habe leider aktuell dasselbe Problem. Aber solange die Wände nicht in einem "unzumutbaren" Farbton gestrichen sind (sehr dunkle Farben, Pink oder Quietschgrün z.B.), ist es eigentlich kein nötiger Grund, alles streichen zu lassen.
Stark beschädigt sollte natürlich auch nichts sein. Ersatz normaler Abnutzungsschäden sind ebenfalls nicht zu verlangen. Also z.B. kleine Bohrlöcher von Dübeln oder leichte Kratzer im Laminatboden.

Meine vorherige Vermieterin hat sogar (ohne meine Zustimmung und Möglichkeit, der Selbstausführung) nagelneu tapezierte, fast weiße Tapeten streichen lassen und zahlt mir meine halbe Kaution nun nicht zurück.
Leider hat sie das Recht, einen "angebrachten" Teil der Kaution bis zur Klärung von eventuellen Nachzahlungen bis zu einem halben Jahr einzubehalten.
Ätzendes Thema. Endet leider fast immer im Streitfall.

Google mal ein wenig danach. Da gibts mehr als genügend Themen.
 
Nein, natürlich nicht. Bei meiner aktuellen Wohnung haben wir mit den Vormietern sprechen können, was alles bleiben kann und was nicht.

Bei mir geht es auch drum, daß alle anderen Mietparteien, die die letzten Jahre ausgezogen sind, die Wohnung gestrichen und gewienert haben, danach die Tapeten abgerissen bekommen haben und neuen Fußboden rein... Da hat jeder umsonst geschuftet...
 
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