copyrightänderungen

Nutzungsrecht betrifft doch nur Bild- und Tonträger, sowie "nichtmaterielle" Güter.
Obwohl sich das Nutzungsrecht dabei auf den Inhalt der CD und nicht auf die CD selbst beschränkt.
Die CD darf ich sehr wohl "umbauen".

Wenn ich somit einem Künstler ein Bild abkaufe darf ich da sehr wohl selber drin rumpinseln, ich darf halt nur nicht behaupten es wäre allein von mir gemalt.

Und solange GW nicht einen extra Kaufvertrag mit Nutzungsbestimmungen in jeden Blister legt mache ich mit den Minis was ich will, da können die mir rein gar nix!

Edit: Magua war einen Tick schneller
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Stupor Mundi @ 21.01.2007 - 11:41 ) [snapback]957444[/snapback]</div>
Aber zum Beispiel nicht mit dem Cover der CD.
Das ist schon wieder geistiges Eigentum. Und genau so sehe ich das bei Miniaturdesign. Wenn GW drauf pochen würde, könnte man Umbauten im "offiziellen" Rahmen wohl vergessen (tun sie natürlich nicht, sonst könnten sie ja ihren Einzelteile Handel kicken...)
[/b]

Du willst mir also erzählen, dass mich die Musikindustrie verklagen kann, wenn ich auf ein Albumcover etwas verändere. rofl

Was ich nicht machen darf ist, z.B. eine Miniatur umbauen und anschließend behaupten es wäre eine GW Originalfigur.

Worauf GW pochen darf ist, dass man umgebaute Miniaturen als Originalfiguren bezeichnet.
 
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Du willst mir also erzählen, dass mich die Musikindustrie verklagen kann, wenn ich auf ein Albumcover etwas verändere. rofl [/b]
genaueres kann ich dir zwar nicht sagen, aber das kann sie auf jeden fall, so bald du es veröffentlichst. Sonst kannst du ja auf allen möglichen bildern ein strich draufmalen und es als eigenprodukt veröffentlichen, um es mal vereinfacht zu sagen.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Muh @ 21.01.2007 - 12:52 ) [snapback]957482[/snapback]</div>
genaueres kann ich dir zwar nicht sagen, aber das kann sie auf jeden fall, so bald du es veröffentlichst. Sonst kannst du ja auf allen möglichen bildern ein strich draufmalen und es als eigenprodukt veröffentlichen, um es mal vereinfacht zu sagen.
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Wo und wie genau diese Grenze liegt, entscheiden Gerichte.

Wir reden ja hier über den Privatbereich, und nicht über den kommerziellen Bereich.

Mir geht es darum, dass ich mit meinem Eigentum machen kann, was ich will. Selbstverständlich ist Produktpiraterie etwas anderes.

Klar ist jemand, der einen Marine auf dem Schulterpanzer ein X reinritzt und diesen nachgießt und verkauft rechtlich zu belangen.
 
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Ja, laut GW darf man jetzt "offiziell" HdR und whf Minis miteinander umbauen. Etwas, was man schon immer durfte. [/b]
wenn du den thread richtig durchlesen würdest, dann würdest du wissen, das es gerade darum geht, dass GW diese umbauten offiziell nicht akzpetieren konnte und dies sich nun geändert hat, in sofern, dass einzig und allein GW selbst diese nicht unbauen darf und alle anderen kunden etc. mit diesen umgebauten figuren in allen offiziellen GW turnieren, wettbewerben, lädenspielen usw. antreten dürfen.

das man für den privaten gebrauch modelle mit lizenzen verschiedener herkunft kombinieren kann, ist wohl jedem klar.
 
so gesehen hast du natürlich recht, was früher mehr oder weniger illegal geschah ist nun legal. Schaden kann, so weit ich denken kann, keiner der beteiligten nehmen.

ich denke ja, wir sind und einig, wobei wir uns nie uneinig waren und die ganze diskussion mehr oder weniger ein "aneinandervorbeireden" bzw. ein missverständnis war :lol:
 
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Wenn ich somit einem Künstler ein Bild abkaufe darf ich da sehr wohl selber drin rumpinseln, ich darf halt nur nicht behaupten es wäre allein von mir gemalt.[/b]

zonk ! durch das bemalen einen gekauften bildes, kann sich der ursprüngliche maler in seiner "ehre" verletzt fühlen und darf auf sein urheberrecht pochen. dann muss man dafür sorgen, dass das bild in den ursprünglichen zustand zurückversetzt wird.

bsp (hatten wir grad in medienrecht ^^)
maler M hatte ein bild mit barbusigen frauen gemalt und an käufer K verkauft. der bemalt die bilder dann so, dass die frauen bekleidet wirken (an den entscheidenen stellen). M konnte jedenfalls erwirken, dass das bild wiederhersgetellt wird und er trotzdem die einnahmen durch den verkauf behalten dürfte.

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Du willst mir also erzählen, dass mich die Musikindustrie verklagen kann, wenn ich auf ein Albumcover etwas verändere. rofl[/b]

die musikindustrie nicht, aber der maler/ersteller des covers schon...es ist halt sein geistiges eigentum.

@ ich darf mit meinem besitz machen, was ich will

geht auch nicht. es gibt auch hier einschränkungen zB dürfte ich nichts vermieten (-> siehe verwertungsrechte)
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Muh @ 21.01.2007 - 19:11 ) [snapback]957708[/snapback]</div>
das ist mir auch shcon aufgefallen, als ich deine erste post gelesen habe...
ich schätzte einfach mal, dass das noch nicht aktualisiert wurde.
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Oder, wie gesagt, das Rothemd hat dir erzählt, was du seiner Meinung nach hören wolltest, damit du Sachen kaufst.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(masterkie @ 21.01.2007 - 17:54 ) [snapback]957652[/snapback]</div>
zonk ! durch das bemalen einen gekauften bildes, kann sich der ursprüngliche maler in seiner "ehre" verletzt fühlen und darf auf sein urheberrecht pochen. dann muss man dafür sorgen, dass das bild in den ursprünglichen zustand zurückversetzt wird.
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Ein weiteres Beispiel (grob) in die Richtung ist der Fall des Architekten des neuen Berliner Hauptbahnhofes gegen die DB. Die DB hatte seinen Entwurf des Bahnhofes in einigen Punkten modifiziert (und ich meine jetzt nicht das Stahlträger runterschmeißen während des Sturms) und muss ihm wohl jetzt nach Klage dafür Schadensersatz (o.ä.) zahlen!