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Nochmal zum Nurgle...

Echt geile miniaturen udn so fein gearbeitet... Ich frag mich nur wei man so fette Klumpen plastik bekommt... Auch sehr großartig bemalt sind die... Schwups waren die fertig die Meisterwerke... hat kaum 3 minuten gedauert, da hatte der Meister sein meisterwerk fertig... Es soll solche menschen gegeben haben... einer hieß glaub "pikazzo" 😀... soeiner ist das auch... Voll porno gut bemalt dier Plastikklumpen... Vielleicht ist der Prinz auch nur in einer Schleimblase die er grade darstellt... Kann ja bei Nurgle durchaus möglich sein... aber da gleich von einem DEAL zu sprechen halte ich für übertrieben... da wird glaube ich nichts gedealt ausser das sind angemalte haschischklümpchen... dann könnte das sein...

so mfg 😛h34r:
 
Originally posted by chaosritter@18. Mar 2006 - 21:49
sihte einfach scheise aus.
da siht ja jede andere heslichr figur schön aus.
meintest du?

sieht einfach scheiße aus.
da sieht ja jede andere hässliche figur schöner aus.


sorry...aber das konnt ich net so stehn lassen :lol:

zum thema: als kind freut mans ich bestimmt wenn der papa die sammlung auflöst ^^
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Fleshtearer @ 12.12.2005 - 14:35 ) [snapback]728955[/snapback]</div>
Was viele Leute nicht wissen:
Der Sruch hilft nur bei verkäufen von Privatpersonen.
Wenn ein Händler diesen Spruch bei seinen Auktionen reinsetzt kann man diesen getrost ignorieren, da Händler immer an eine zweijährige Gewährleistungsfrist gebunden sind!
[/b]

Aber nur wenn die Ware nach zwei Jahtren noch im Auslieferungszustand ist. Und das ist wohl bei den wenigsten Modellbau Artikel der Fall. Oder wartest Du immer erst 2 Jahre bis Du deine neuen Minis zusammenbaust? 😉
Die gewähleistung endet in dem Moment wo Du das erste Teil aus dem Gußrahmen entnommen hast und damit die Ware als Eigentümer in gebrauch nimst.
Ein Quali-check muß wenn vonher erfolgen - oder mit dem Umtausch is nichts oder nur bei sehr kolanten Händlern 🙁
 
Ich finde diese Auktion schlägt wirklich dem Fass den Boden aus:

Pro Panited.... Wirklich!
[/quot ]

Da ist ein richtiger Pro - painter dran gewesen das kann echt jeder sehen.

Ich bin auch nicht der beste - aber sowas da hätte ich angst das die Kamara kaputt geht wenn die solche Bilder machen muß. 😀 😛 :lol: :lol: 🙄 🙂 😉
 
@Dark Scipio: Du verstehtst das falsch:
Er wurde (lange,lange her) von der Person professionell unter Aufsicht des HMT usw. bemalt. Damals sah er auch genial aus. Dann wurde er professionell entfärbt und in besoffenem Zustand, vom kleinen Bruder oder vom Hund der Person noch mal bemalt. In diesem Zustand kann man ihn jetzt erwerben. Also greift zu!
Außerdem ist nur die Kamera schuld, das Bild ist nur schlecht gelungen... :lol:
 
<div class='quotetop'>ZITAT(ruestmeister @ 19.08.2006 - 19:30 ) [snapback]873966[/snapback]</div>
Aber nur wenn die Ware nach zwei Jahtren noch im Auslieferungszustand ist. Und das ist wohl bei den wenigsten Modellbau Artikel der Fall. Oder wartest Du immer erst 2 Jahre bis Du deine neuen Minis zusammenbaust? 😉
Die gewähleistung endet in dem Moment wo Du das erste Teil aus dem Gußrahmen entnommen hast und damit die Ware als Eigentümer in gebrauch nimst.
Ein Quali-check muß wenn vonher erfolgen - oder mit dem Umtausch is nichts oder nur bei sehr kolanten Händlern 🙁
[/b]

Absoluter Quark.
Nach Deiner Definitition dürfte ich jedwede von mir erworbene Ware erst nach 2 Jahren aus der Verpackung nehmen. Egal ob Mini, Computer, Fernseher oder Lockenwickler.
Solange der Schaden in der Ware selbst begründet ist greift die gesetzliche Gewährleistung.
Entsteht der Schaden jedoch durch unsachgemäßen Umgang oder falsche Behandlung ist's Essig mit Gewährleistung.
Im Übrigen bedeutet Gewährleistung nicht automatisch Umtausch, vielmehr sind Händler oder Hersteller zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.

Im Modellbau ist das natürlich nur schwerlich nachweisbar, dennoch ein paar Beispiele (fiktiv):

1. Modellbausatz von Revell
Gekauft, Gußrahmen auf Schäden geprüft und dann zusammengebaut.
Beim Bemalen bemerkst Du jedoch, das sich an einer bestimmten Stelle das Material unter der Farbe auflöst.
Da Du aber nur Kleber und Farbe des selben Herstellers benutzt hast liegt hier eindeutig ein Materialfehler vor, also hast Du vollen Anspruch auf Gewährleistung.

2. Wieder ein Modellbausatz
Selbes Spiel wie im vorigen Beispiel, nur stellt sich beim Zusammenbau heraus das einige Teile absolut nicht zusammenpassen da sie sich anscheinend verzogen haben.
Auch hier wurden schon Teile aus dem Gußrahmen getrennt, dennoch besteht auch hier ein Gewährleistungsanspruch.