Das Vollmachtspalaver bringt nun wirklich nix. Eine Abmahnung, wie vG die erhalten hat, ist Rechtspflege und braucht KEINE Vollmacht, um wirksam zu sein.
Das war tatsächlich mal strittig, ist aber vom Bundesgerichtshof so geklärt worden.
Aktenzeichen I ZR 140/08
Urteil vom 19. Mai 2010
Ein IP Protokoll haben Sie ganz offensichtlich auch, ansonsten könnten man die Person überhaupt nicht in Beziehung zur Tat bringen. Da der Brief ja an die richtige Adresse ging, kann man davon ausgehen, dass das kein Glückstreffer war. Normal wird da das Protokoll auch noch mitgeschickt, ansonsten kann man es anfordern.
Und wer da tatsächlich der Runterladende war, ist nicht wesentlich um die Ansprüche geltend zu machen, denn solange der Verstoss vom Anschluss vGs erfolgt ist, isser auch der zu Beschuldigende. Jeder ist für seinen Internetanschluss und die Sicherungs desselben selbst verantwortlich.
Da liesse sich bestenfalls nachweisen, dass man zu der betreffenden Zeit den Anschluss nicht genutzt haben kann. (auf Arbeit und die Kinder warens, oder im Urlaub und die böse Putzfrau wars, oder was in der Richtung). Das muss aber der Anwalt nicht beweisen.
Nun kommts drauf an, was der Anwalt vorgeschlagen hat, also welchen Gegenstandswert er ansetzt, welche Strafhöhe und ob das realistisch erscheint, und natürlich welche Auslagen er bei vG geltend machen will.
Ob man einen eigenen Anwalt einschaltet oder nicht hängt erstmal davon ab, um welche Beträge gestritten wird. Oft kann der zwar den Betrag runterhandeln, aber er kann nicht hexen, und kostet selbst auch wieder Geld. Eine berechtige Abmahnung kann er jedenfalls nicht zurückweisen, IP Protokolle taugen als Beweis.
Und freilich auf die Kernfrage, und die geht an vG: Ist die Abmahnung berechtigt, oder unberechtigt?
Die Aussagen dazu erscheinen mir durchaus nebulös...
Nicht reagieren und es drauf ankommen lassen sollte man NUR DANN, wenn man wirklich sicher ist, den Verstoss nicht begangen zu haben. Dann käme es im schlimmsten Fall zu einem Verfahren, und wenn nicht einwandfrei festgestellt werden kann, dass der Film / Album, wasauchimmer runtergeladen wurde, dann passiert schlicht nix.
Das war tatsächlich mal strittig, ist aber vom Bundesgerichtshof so geklärt worden.
Aktenzeichen I ZR 140/08
Urteil vom 19. Mai 2010
Ein IP Protokoll haben Sie ganz offensichtlich auch, ansonsten könnten man die Person überhaupt nicht in Beziehung zur Tat bringen. Da der Brief ja an die richtige Adresse ging, kann man davon ausgehen, dass das kein Glückstreffer war. Normal wird da das Protokoll auch noch mitgeschickt, ansonsten kann man es anfordern.
Und wer da tatsächlich der Runterladende war, ist nicht wesentlich um die Ansprüche geltend zu machen, denn solange der Verstoss vom Anschluss vGs erfolgt ist, isser auch der zu Beschuldigende. Jeder ist für seinen Internetanschluss und die Sicherungs desselben selbst verantwortlich.
Da liesse sich bestenfalls nachweisen, dass man zu der betreffenden Zeit den Anschluss nicht genutzt haben kann. (auf Arbeit und die Kinder warens, oder im Urlaub und die böse Putzfrau wars, oder was in der Richtung). Das muss aber der Anwalt nicht beweisen.
Nun kommts drauf an, was der Anwalt vorgeschlagen hat, also welchen Gegenstandswert er ansetzt, welche Strafhöhe und ob das realistisch erscheint, und natürlich welche Auslagen er bei vG geltend machen will.
Ob man einen eigenen Anwalt einschaltet oder nicht hängt erstmal davon ab, um welche Beträge gestritten wird. Oft kann der zwar den Betrag runterhandeln, aber er kann nicht hexen, und kostet selbst auch wieder Geld. Eine berechtige Abmahnung kann er jedenfalls nicht zurückweisen, IP Protokolle taugen als Beweis.
Und freilich auf die Kernfrage, und die geht an vG: Ist die Abmahnung berechtigt, oder unberechtigt?
Die Aussagen dazu erscheinen mir durchaus nebulös...
Nicht reagieren und es drauf ankommen lassen sollte man NUR DANN, wenn man wirklich sicher ist, den Verstoss nicht begangen zu haben. Dann käme es im schlimmsten Fall zu einem Verfahren, und wenn nicht einwandfrei festgestellt werden kann, dass der Film / Album, wasauchimmer runtergeladen wurde, dann passiert schlicht nix.
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