Abmahnung wegen "unerlaubter Verwertung geschützter Werke"

Das Vollmachtspalaver bringt nun wirklich nix. Eine Abmahnung, wie vG die erhalten hat, ist Rechtspflege und braucht KEINE Vollmacht, um wirksam zu sein.

Das war tatsächlich mal strittig, ist aber vom Bundesgerichtshof so geklärt worden.
Aktenzeichen I ZR 140/08
Urteil vom 19. Mai 2010


Ein IP Protokoll haben Sie ganz offensichtlich auch, ansonsten könnten man die Person überhaupt nicht in Beziehung zur Tat bringen. Da der Brief ja an die richtige Adresse ging, kann man davon ausgehen, dass das kein Glückstreffer war. Normal wird da das Protokoll auch noch mitgeschickt, ansonsten kann man es anfordern.

Und wer da tatsächlich der Runterladende war, ist nicht wesentlich um die Ansprüche geltend zu machen, denn solange der Verstoss vom Anschluss vGs erfolgt ist, isser auch der zu Beschuldigende. Jeder ist für seinen Internetanschluss und die Sicherungs desselben selbst verantwortlich.

Da liesse sich bestenfalls nachweisen, dass man zu der betreffenden Zeit den Anschluss nicht genutzt haben kann. (auf Arbeit und die Kinder warens, oder im Urlaub und die böse Putzfrau wars, oder was in der Richtung). Das muss aber der Anwalt nicht beweisen.




Nun kommts drauf an, was der Anwalt vorgeschlagen hat, also welchen Gegenstandswert er ansetzt, welche Strafhöhe und ob das realistisch erscheint, und natürlich welche Auslagen er bei vG geltend machen will.

Ob man einen eigenen Anwalt einschaltet oder nicht hängt erstmal davon ab, um welche Beträge gestritten wird. Oft kann der zwar den Betrag runterhandeln, aber er kann nicht hexen, und kostet selbst auch wieder Geld. Eine berechtige Abmahnung kann er jedenfalls nicht zurückweisen, IP Protokolle taugen als Beweis.

Und freilich auf die Kernfrage, und die geht an vG: Ist die Abmahnung berechtigt, oder unberechtigt?
Die Aussagen dazu erscheinen mir durchaus nebulös...

Nicht reagieren und es drauf ankommen lassen sollte man NUR DANN, wenn man wirklich sicher ist, den Verstoss nicht begangen zu haben. Dann käme es im schlimmsten Fall zu einem Verfahren, und wenn nicht einwandfrei festgestellt werden kann, dass der Film / Album, wasauchimmer runtergeladen wurde, dann passiert schlicht nix.
 
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GEIL! 😀

Waldorf ist wieder back in Town ..
Hrhr
Sowas hatte ich auch schon, ich böser, böser Filesharer.
Sind es immer noch 350€ + 506€ Bearbeitungsgebühr für die Dutzend kopierter und getackerter Blätter? 🙂

Ich hab Folgendes getan:
- Anwalt gesucht der sich damit auskennt - dem war die Kanzlei sogar ein Begriff und meinte am Telefon " Ach, die Kollegen Waldorf wieder unterwegs"
- Hab dem das Zeug vorbeigbracht noch am selben Tag, so dass wir noch vor Ablauf der lächerlichen Frist Antwort geben konnten.

Der Anwalt dass das in die Hand genommen und das Ganze auf .. püh .. irgendwas "runtergehandelt" - ich hab dann 100€ an Waldorf gezahlt und die Anwaltsgebühren und hab nie wieder was von denen gehört.
Für genaue Infos müsste ich den Kram nochmal raussuchen, kann ich aber gerne tun 😉
 
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Das macht Sinn, für einen Einzel- und Erstverstoss ist was um die 100€ durchaus normal.

Falls die Abmahnung berechtigt ist, kommste um die aber nicht drumrum.

Falls mal ne seriöse Abmahnung kommt - man darf ja auch ma hoffen - dann verlangt die auch nicht mehr als die realistischen Aufwände, und dann lohnt das Einschalten eines eigenen Anwalts auch nicht.
 
