Abmahnung wegen "unerlaubter Verwertung geschützter Werke"

Von Großschmitt

Erwählter
29. Mai 2004
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Moin Jungs und Mädels,

hab heute Post bekommen von der - offensichtlich im höchsten Maße seriösen 🙄 - Anwaltschaft Waldorf Frommer. Mir wird vorgeworfen, Walhalla Rising vor einigen Wochen getauscht zu haben und ich wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Nachdem ich mich im Internet schlau gemacht habe, bin ich zu folgenden Möglichkeiten gekommen:

- Einen Anwalt einschalten. Die wohl naheliegendste Lösung. Es gibt scheinbar auch extra auf solche Fälle spezialisierte Anwälte. Problem: Beratung möglicherweise teurer als Alternativen. Zumal man solche Leute erstmal in der Umgebung finden müsste - die Frist zur UE läuft jedoch bereits am 04. Februar ab und ich habe bis zum 02.02. Klausuren.

- Erstmal eine abgeändert modifizierte UE zurückschicken. Laut diesem Link http://www.netzwelt.de/forum/allgem...uabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html (Unterpunkt 5) wird dazu vehement geraten. Andererseits verpflichtet man sich mit der modifizierten UE quasi dazu, 30 Jahre lang etwas nicht zu tun - es gibt auch Anwälte, die davon abraten.

- Das Gedöns ignorieren und wegschmeissen. Klappt wohl bei manchen Leuten, andererseits heißt es im obigen Link, dass sich der ganze Rechtsstreit aus juristischen Gründen noch verschlimmern könnte. Die Verjährsfrist beträgt 3 Jahre.

Wenn ich mich Recht erinnere, sind hier ja ein paar Juristen unterwegs, und da solche Rechtsverdreher scheinbar monatliche Zehntausende dieser Abmahnungen verschicken, kann möglicherweise auch der ein oder andere Betroffene seine Erfahrungen berichten.


Gruß und danke im Voraus 🙂
 
Falls du das nicht gemacht hast und es irgendwie beweisen kannst (oder auch nicht) schöne Gegenklage schicken, wegen Betrugsversuch und (mir fällt grade das doofe richige Wort nicht ein), Unterstellung von Dingen die du nicht getan hast.
Sonst:
Keine Ahnung. Sowas kann, egal, ob du oder jemand fremdes über dein WLAN auch schnell sehr teuer werden.
 
Du machts rein gar nichts, sonder lässt Dir erstmal eine Vollmacht von dem Anwalt vorlegen.
Da hapert es nämlich schon und 80% der Fälle versuchen nämlich Anwälte im Alleingang was zu erreichen und wenn Du was zugibst, DANN gehen die erst zu "ihren" Mandanten...

Also unterschriebene und abgestepelte Vollmacht vorlegen lasse.
 
Walhalla Rising ist ein Film, oder?

  1. Wenn du den gekauft hast, kannst du den verschenken, tauschen oder verkaufen, wie du willst, solange du es nicht kommerziell machst.
  2. Woher weiß dieser Anwalt überhaupt von diesem Vorgang? Das geschah doch nur zwischen dir und deinem Tauschpartner?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage versucht er das zu begründen?
  4. In wessen Auftrag handelt dieser Anwalt?
  5. Du selbst unterschreibst oder erklärst gar nichts! So etwas wollen die meist von dir holen, um dich dann einzuwickeln.
Und ja, viele zwielichtige Anwälte verdienen sich mit so etwas den einen oder anderen Cent dazu...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Tipp: Schalt nen Anwalt ein, eine Liste von Fachanwälten aus Deiner Nähe gibt es unter abmahnwahn-dreipage.de
Als nächstes bittest Du um Fristverlängerung, das geht eigentlich recht zügig, notfalls kann ein Anwalt das auch für Dich übernehmen.
Was die Kosten angeht ist damit zu rechnen, dass die Anwaltskosten einschließlich Kosten für eine Außergerichtliche Einigung (bei Unterzeichnung einer *modifizierten* Unterlassungserklärung) geringer ausfallen, als der von der Gegenseite ursprünglich verlangte Betrag. Der ursprüngliche Betrag liegt häufig um die 600-900 Euro, Anwalt + "außergerichtlicher Einigungsbetrag" bei ca. 400 Euro.

