Mal noch ein paar kurze Worte zu den Modalitäten des Grundgesetzes:
Ganz falsch ist es nicht, wenn darauf verwiesen wird, dass das Grundgesetz die Bedingungen, die es gewährleisten sollte, selbst nicht erfüllt. So heißt es bereits in der Präambel, dass "sich das Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" habe, tatsächlich ist es 1948 vom sog. Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und formuliert worden. Die Mitglieder dieses Parlamentarischen Rates sind ferner nicht vom Volk, sondern von den Landtagen nominiert worden, die dann auch das Grundgesetz ratifizierten (trotz der Ablehnung Bayerns).
Die Wiedervereinigung hätte eigentlich eine gute Gelegenheit geboten, gemäß Artikel 146 die fehlende Legitimation des Grundgesetzes per Volksabstimmung auszugleichen. Sicher, aus dem Interim, das maßgeblich von den Alliierten vorangetrieben wurde, hat sich gelebtes Recht entwickelt, gleichsam gewachsene Strukturen, aber strenggenommen werden die eigenen Buchstaben des Konstituierungstextes nicht befolgt.