Guten Morgen, genau das hab ich in einem Satz geschrieben 😀Das sehe ich anders. Die Sonderregel ist nicht der Waffeneffekt "Giftwaffe", sondern dass sie die eigenen Waffen zu Giftwaffen macht. Durch Toxinkammern veränderte Waffen sind also der einzige Fall, wo m.E.n. 100% klar ist, dass sie eine Spezialwaffe im Sinne von RB S. 42 sind und wo der Effekt auch nur dann eintritt, wenn man sie benutzt (und nicht einfach nur hat, wie man das bei den anderen Tyra-Waffen interpretieren kann).
JEtzt ist es aber so, dass durch die Toxinkammern ja Spezialwaffen (z.B. Sensenklauen) zu Spezialwaffen (Sensenklauen mit Gift-Regel) werden. Da man dann quasi trotzdem nur eine einzelne Spezialwaffe benutzt, die aber halt zwei Effekte hat (Einser wiederholen, Gift 4+), ist eine "Kombination" (die ja eigentlich keine Kombination ist, weil gleiche Waffe!) möglich.
So würde ich das sehen. Die Kombo von Tyra-Waffe und Gift ist prinzipiell immer möglich, auch in der Auslegung dass man nur eine Spezialwaffe pro Runde benutzen kann - weil man ja tatsächlich auch nur eine Waffe mit 2 Effekten benutzt.
Wie sehr ihr das?
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Toxinkammern sind Biomorphe, die Boni (Giftwaffe 4+) bekommt man zusätzlich zu den Waffenboni (Rending, Attacken wiederholen, usw.)
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