Und wenn ich noch einen Tipp geben soll: Solltest Du den Film wirklich runtergeladen haben, dann sorg' dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, dass der Film in den nächsten 30 Jahren nicht von Deinem Rechner aus wieder in irgendwelchen Tauschbörsen auftaucht. Sonst wird's wirklich teuer (bei einer unterzeichneten UE). Ansonsten kann ich Dir bloß noch raten, nächstes Mal in die Videothek zugehen. 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten! 🙂

Du machts rein gar nichts, sonder lässt Dir erstmal eine Vollmacht von dem Anwalt vorlegen.
Da hapert es nämlich schon und 80% der Fälle versuchen nämlich Anwälte im Alleingang was zu erreichen und wenn Du was zugibst, DANN gehen die erst zu "ihren" Mandanten...

Also unterschriebene und abgestepelte Vollmacht vorlegen lasse.
Vollmacht für was genau? Vom Vertreiber des Filmes?

Mein Tipp: Schalt nen Anwalt ein, eine Liste von Fachanwälten aus Deiner Nähe gibt es unter abmahnwahn-dreipage.de
Als nächstes bittest Du um Fristverlängerung, das geht eigentlich recht zügig, notfalls kann ein Anwalt das auch für Dich übernehmen.
Was die Kosten angeht ist damit zu rechnen, dass die Anwaltskosten einschließlich Kosten für eine Außergerichtliche Einigung (bei Unterzeichnung einer *modifizierten* Unterlassungserklärung) geringer ausfallen, als der von der Gegenseite ursprünglich verlangte Betrag. Der ursprüngliche Betrag liegt häufig um die 600-900 Euro, Anwalt + "außergerichtlicher Einigungsbetrag" bei ca. 400 Euro.

Und wenn ich noch einen Tipp geben soll: Solltest Du den Film wirklich runtergeladen haben, dann sorg' dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, dass der Film in den nächsten 30 Jahren nicht von Deinem Rechner aus wieder in irgendwelchen Tauschbörsen auftaucht. Sonst wird's wirklich teuer (bei einer unterzeichneten UE). Ansonsten kann ich Dir bloß noch raten, nächstes Mal in die Videothek zugehen. 🙂

Was hälst du davon, denen erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schicken und dann abzuwarten? Laut dem Forum deines Links wird einem dazu am ehesten geraten. Scheinbar kriegt man dann eine Menge Telefonterror und weiterhin Drohbriefe, aber laut Statistiken hat die Anwaltskanzlei letztes Jahr von ~87.000 Mahnungen nur 2 vor Gericht gebracht. Dann könnte ich auf das Hinzuziehen eines Anwaltes solange verzichten, bis wirklich was vom Gericht kommt. Was mir die Kanzlei dann an Bettelbriefen schicken sollte, kann ich ja getrost ignorieren durch die Absicherung mit der mod. UE.
 
1.) Bedenke: Woher weiß dieses Anwaltschaft, dass DU WR getauscht/gehandelt haben sollst ?

2.) Bedenke außerdem: durch zurücksenden einer modifizierten UE hast du bereits ein Vergehen gestanden ! (Oder liege ich da vollkommen falsch @alle ? )

Ich hatte ein ähnliches Problem, und tatsächlich nichts damit zu tun. irgendwer hatte wohl Blödsinn mit einer Emailadresse getrieben. Ich bekam per email eine Zahlungsaufforderung, die hab ich ignoriert und als Spam markiert, wie üblich; weitere Mails dieser Adresse wurden also direkt gelöscht. etwa 3 Monate später bekam ich dann Post nach Haus, sogar mit meinem Namen, eine 3te Mahnung (hat gmx meine Adresse rausgerückt ... ?). Zu diesem Zeitpunkt sollte ich ca. 60€ (für eine niemals in Anspruch genommene Leistung, wohlgemerkt) + 30€ Mahngebühren zahlen. 2 Mahnungen später drohte man mir mit Inkasso und Anwaltskosten einer Kanzlei in Berlin in Höhe von 300€ Euro ! Ich habe das ganze durchweg ignoriert, weil sich keine nachweisbare oder eindeutige Beziehun zu meiner Personen herstellen ließ. Einen Monat später bekam ich eine letzte Mahnung, dann war Stille. Das ganze ist jetzt gut 3-4 Jahre her und hat meine liebe Frau Mutter damals ne Menge Nerven gekostet.