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der kommentar jetzt ist "vllt" etwas unsachlich, aber es ist immer noch zu klären in welchem verhältnis der zu zahlende betrag zu den kosten einer waffe steht...
bei so dreisten "menschen" fällt mir einfach nichts mehr ein

hoffe das klärt sich zu deinen gunsten
Wie alt bist Du?:huh:
Zwischen ein moeglicherweise begangenes Unrecht einzugestehen und dafuer dann zu buessen und zur Waffe zu greifen sind wohl ein paar Unterschiede gegeben?!
Wo leben wir denn hier? Anarchie? Es gibt Gesetze, an die man sich halten muss und Verdienstmoeglichkeiten, die man nutzen darf.
 
Ich verkehre ja im Anwalts-Milieu und hab über Waldorf auch schon einiges gehört. Tenor war, dass das wohl nicht unberechtigt ist, was die machen. Ob die vor Gericht Recht bekommen würden, ist wieder ne andere Sache (Das weiß nur Gott - Juristensprichwort).
Was man aber machen kann: Diese Kanzlei verschickt tausende dieser Schreiben über die Jahre und hat gar nicht die Möglichkeit, bei allen die Sache durchzuziehen. Wenn man einfach den Arbeitsaufwand für Waldorf erhöht, wo es geht, kann es sein, dass sie einfach irgendwann die Klappe halten. Z.B. Kann man darauf warten, dass das Schreiben per einschreiben kommt und bei den anderen einfach behaupten, sie seien nicht angekommen. Dann die Protokolle anfordern usw.

Ansonsten kannst du es auch einfach auf einen Prozess ankommen lassen. Wer weiß, ob da Waldorf überhaupt dran interessiert ist. Leute die einfach so 500€ überweisen sind ihnen bestimmt lieber.

Schließlich hat er illegal urheberrechtlich geschützte Materialien verbreitet.
Ich heul gleich!
 
Tenor war, dass das wohl nicht unberechtigt ist, was die machen
Unter was für Winkeladvokaten verkehst du? 😀

Mal ganz ehrlich, ich "verkehre" auch mit ein paar Juristen, zugegeben eher in Staatsdiensten als in der Privatwirtschaft, aber die kennen für das, was die betreiben nur ein Wort: Rechtsmissbrauch.

Das fängt schon damit an das Bearbeitungsgebühren schon so hoch angesetzt werden, das es gegen jeden Anstand verstößt.
Und genau das ist ja das Unverschämte: da geht es nicht darum irgend einem Klienten zu seinem Recht zu verhelfen (die meisten dürften davon wenig wissen - siehe mangelnde Vollmacht), sondern die Masche ist schlicht und ergreifend die irgend eine verstörte Omi oder eine Mutter/Vater, welche glaubt Sohnemann hat Scheiße gebaut zu erwischen, welche dann aus lauter Panik die vollkommen überzogenen Forderungen bezahlen. Ich habe NOCH NIE eine Abmahnung gesehen die einigermaßen seriös gewesen wäre (also Forderungen in Höhe von etwa 10-20 des einfachem Verkaufswertes und Bearbeitungsgebühren von max. 100€).

Das Geschäftsmodell basiert darauf das einer von hundert oder zweihundert Angeschriebenen halt zahlt ohne sich zu wehren. Geklagt wird da nicht, der Streitwert ist viel zu gering und gewinnen würden die eh nicht.

Sorry, solche Vereine sind das abolut letzte. Nicht anders als Abzocker am Telefon oder so. Wenn etwas für nen miesen Ruf von Anwälten sorgt, dann die...
 
Also erstmal danke nochmal für die Antworten! 🙂 Heute ging die modifizierte Unterlassungserklärung raus per Einschreiben und vorab per E-Mail. Bettelanrufe und -briefe von denen werden jetzt solange ignoriert, bis was vom Gericht kommt. Laut Statistiken sind letztens Jahr etwa 87.000 von den Mahnbriefen rumgeschickt worden von Waldorf Frommer, es kam aber lediglich zu zwei Gerichtsverhandlungen - und in beiden Fällen war WF nicht Kläger, sondern Angeklagter.

