Ich sehe da schon einen gewissen Unterschied.Umgekehrt kann man auch nicht die Fahrzeug- bzw. Kraftstoff-Hersteller verpflichten die Verantwortung für das Nutzungsverhalten eines Fahrzeughalters zu übernehmen. Der Fahrzeughalter war auch ohne E10 bereits selbst verantwortlich, vom Tanken des richtigen Kraftstoffes bis hin zur Wartung. (Das Fahrzeug ist ja immerhin sein Eigentum, wer zu faul ist kann entsprechende Service-Verträge buchen)
Das Tanken des richtigen Kraftstoffes und regelmäßige Wartung sind in
meinen Augen obligatorisch und sorgen nicht für unverhältnismäßige Mehr-
kosten (beim Tanken) bzw. sind für alle Autofahrer gleich (TÜV-Abnahme).
Verlangt man jedoch von einem "E10-Nutzer", das er seinen Tank innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes verbrauchen muss, um Schäden an seinem
Fahrzeug zu vermeiden, so zwingt man dem Nutzer ein Nutzungsverhalten
auf, das ihn gegenüber Nutzern herkömmlicher Treibstoffe benachteiligt.
Ich hab also nur die Wahl meinen Tank leer zu fahren, selbst wenn ich
gar nicht fahren muss, oder Schäden an meinem Auto zu riskieren.
Klar, aber wo stehen diese "Grundlegenden Pflichten"? Ich hab gestern zumLängere Standzeiten kommen nicht aus dem Nichts bzw. sind fast immer langfristig geplant, auch im Ausnahmefall kann man noch entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wenn die Planung des Halters salopp gesagt nicht über "Ich stell die Karre dann mal 12 Monate in die Garage" hinausgeht sollte klar sein, wer welche grundlegenden Pflichten vernachlässigt hat.
ersten Mal von dem E10-Problem bei längeren Standzeiten gehört. Wird
man vom Tankwart drauf hingewiesen? Informiert die Regierung einen
darüber? Steht das irgendwo im Wartungsbuch? Kann man das auf der Seite
nachlesen, wo man auch die Tauglichkeit seines Autos überprüfen kann?
Auf was berufen sich die "anderen", wenn sie die Verantwortung dafür dem
Autonutzer zuschieben? Und woher soll der E10-Tanker das wissen, sofern
er es nicht gerade zufällig irgendwo mit bekommt?
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