1. Edition Artefakte

Sascha Knauf

Aushilfspinsler
05. Mai 2017
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Hallo,

wenn man in seiner Armee einen Helden hat, darf man ihm durch die Treuefähigkeiten ein Artefakt zuordnen. Je Bataillon darf man weiteren Helden jeweils ein weiteres Artefakt geben. Kein Held darf zwei Artefakte besitzen, deshalb dürfen named Heros kein Artefakt bekommen. Und jetzt meine Frage:

Darf man, wenn man ein Bataillon besitzt, zwei Helden seiner Armee dasselbe Artefakt zuordnen?

Viele Grüße
Sascha
 
Ich habe das mit dem ganzen zuordnen noch nicht ganz gerafft.

Ok ich habe einen General. Der bekommt die Gemeralseigenschaft.
Darf er jetzt aber auch ein Artefakt UND ein Dämonengeschenk UND eine
Dämonenkraft erhalten???

Oder darf jeder Hero nur EINS der eben genannten Dinge erhalten?

Heißt General NUR Generalseigenschaft
HERO 1 NUR Artefakt
HERO 2 NUR Dämonengeschenk
HERO 3 NUR Dämonenkraft

Oder kann einer alles haben und die anderen nichts , weil nichts mehr übrig ist??


Zweites Thema:
Wie sieht es mit den Zaubern aus ?

Als Tzeentch Spieler habe ich die Möglichkeit aus der LEHRE DES SCHICKSALS und LEHRE DES WANDELS auszuwählen.

Da steht bei beiden Texten am Anfang folgendes:

" Jeder Arcanite - Wizard und Mortal - Wizard ( oder auch andere Einschränkungen der Wizard) in einer Armee des Tzeentch kennt einen zusätzlichen Zauber aus der LEHRE DES SCHICKSALS "
bzw im anderen Text :
" aus der LEHRE DES WANDELS "

Sofern die Keywords passen könnte ich also einem Wizard je einen Zauber aus dem jeweiligen Bereich geben?
Also bekommt jeder Wizard im optimalem Fall 2 neue Zauber??
 
Also im Falle der Zauberlehren gilt das aktuelle Errata:

Errata Chaos schrieb:
DISCIPLES OF TZEENTCH
Seite 73
- Magische Lehren:
Ändere dies wie folgt:
"Magische Lehren: Die Champions des Tzeentch werden seit jeher wegen ihrer Beherrschung der Hexenkunst gefürchtet. Jeder WIZARD deiner Armee erhält einen einzelnen Zauber aus einer von zwei magischen Lehren - der Lehre des Schicksals oder der Lehre des Wandels-, abhängig davon ob es sich bei dem Modell um einen sterblichen Hexer oder einen Dämon des Tzeentch handelt.
Jeder Zauberer kann also nur noch einen Zauber dazu bekommen, selbst wenn er die Berechtigung für beide Lehren hätte.

Bezüglich der Gegenstandfrage fehlt mir gerade mein Buch als Referenz (hab ich erst heute Abend). Aber als Frage? Gelten laut Werden die Dämonengeschenke und/oderDämonenkräfte in der Beschreibung oberhalb der Gegenstände quasi mit Artefakten gleichgesetzt oder nicht?
Wenn sie nämlich wie Artefakte behandelt werden gelten für die die gleichen Einschränkungen.

Ich hab jetzt nur das Beispiel für Stormcast Eternals und Bonesplitterz. B
ei den Stormcast Eternals sind die Artefakte auch in "Blessed Weapons", "Enchanted Armour", "Magical Artefacts", "Treasured Standards" und "Mystic Lights" unterteilt und bei Bonesplitterz in "Magical Artefacts" und "Arcane Treasures".
Trotzdem zählen alle 5 Gruppen bei den Stormcasts bzw. die 2 Gruppen bei den Bonesplitterz gegen das Gesamtkontinent an Artefakten und auch die Regelung, dass jeder Held maximal ein Artefakt haben kann. Würde mich auch ohne wenn Artefakt, Dämonengeschenk, Dämonenkraft die equivalente zu den von mir genannten Beispielen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut und Dämonengeschenke bzw Dämonenkraft darf der General NUR haben, wenn er noch kein Artefakt hat? Richtig?
Also seine Gemeralseigenschaft und entweder 1 Artefakt ODER 1 Dämonengeschenk ODER 1 Dämonenkraft!?

Hatte nämlich angenommen , dass der General seine Eigenschaft UND Artefakt UND Dämonengeschenk haben darf.
Was ja sehr stark wäre
 
So, ich hab jetzt mal ins Buch geschaut.

Bei den Dämonengeschenken steht auch die entsprechende Formulierung:
Seite 78 schrieb:
Wenn deine Tzeentch- Armee aus DAEMON-, ARCANITE und MORTAL-Einheiten besteht, werden Dämonengeschenke wie Artefakte der Macht behandelt, wenn ermittelt wird, wie viele davon deine Armee enthalten darf.
Dämonengeschenke sind also wirklich nichts anderes als Artefakte für Dämonenhelden.

Und ja. Generalseigenschaft + 1 Artefakt/Dämonengeschenk geht.