Sofern du Schuld hast, jeder weiß es, man kann es dir auch eindeutig nachweisen ... sieht es schlecht aus. In dem Fall beißt du besser in den sauren Apfel, gib aber in keinem Fall ein volles Schuldgeständnis ab, dann kannst du davon ausgehen, dass man dir so viel aus der Tasche ziehen wird, wie möglich.

mfG

P.S.: Ich bin, was Jura angeht, nur interessierter Laie und hatte mich lediglich für mein eigenes Problem hinreichend informiert; kann also in keiner Weise für die Richtigkeit meiner Aussagen über rechtliche Konsequenzen garantieren.

... das klang ja fast schon professionell ^^
 
1.) Bedenke: Woher weiß dieses Anwaltschaft, dass DU WR getauscht/gehandelt haben sollst ?

2.) Bedenke außerdem: durch zurücksenden einer modifizierten UE hast du bereits ein Vergehen gestanden ! (Oder liege ich da vollkommen falsch @alle ? )

Ich hatte ein ähnliches Problem, und tatsächlich nichts damit zu tun. irgendwer hatte wohl Blödsinn mit einer Emailadresse getrieben. Ich bekam per email eine Zahlungsaufforderung, die hab ich ignoriert und als Spam markiert, wie üblich; weitere Mails dieser Adresse wurden also direkt gelöscht. etwa 3 Monate später bekam ich dann Post nach Haus, sogar mit meinem Namen, eine 3te Mahnung (hat gmx meine Adresse rausgerückt ... ?). Zu diesem Zeitpunkt sollte ich ca. 60€ (für eine niemals in Anspruch genommene Leistung, wohlgemerkt) + 30€ Mahngebühren zahlen. 2 Mahnungen später drohte man mir mit Inkasso und Anwaltskosten einer Kanzlei in Berlin in Höhe von 300€ Euro ! Ich habe das ganze durchweg ignoriert, weil sich keine nachweisbare oder eindeutige Beziehun zu meiner Personen herstellen ließ. Einen Monat später bekam ich eine letzte Mahnung, dann war Stille. Das ganze ist jetzt gut 3-4 Jahre her und hat meine liebe Frau Mutter damals ne Menge Nerven gekostet.

Sofern du Schuld hast, jeder weiß es, man kann es dir auch eindeutig nachweisen ... sieht es schlecht aus. In dem Fall beißt du besser in den sauren Apfel, gib aber in keinem Fall ein volles Schuldgeständnis ab, dann kannst du davon ausgehen, dass man dir so viel aus der Tasche ziehen wird, wie möglich.

mfG

P.S.: Ich bin, was Jura angeht, nur interessierter Laie und hatte mich lediglich für mein eigenes Problem hinreichend informiert; kann also in keiner Weise für die Richtigkeit meiner Aussagen über rechtliche Konsequenzen garantieren.

... das klang ja fast schon professionell ^^
1. IP Log liegt bei mit vermeintlichen Zeitpunkt- und raum.

2. So wie ich das verstanden habe, ist eine modifizierte UE kein Eingeständnis, im Gegenteil. Ich zitiere Netzwelt:

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet, eine mögliche Wiederholung der möglicherweise stattgefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.

Wichtig ist wohl vorallem folgendes Juristendeutsch drinzuhaben:

[...] [FONT=&quot]mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber[/FONT] [...]
 
1. IP Log liegt bei mit vermeintlichen Zeitpunkt- und raum.
2. So wie ich das verstanden habe, ist eine modifizierte UE kein Eingeständnis, im Gegenteil. Ich zitiere Netzwelt:
Ich bin jetzt kein Spezialist und hatte mit solchen Hampelmännern erst einmal zu tun,
aber deine IP mit "vermeintlichen Zeitraum"...wie kommen die denn da dran...?
Wurden beziehungsweise werden da etwa Server Überwacht...? Vor allem - es soll vor einigen Wochen angeblich stattgefunden haben...?

In den Medien tauchen doch immer wieder Fälle auf, in denen Anwaltskanzleien hunderte von Formbriefen verschicken mit der Aufforderung nach Beiträgen, Forderungen, jedoch immer ungerechtfertigt (siehe meinen Kommentar "Hampelmänner") und einfach nur drauf aus, den Bürger mit der Androhung von langen (laangen!) und teuren Gerichtsverhandlungen einzuschüchtern...

Ich würde es ignorieren und gegebenenfalls abwarten, mir aber keine weiteren Gedanken machen.
Falls sie doch so dreist sein sollten und sich noch einmal melden, sollen sie dir - wie schon angemerkt wurde -
die Vollmacht/Auftrag vom wem auch immer vorlegen, daß sie überhaupt in seinem Namen diesbezüglich arbeiten sollen bzw dürfen, dann würde mich - weil ich ein dummer Bauer bin - interessieren wie sie zu meiner IP kamen. Aber Erfahrungsgemäß belassen die es bei einem Versuch.
 