Unabhängig von der "moralischen Dimension" des angeblichen Filesharings, sind solche Anwaltskanzleien aus noch ganz anderen Gründen unseriös. In ihren Mahnung suggerieren sie den Menschen nämlich (bzw. schreiben sogar wörtlich), dass mit einmaligen Zahlen des Betrags alles erledigt sei. Ganz im Gegenteil ist das aber juristisch so schwammig formuliert, dass man mit einer Unterschrift wohl Pandoras Box öffnet. Hinzu kommt dann das übliche Prozedere der Drohbriefe und -anrufe mit abartigen Forderungen und kafkaesken Tricks.
 
Wie alt bist Du?:huh:
Zwischen ein moeglicherweise begangenes Unrecht einzugestehen und dafuer dann zu buessen und zur Waffe zu greifen sind wohl ein paar Unterschiede gegeben?!
Wo leben wir denn hier? Anarchie? Es gibt Gesetze, an die man sich halten muss und Verdienstmoeglichkeiten, die man nutzen darf.

viel zu alt...das wohl so der klassiker seine diskussiongegner als infantil darzustellen...
kann mich leider nich mit der gleichen regimekonformität brüsten wie du ;D

anarchie ist auch übrigens gewaltlose ordnung, der von mir vertretene standpunkt ist eher dem chaos zugewendet.
nicht jede verdienstmöglichkeit die man nutzen darf, sollte auch genutzt werden. das ist so ein kapitalismusphänomen...wo es hinführt zeigt sich ziemlich deutlich.

Hoffentlich nicht? Schließlich hat er illegal urheberrechtlich geschützte Materialien verbreitet.
der film is so schwach...ich würd den hersteller gern verklagen, weil er meine zeit gestohlen hat. 😉
film - und musikindustrie haben einfach den schuss nicht gehört, das internet unterschätz und jetzt kämpfen sie mit allen mitteln um ihr bröckelndes imperium zu retten und dann gibt es noch die siechkriecher die auf den zug mit aufspringen weil ihr jurastudium für mehr nicht gelangt hat.
ich finde die frage sollte nicht sein, wer mehr im recht ist, sondern wer wem mehr schadet?

-aber wie will man das messen, die zwischenmenschlichkeit bleibt da vor den lebenserhaltungskosten eben auf der strecke...

urheberrecht ist auch so ne fragwürdige sache...in einer besseren welt, da...ach was red ich hier von utopien ;D


sorry großschmitt, für den exkurs
 
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Sorry, solche Vereine sind das abolut letzte. Nicht anders als Abzocker am Telefon oder so. Wenn etwas für nen miesen Ruf von Anwälten sorgt, dann die...
Sicher sind das absolute Superärsche. Mit berechtigt meinte ich, dass sie mit einer Klage durchkommen würde. Wenn sie nämlich die Datensätze haben und einen Anti-Fileshare-Richter finden, dann klappt das wohl. Wurde mir so gesagt. Ich weiß es doch auch nicht, hab doch was vernünftiges studiert. :gap:
Aber wie gesagt, erst reagieren, wenn man unbedingt muss. ZB. einfach auf ein Einschreiben warten und den Rest ungeöffnet in die Tonne.
 
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Mit berechtigt, meinte ich, dass sie mit einer Klage durchkommen würde. Wenn sie nämlich die Datensätze haben und einen Anti-Fileshare-Richter finden
Da müssen sie bloß nach Hamburg gehen, da sitzt das ganze Landgericht voller spinnerter Ludditen. Zumindest kommen die so rüber.
 
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hab doch was vernünftiges studiert. :gap:

GP? 😛

@Großschmitt:
Da werden wohl noch das ein oder andere Schreiben von denen kommen, jedoch immer noch nicht als Einschreiben ...
Falls sich was entwickelt, sag mal Bescheid.
Meine Angelegenheit mit denen is nu glaub ich ..k a, 2 Jahre her. Auch nie wieder was gehört. 🙂
 
Wenn sie nämlich die Datensätze haben und einen Anti-Fileshare-Richter finden, dann klappt das wohl
Die behaupten in ihren Schreiben zwar gerne das Gegenteil, aber als Beklagter hat man immer das Recht auf Verhandlung am eigenen Wohnsitz. Jupp, machmal gibts Gerangel das andere Landgerichte sich gerne mal zständig fühlen, aber wenn man darauf besteht gibts nix zu rütteln. Und das eigene Landgericht sollte man ungefähr einschätzen können was "strenge gegen filesharer" angeht.
Und was IPs angeht: tja, die Sache ist die, das die im Falle eines Falles erst mal nachweisen müssen woher die wissen das du irgendwas gesaugt hast. Soll heißen die müssen rausrücken wie die an deine IP gekommen sind. Und da gibts eigentlich nur die Möglichkeit das einer von deren Wasserträgern/Informanten selbst im entsprechenden filesharing Netzwerk rumgehangen haben muss, sprich selber gezogen haben. Und Beweise die man nur durch eine Straftat erlangt hat sehen die meisten Richter eher ungern.

