Da GW die Sachen geschrieben und publiziert hat, hat die Firma das Urheberrecht daran. Die Art der Veröffentlichung und die Gültigkeit der Regeln sind dabei egal.Unterliegt das Dokument samt Inhalt dem Urheberrecht? Die Regeln ja wohl nicht, denn sie sind ja per WD publiziert worden. Stats und Werte gelten als inoffiziell, weil sie für die 3. Edt. geschaffen worden sind, aber da Games Workshop das BCM-Modell nach vor über die MO anbietet...
Bei einer wortgetreuen Wiedergabe oder einer nicht erlaubten Übersetzung liegt schon ein Verstoß vor. Übrigens ist es egal, ob es sich dabei um Fanmade-Regeln oder GW-Artikel handelt. Auch ein Spieler, der einen Codex "Seepferdchenreiter von Blub" geschrieben hat, hat erst einmal daran seine Urheberrechte. Der Unterschied ist halt, dass sich Spieler meist über eine Verbreitung freuen, während man bei GW (und anderen Firmen mit kommerziellen Interessen) nicht sicher sein kann, ob nicht doch mal ein Anwalt schreibt.Fanmade-Regeln dürfte ich ja ohne weiteres posten, wie siehts aber aus, wenn ich die WD-Regeln abschreibe, an die 6. Edt. anpasse und das dann online stelle? Wo beginnt der tatsächliche Copyright-Verstoss?
So, jetzt aber zurück zum Thema:
Ich halte Ini 6 auch für zu hoch. Ini5 ist schon überdurchschnittlich. Stattdessen würde ich ihm eher im Nahkampf "Rending" geben, was nicht so stark wie S7 DS2 ist, jedoch noch immer Volltreffer mit den Pistolen darstellen kann.