Also zum Thema genau weiß ich nicht soo viel aber
1. sie müssen deine IP haben dass Sie was machen können
2. falls du die UE unterschreibst hast du es gestanden und kannst es nicht mehr abstreiten
3. google den Anwalt und wenn du mehrere Ergenbisse findest in denen vor Ihm gewart wird oder Hinweise darauf, dass der massenhaft so nen Kram Lossischickt würde ich gar nichts machen

Wie komm ich darauf?
Ich hatte mit massenhaft internet Abmahn Anwälten zu tun bestimmt insgesamt an die 15 allesamt waren bei google irgendwo als "Massenversender" oder "Abzocker" verschrien ich hab nichts gemacht und habe nichts bekommen. Du MUSST allerdings etwas machen wenn ne gerichtliche Abmahnung kommt davor würde Ich ehrlich gesagt nichts tun. ABER NUR wenn der Anwalt "bekannt" ist. Ansonsten würde ich dir raten dir eine Rechtsberatung zu suchen
 
Ich bin jetzt kein Spezialist und hatte mit solchen Hampelmännern erst einmal zu tun,
aber deine IP mit "vermeintlichen Zeitraum"...wie kommen die denn da dran...?
Wurden beziehungsweise werden da etwa Server Überwacht...? Vor allem - es soll vor einigen Wochen angeblich stattgefunden haben...?

In den Medien tauchen doch immer wieder Fälle auf, in denen Anwaltskanzleien hunderte von Formbriefen verschicken mit der Aufforderung nach Beiträgen, Forderungen, jedoch immer ungerechtfertigt (siehe meinen Kommentar "Hampelmänner") und einfach nur drauf aus, den Bürger mit der Androhung von langen (laangen!) und teuren Gerichtsverhandlungen einzuschüchtern...

Ich würde es ignorieren und gegebenenfalls abwarten, mir aber keine weiteren Gedanken machen.
Falls sie doch so dreist sein sollten und sich noch einmal melden, sollen sie dir - wie schon angemerkt wurde -
die Vollmacht/Auftrag vom wem auch immer vorlegen, daß sie überhaupt in seinem Namen diesbezüglich arbeiten sollen bzw dürfen, dann würde mich - weil ich ein dummer Bauer bin - interessieren wie sie zu meiner IP kamen. Aber Erfahrungsgemäß belassen die es bei einem Versuch.
Klar sind das Formbriefe mit nur leicht abgewandelten Datensätzen und die Vorgehensweise ist wohl auch nicht ganz koscher. Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine "richtige" Anwaltskanzlei und die verschickt mehrere Zehntausende dieser Abmahnungen pro Jahr. Klar spielen die mit der Angst der Leute, scheint auch im lohnenswerten Maße zu funktionieren. Theoretisch können die die Fälle auch wirklich vor Gericht bringen, aber das da ist der Kosten/Nutzen-Faktor wohl nicht gegeben.

Kopie eines Gerichtsbeschlusses liegt aber auch bei, jener sagt aus, dass die Telekom Daten rausrücken muss über Kunden unter genannten Tatverdacht.

Dementsprechend würde doch (als Absicherung) nichts gegen eine modifizierte UE sprechen und dann einfach, wie du angemerkt hast, abwarten?

@Crushade: Logisch, DEREN Unterlassungserklärung unterschreibe ich schonmal nicht, das käme einem Schuldgeständnis nämlich gleich. Und erstens haben sie ja eine angeblich richtige IP Log beiliegen.
 
Ohne alles bisher gelesen zu haben, nur kurz

Niemals juristische Schreiben einfach ignorieren!

Dank eines alten Nazi-Gesetzes, wirst Du hier keine Rechtsberatung bekommen. Aber die solltest Du Dir unbedingt holen. Soweit ich weiß kann man, nach Ablauf der Frist zur Unterzeichnung, erfolgreich auf was auch immer verklagt werden und das wird schmerzhaft teuer. Aber über Google wirst Du da sicherlich mehr zu finden und der Verbraucherschutz wird Dir wahrscheinlich auch gegen kleines Geld helfen alle Formalitäten einzuhalten.
 
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Ohne alles bisher gelesen zu haben, nur kurz

Niemals juristische Schreiben einfach ignorieren!