Aber jo, das vorgehen ist schon richtig: modifizierte UE abgeben, damit das Verfahren unrentabel wird. Danach alles was von denen kommt in die Tonne treten, relevant ist nur was vom Gericht kommt...und ich denke da wird nix kommen.
 
Und Beweise die man nur durch eine Straftat erlangt hat sehen die meisten Richter eher ungern.
Filesharing ist aber keine Straftat. Es geht hier ja um Zivilrecht. Und der Rechteinhaber wird ja nicht denjenigen verklagen, den er mit der Datensuche beauftragt hat. Von daher ist das kein Argument.
Die behaupten in ihren Schreiben zwar gerne das Gegenteil, aber als Beklagter hat man immer das Recht auf Verhandlung am eigenen Wohnsitz.
Nee, die können sich das aussuchen. Nennt sich "fliegender Gerichtsstand". Das ist wohl aber umstritten und wirds wohl irgendwann nicht mehr geben. Zur Zeit gehts aber noch. So zumindest mein Kenntnisstand.

Naja, das Problem an diesen Abmahnungen (Also an allen, egal von wem) ist mMn, das ein großer Prozentsatz einfach zahlt. Deswegen ist das quasi eine Gelddruckmaschinerie. Die werden aber, wenn ich meine Einschätzung mal anbringen darf, niemals damit vor Gericht ziehen.

Man kann jedem nur raten: "Keine Panik!" und "Nicht Zahlen!" 😛olice:


Nein, afrikanischer Volkstanz und Erlebnispädagogik auf Bachelor
 
Naja, das Problem an diesen Abmahnungen (Also an allen, egal von wem) ist mMn, das ein großer Prozentsatz einfach zahlt. Deswegen ist das quasi eine Gelddruckmaschinerie. Die werden aber, wenn ich meine Einschätzung mal anbringen darf, niemals damit vor Gericht ziehen.

Man kann jedem nur raten: "Keine Panik!" und "Nicht Zahlen!" 😛olice:

Genau das ist es.
Meinte der Anwalt damals auch.
Wenn die in einer Welle wieder, k a 10.000 Leute abmahnen und auch nur 10% davon bezahlen, da kommt bei 506€ Bearbeitungsgebühr ein ordentliches Sümmchen raus. Dafür macht der Kopierer auch gerne Überstunden 😉
Also reine Bauernfängerei.

Wobei die Masche schon ganz gut ist von denen.
Vor allem diese vollkommen irrsinnige Deadline .. ich glaub, nachdem ich die Post bekommen hatte, hatte ich noch 2, wenn ich gar nur einen Tag Zeit. Da wird einem im ersten Moment schon ein wenig flau im Magen.
 
nur gibt es hierzulande keinen Richter der dieser Argumentation folgt. ^^
Doch, es gibt welche. Es gibt auch welche, dies nicht tun. Die einen sagen so, die anderen sagen so bzw. "kommt darauf an" (Juristen-Standardfloskel)

So, jetzt hab ich auch noch bei JuS online 🙄 nachgeschaut und da steht folgendes:
Eine Übertragung dieser Ansicht auf Internet-Veröffentlichungen war vom OLG Bremen, 2 U 139/99, abgelehnt worden: Der Kläger könne sich den Gerichtsort nicht beliebig aussuchen. Die Entscheidung des OLG Bremen hat sich bislang nicht durchgesetzt; nach wie vor entscheiden die Landgerichte, so in Hamburg (! extra für Bloodknight), Berlin, Nürnberg und Köln, gemäß § 32 ZPO und sehen sich für Internet-Veröffentlichungen als zuständig an, auch bei Veröffentlichungen im Ausland.
 
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