<div class='quotetop'>ZITAT(ruestmeister @ 19.08.2006 - 19:30 ) [snapback]873966[/snapback]</div>
Aber nur wenn die Ware nach zwei Jahtren noch im Auslieferungszustand ist. Und das ist wohl bei den wenigsten Modellbau Artikel der Fall. Oder wartest Du immer erst 2 Jahre bis Du deine neuen Minis zusammenbaust? 😉
Die gewähleistung endet in dem Moment wo Du das erste Teil aus dem Gußrahmen entnommen hast und damit die Ware als Eigentümer in gebrauch nimst.
Ein Quali-check muß wenn vonher erfolgen - oder mit dem Umtausch is nichts oder nur bei sehr kolanten Händlern 🙁
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Absoluter Quark.
Nach Deiner Definitition dürfte ich jedwede von mir erworbene Ware erst nach 2 Jahren aus der Verpackung nehmen. Egal ob Mini, Computer, Fernseher oder Lockenwickler.
Solange der Schaden in der Ware selbst begründet ist greift die gesetzliche Gewährleistung.
Entsteht der Schaden jedoch durch unsachgemäßen Umgang oder falsche Behandlung ist's Essig mit Gewährleistung.
Im Übrigen bedeutet Gewährleistung nicht automatisch Umtausch, vielmehr sind Händler oder Hersteller zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
Im Modellbau ist das natürlich nur schwerlich nachweisbar, dennoch ein paar Beispiele (fiktiv):
1. Modellbausatz von Revell
Gekauft, Gußrahmen auf Schäden geprüft und dann zusammengebaut.
Beim Bemalen bemerkst Du jedoch, das sich an einer bestimmten Stelle das Material unter der Farbe auflöst.
Da Du aber nur Kleber und Farbe des selben Herstellers benutzt hast liegt hier eindeutig ein Materialfehler vor, also hast Du vollen Anspruch auf Gewährleistung.
2. Wieder ein Modellbausatz
Selbes Spiel wie im vorigen Beispiel, nur stellt sich beim Zusammenbau heraus das einige Teile absolut nicht zusammenpassen da sie sich anscheinend verzogen haben.
Auch hier wurden schon Teile aus dem Gußrahmen getrennt, dennoch besteht auch hier ein Gewährleistungsanspruch.