Dank eines alten Nazi-Gesetzes, wirst Du hier keine Rechtsberatung bekommen. Aber die solltest Du Dir unbedingt holen. Soweit ich weiß kann man, nach Ablauf der Frist zur Unterzeichnung, erfolgreich auf was auch immer verklagt werden und das wird schmerzhaft teuer. Aber über Google wirst Du da sicherlich mehr zu finden und der Verbraucherschutz wird Dir wahrscheinlich auch gegen kleines Geld helfen alle Formalitäten einzuhalten.
Deswegen ja die modifizierte Unterlassungserklärung. Quasi als Absicherung, falls die Kanzlei wirklich so weit gehen würde, vor Gericht zu ziehen. 🙂

@Endurius: Wie gesagt, die Frist läuft bereits am Freitag ab, bis Donnerstag habe ich verdammt wichtige Klausuren an der Uni und bin zeitlich absolut gar nicht dazu in der Lage, da einen Termin zu kriegen. Telefonisch kriegt man offenbar nicht mehr Informationen als auf den verbraucherfreundlichen Forenseiten, die ich gepostet habe. Das machen die dreisten Kerle absichtlich, seit Wochen liegt denen ja der Beschluss vor, aber um den Druck nochmal zu erhöhen, schickt man die Mahnung unmittelbar vor dem Fristende. Gibt scheinbar genug Leute, die da aus Panik sofort zahlen und solche Massenabmahnungen erst lohnenswert machen.
 
Ich möchte hier keinen eindeutigen Rat abgeben. Es gibt jedoch zwei Dinge im Thread bei denen ich mir recht sicher bin und denen ich widersprechen möchte.

Du machts rein gar nichts, sonder lässt Dir erstmal eine Vollmacht von dem Anwalt vorlegen.
Da hapert es nämlich schon und 80% der Fälle versuchen nämlich Anwälte im Alleingang was zu erreichen und wenn Du was zugibst, DANN gehen die erst zu "ihren" Mandanten...

Meines Wissens kann der Anwalt auch auf eigene Faust tätig werden. Er muss von niemandem beauftragt werden.

Grundsätzlich liegt die Beweislast in diesem Fall beim Kläger. Kein Beweis dann brauchst auch keine Angst haben.

Laut Schreiben liegt ein IP-Protokoll vor - das zählt als Beweis (jetzt mal unabhängig davon, ob die das auch wirklich haben oder nicht).

Ich würde ja auch gerne Entwarnung geben, aber ich halte die "abwiegelnden" Ratschläge hier nicht für hilfreich. Ohne fundierte Rechtsberatung wirst du da nicht weiter kommen, es sei denn hier findet sich wirklich ein Jurist der dir helfen kann.
 
nope, vollmacht ist notwendig.

Hauptproblem für diese Kanzleien -weshalb sie auch niemals "echt" vor Gericht gehen würden - ist, das man an eventuelle Filesharer IPsn ur rankommt wenn man sie selbst empfängt, d.h. illegalerweise beim filsharing mitmacht..und illegal erworbene Beweise sind nen feuchten Popo wert.

Grundlegend ist es richtig die modifizierte UE abgeben (mit dem ganzen "ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich"-gedöns). damit ist für nen anwalt/Kanzlei der "Happen" vom Tisch: der eigentliche Streitwert, und damit die Verdienstmöglichkeit, ist damit nämlich enorm eingeschränkt, weil nur noch auf den speziellen Fall reduziert. Damit wird kaum noch einer klagen.

Nen guter Anhaltspunkt für schreiben ist die gebühr die sie von dir wollen: normalerweise richtet sich nen Streitwert ~um den Faktor 10-20. D.h wenn du sagen wir mal nen Album im Wert vom 10€ gezogen hast sollten sie von dir ~100 bis 200 € Entschädigung verlangen können.
Der zweite faktor sind die auslagen des anwalts: es gibt ein Urteil das bei erstmaliger Abmahnung die Anwaltskosten 100€ nicht übersteigen sollten. Wollen sie mehr, ist es schlicht versuchte Abzocke.

Liegt dieser Faktor höher ist es wahrscheinlich schlicht ein Abmahnanwalt: modfizierte UE abgeben, kurze erwähnung von wegen "rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung" und du wirst nie wieder was von denen hören....
Im zweifel die Kanzlei googlen,einschlägige "Firmen" finden im netz erwähung, meist mit hinweis wie man sich wehrt...